Frage zu KFZ-Haftpflichtversicherung Ausnahmefälle?
Hallo! Ich besitze ein Leasing-Fahrzeug und bin Volkswagen haftpflichtversichert. Die Versicherung meinte zu mir, dass alle aus unserem Haushalt mit gültigem Führerschein versichert sind.
Allerdings meinte ein Freund zu mir, dass in Ausnahmefällen auch andere nicht hauptversicherte fahren dürfen, und dennoch dann versichert sind. (Zum Beispiel wenn der der Fahrer aus Gründen wie Müdigkeit oder Übelkeit nicht mehr in der Lage ist, sicher das Fahrzeug zu führen.)
Mein Freund meint, dass das eine gesetzliche Regelung seie, die über den Richtlinien der Versicherung steht. Allerdings habe ich kein Gesetz dazu gefunden, deshalb würde ich gerne wissen, ob das stimmt, und ob das auch für Leasingfahrzeuge und auch bei Fahrten im Ausland zutrifft.