Haftung – die besten Beiträge

Wann geht die Haftung bei Lieferung von Heizöl über?

Hallo zusammen, ich hatte heute etwas Probleme bei der Lieferung von Heizöl. Ich bin Hauseigentümerin. Die örtlichen Begebenheiten waren dem Fahrer nicht genehm. Meine Tanks sind nicht komplett einsehbar, sondern nur das obere Drittel, der Rest ist im Heizraum verbaut. Er sagte, er müsse mir aus Haftungsgründen die Lieferung verweigern. Nach langem Hin und Her habe ich das bestellte Heizöl dann bekommen. Er meinte, wenn bei der nächsten Lieferung die Wände um die Tanks nicht abgerissen sind, verweigert er die Lieferung und fährt wieder weg.

Ich bin der Meinung, dass die Haftung bei Eingang ins Haus auf den Hauseigentümer übergeht. Also der Fahrer bzw. die Firma oder deren Haftpflichtversicherung haften, wenn etwas vor dem Haus mit dem Heizöl passiert. z.B. Schlauch läuft aus, Wagen verliert Öl und dergleichen.

Wenn das Heizöl mein Eigentum erreicht (Zuleitungen, Rohre, Tanks), hafte ich selbst dafür, wenn z.B. ein Tank undicht ist. Das ist ja nicht das Problem des Fahrers, sondern meins.

Der gute Mann hat sich sehr aufgemantelt und mich unter Stress versetzt. Ich kam mir vor wie ein Depp, da ich die Wände im Keller, die um die Tanks verbaut sind, nun nicht mit einer Hand abreißen kann (und auch nicht werde).

Hat jemand Erfahrungswerte mit Haftungsübergang von Warenlieferungen? Heizöl ist ja nichts anderes. Bitte § oder Quelle oder Urteil verlinken. Vielen Dank.

(wie alt meine Tanks sind usw. ist meine Sache und ich will auch nicht über Kosten/Nutzen/Nachhaltigkeit von Ölheizungen diskutieren)

Recht, Heizung, Haftung, Heizöl, Lieferung, Auto und Motorrad

Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

Hallo zusammen,

ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.

Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.

Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.

Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?

Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!

Danke im Voraus schonmal :)!

https://www.amazon.de/parlat-Unterbau-Leuchte-Rigel-380lm-warm-weiß-einzeln/dp/B00M7WSIWG/ref=pd_aw_fbte_img_2/257-9847829-9405000?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B00M7WSIWG&pd_rd_r=8f97d5f5-a024-4d7f-825e-b8f1a4e3a74c&pd_rd_w=bXwrY&pd_rd_wg=Tvvqs&pf_rd_p=141437b4-d76f-4fd0-af96-145bfbe1f29b&pf_rd_r=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT&psc=1&refRID=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT

Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
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