Niemals! Der Iran hat mittelfristig keine Chance gegen Israel. Da kämpft ein Mäuschen gegen einen Grizzly. Damit es kein Missverständnis gibt: Iran ist das Mäuschen.

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Aufdringlichen Menschen im Haus in die Schranken weisen?

Hallo Leute,

ich hätte eine Frage: Angenommen zwei (eng) verwandte Leute (A+B) wohnen in einem Haus als Eigentümer. Ein anderer Verwandter (C) ist auch Miteigentümer, wohnt aber nicht dort. Kommt allerdings immer wieder als Besucher und das ist auch erstmal in Ordnung so.

Nun allerdings meint C immer wieder mal B angehen zu müssen, bezüglich diverser Dinge betreffend A: was B arbeitet oder nicht arbeitet, hilft oder nicht hilft - diverse sachliche und menschliche Dinge eben. C nun kann hier zum einen sehr forsch auftreten und lässt auch Argumente von B z.T. nicht gelten, bzw. legt die nach eigenen Maßstäben aus. Meint auch als neutrale Person zwischen A und B vermitteln zu müssen und ist da sehr hartnäckig und dominant. Direkte Verneinungen bewirken eher das Gegenteil, als dass er noch hartnäckiger wird und mehr Druck aufbaut. C hat einen pädagogischen Beruf und so ergibt sich bisweilen der Eindruck, dass B von ihm erzogen werden soll bzw. irgendwelche Zusagen abluchsen will.

Könnte noch viel mehr schreiben, aber das hilft nicht - vielleicht kurz: B hat das Gefühl, dass C nicht wirklich zu fassen ist und das Gespräch nach seinem Willen lenkt und nicht neutral nach Argumenten.

Die Sache ist nun die: gibt es hier die Möglichkeit, dem auf irgendeine Art einfach entgegenzutreten? Bzw. ab wann geht dieses Verhalten in eine strafbare Richtung: Besuchsrecht i.O., aber wenn B sich durch diese Person C bedrängt fühlt und schon vor jedem Gespräch weiß, was wohl wieder kommen wird, das Gespräch ablehnt und der andere dann immer aufdringlicher wird, lässt sich das auch mit einem Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen beenden?

Vielen Dank und Grüße
Christian

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Das dürfte eher eine zivilrechtliche Angelegenheit sein.

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Ja, ich habe auch schon für eine Nachbarin Medikamente in der Apotheke abgeholt.

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Ich schätze dass der Iran militärisch chancenlos gegen Israel ist. Und egal, was das Regime im Iran macht: sich auf weitere Scharmützel einlassen (hätte massive Zerstörungen und viele Tote im Iran zur Folge) oder nicht weiter reagieren (ließe das Regime schwach aussehen), das Volk könnte durchaus die Gunst der Stunde nutzen und sich erheben.

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Ob diese Kinder komplett enterbt werden können, z.B. wegen groben Undank, oder ob beispielsweise der Pflichtteil als beglichen angesehen werden kann durch die Zahlung an deren Mutter, kann rechtssicher ein Notar klären.

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Nein, immer noch nicht. So schlimm wie all die Konflikte, vor allem für die jeweils betroffenen Menschen, auch sind: derzeit hat kein Konflikt das Potenzial einen globalen Krieg auszulösen. Weltweite wirtschaftliche Auswirkungen sind eher zu erwarten.

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Teile dem Gericht mit dass du dich betreffend des Verdienstausfalls geirrt hast. Dein Arbeitgeber steht nicht in der Pflicht.

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Deutschland hat nichts mit dem Koreakonflikt zu tun. Also wird unsere Regierung nicht auf die Entspannung reagieren.

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Wenn das Fleisch komplett durchgegart war, sollte das noch in Ordnung sein. Einfach eine kleine Geschmacksprobe machen.

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