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Nachbarkinder rodeln ständig in unser Grundstück. Wer haftet wenn sie sich verletzten?

Hallo zusammen.

Unsere Nachbarskinder (zwei im Alter zwischen 7 bis 10 Jahren) rodeln immer auf dem Berg der direkt neben unserem Haus ist (auch mit Freunden). Eine Senke vom Berg endet direkt in unserem Grundstück. Wir haben aktuell keinen Zaun, weil der alte vor 2 Jahren entfernt wurde, weil er so morsch war. Man sieht aber deutlichst wo unser Grundstück beginnt und die Kinder wissen es. Direkt am Rand von unserem Grundstück (also noch auf unserem Grundstück) stehen vereinzelt große "Büsche", die auch unten Äste rausstehen haben. Auch unser Komposthaufen steht am Rand des Gartens, im Grundstück.

Wir haben die Kinder (und die Eltern!!) nun in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass sie doch bitte auf einer anderen Seite des Berges rodeln sollen um nicht in unseren Garten zu rodeln, da dort eben die Büsche mit den Ästen, welche wortwörtlich "ins Augen gehen können" und recht nah nach Beginn des Grundstücks auch eine Hausecke von unserem Haus steht.

Leider werden unsere Bitten jedes Jahr aufs Neue nicht berücksichtigt! Immer wieder rodeln sie bis 2-3 Meter in unser Grundstück und sind einmal sogar beinahe in das Hauseck gekracht! In unseren Komposthaufen, welcher aus einzelnen Gittersätzen zusammengesteckt ist (wie ein Auslauf für Hasen), sind sie auch schon gerodelt vor 2 Jahren. Der ist jetzt komplett verbogen. Wir haben es damals beobachtet aber nichts gesagt, weil es halt auch Kinder sind. Die sollen ja Spaß haben dürfen...

Wir wollen den Kindern ja nichts böses oder so. Sie könnten sich aber echt verletzen. Und wir wollen auch nicht, dass sie ständig auf unserem Grundstück sind.

Deswegen die Frage, was ist wenn sie sich dabei jetzt wirklich auf unserem Grundstück verletzen? Wer haftet?

PS: sie gehen immer ohne die Eltern rodeln. Also ohne Aufsicht

Vielen Dank im Voraus

Grundstück, Haftung

Warensendung kam nicht an wer haftet?

Hallo, habe über Ebay Kleinanzeige etwas verkauft. Die Käufern sagt es wäre nichts angekommen. Ich habe es vor genau 14 Tage (inkl. 1 Feiertag und die Wochendtage) in den Briefkasten der Post eingeworfen. Jetzt will sie ihr Geld zurück wenn sie bis Fr. Nichts erhält. Per Nachricht habe ich ihr die Eibzelpreise genannt und mitgeteilt wenn alkes geholt wird kann ich ein Paketpteis von 26 € (weniger als die Einzelpreise) zzgl Versand anbieten. Dann fragte sie 30 € inkl. Versand. Ich stimmte zu. Sie zahlte per Banküberweisung. Da jedoch nicht explizit auf versicherten Versand ihrerseits angefragt wurde bzw wir nicht auf eine bestimmte Versandart uns geeinigt haben bzw drüber gesprochen haben , habe ich natürlich die günstigste Versandart gewählt und da passte gerade noch die große Warensendung. Habe ihr mitgeteilt das ich dann auch meine Sachen gerne zurück hätte wenn ich das Gejd zurück überweise und das ich am Samstag sofern bis dahin nichts ankommt ein Nschforschungsantrag stelle. Mehr kann und muss ich ja im Moment auch nicht tun, oder? Wie wäre das rechtlich gesehen, bin ich verpflichtet ihr das Geld zurück zu geben obwohl über Versandart nicht expliziet gesprochen wurde? Beweisen kann ja keiner was weder sie noch ich. Habe nur die Kaufbestätigung per Email der Post da ich die Marke online gekauft und gedruckt habe.was würdet ihr raten? Dankeschön

Recht, Post, Haftung, Warensendung

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