Eigentumswohnung – die besten Beiträge

Dürfen neue Eigentümer kündigen?

Das Mehrfamilienhaus meiner Eltern wurde an 5 privatpersonen verkauft, die sich zusammengetan haben. Diese geht zum ersten kommenden Monats über. Nun wurde bereits mündlich ausgesprochen, sie sollen sich eine neue Bleibe suchen, da einer der neuen Eigentümer in die Wohnung einziehen möchte.
Eltern leben dort seit 20 Jahren im 1.OG .
Im 2OG lebt eine 3 köpfige Familie , die seit 2 Jahren dort haust.
Die Begründung der neuen Eigentümer liegt darin, dass die Wohnung der Eltern für sie interessant ist, da die Wohnung als einzige eine Terasse besitzt .

Einer der Eigentümer, die hineinziehen möchte, hat eine 5 köpfige Familie. Nach Aussprache , dass die Wohnung der Eltern zu klein sei für die Familie, sagte man, dann würde man noch nebenan in die 1 Zimmer Wohnung mit einziehen.

Eltern erklärten, dass unser Vater erst vor kurzem den Krebs besiegt hat, in kommender Zeit mehrmals zur Kur muss und sich noch in der Regenerationsphase befindet und dass ein Wohnungswechsel im Moment eher unpassend wäre.

Dabei stoßten Sie eher auf Desinteresse der neuen Eigentümer die meinten, ihr findet schon das passende für euch.

Wie sieht das Ganze nun rechtens aus? Spielt eine langjährigere Mietdauer in diesem Fall eine Rolle im Gegensatz zu denen aus dem 2og?

Noch wissen wir nicht, ob das Objekt als solches als Mietshaus erworben wurde oder ob sich die 5 Parteien der neuen Eigentümer die Wohnungen als Eigentumswohnungen umschreiben lassen und sich die Wohnungen vorab aufgeteilt haben.
Kennt sich hier jemand aus und kann auf sowohl ersteres als auch zweiteres eingehen? Beim zweiten meine ich (Halbwissen) zu wissen, dass dann erst eine kündigungssperre von 3 (?) Jahren .

Wäre gut eine klare Aussage zu finden aus neutraler Sicht. Weder aus Sicht eines Vermieters noch aus Sicht eines Mieters sondern was das Gesetz dazu sagt.

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Eigentümergemeinschaft; wie Beeinträchtigung durch Miteigentümer beseitigen?

Im Haus meiner Wohnung, 4-Parteien-Eigentümergemeinschaft, wurde eine 2-Zimmer-Wohnung verkauft und der Neueigentümer nutzt diese aktuell als Monteursunterkunft. Folge: Im Monatsrhythmus wechselnde Mieter unbekannter Persönlichkeiten ohne Vertrauensgarantie für die Hausnachbarn, Überbelegung der Monteurswohnung mit 3-5 "Bewohnern", übervolle Mülltonnen, übermäßiger Schmutz im Treppenhaus durch von Baustellen mitgebrachten Dreck an Arbeitsschuhen, aufgrund der unterschiedlichsten Arbeitszeiten erhöhter "Geräuschteppich" im Haus/Treppenhaus auch in den Nachtruhezeiten, geräuschträchtige Fitnessgerätenutzung in den Nachtruhezeiten zwischen 23 und 6 Uhr bis in Nachbarhäuser hörbar, "freie Kippenentsorgung" beim Rauchen vor dem Haus und über den Balkon in Richtung Nachbarwohnungen, Geruchsbelästigung durch Essenszubereitung in Treppenhaus und zur Nachbarschaft. Faktisch eine Unzumutbarkeit für die Nachbarn im Alltag. Die Gemeindeverwaltung kann diese "Sondernutzung" der Wohnung per Bebauungsplan nicht untersagen, es wurde dort angefragt. Frage jetzt: Kann über das Eigentümergemeinschaftsrecht (Hausordnung; Mehrheit der Eigentümer wäre vorhanden) diese Art der Wohnungsnutzung bzw. deren Auswirkungen untersagt werden ? Wenn ja, welche konkrete Rechtsgrundlage (Gesetzt, Paragraph) muss dann angesetzt werden ?

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EIGENTUM Vermieter Betrug?

Hallo,

ich habe vorgestern eine Anfrage für eine Wohnung über die Seite Meinestadt. De einer Dame gesendet und dann habe ich ein Tag darauf eine Mail vom Eigentümer erhalten, jedoch hat er gegsat, dass er nicht in Deutschland lebt und deshalb nur bei wirklicher Interesse nach Deutschland kommt, nun ist das Problem wir wollen als erstes eine Besichtigungstermin, aber diesen gibt er uns wenn wir über Airbnb Kontrollprozess über unsere finanzielle Lage durchführen und unseren Pass für Identifikation ihn zu senden auch über Airbnb. Da er meinte das er davor Interessenten gesehen hat, die nicht die Wohnung finanzieren konnten, will er nun erst den Kontrollprozess über Airbnb führen. Preislich ist die Wohnung gut und sieht auch laut Bildern modern aus. Aber wir würden erstmal es sehen, bevor es zur Mietvertrag kommt.

Aber wir sind skeptisch, denn mit Airbnb wollen wir nichts zutun haben. Allerdings hat er nur seinen Pass mit Bild zur Verifizierung uns zugesendet und gesagt, damit Sie wissen, daß das kein Fake ist.

Jedoch den Kontrollprozess über Airbnb finde ich fragwürdig und er hat auch keinen Kaufvertrag uns zugesendet, damit wir davon ausgehen, dass er der Eigentümer ist. Und was auch komisch ist, ist seine E Mail Adresse, der ändert sich ständig, wenn er damit schreibt.

Aber den Vor und Nachnamen kennen wir und wegen seinem Passbild existiert er auch.

Was sollen wir tun? Sollen wir ihn melden?

Danke

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Umzugshelfer finden?

Ich werde bald teilweise umziehen von Bayern nach Rheinland-Pfalz. Ich bin alleine und habe nur einen Kleinwagen, also brauche ich einen Transporter mit Fahrer, und der Fahrer packt am besten direkt an und hilft mir die Möbel einzuladen und in die andere Wohnung zu bringen. Bis auf einen 40x40x250cm großen TV Unterstellschrank muss nichts auseinander gebaut und wieder aufgebaut werden, sollte also relativ problemlos gehen.

(Teilweise heißt, es bleiben die meisten Möbel in der alten Wohnung - im Grunde geht es nur 6 kleine bis mittelgroße Schränke.)

Habe mal bei Check24 nachgeschaut, da ist unter 1000€ nichts zu machen. Umzugsfirmen die ich per Google gefunden habe verlangen ähnliche Preise. Ich brauche aber nur einen. Fahrer, und nach 5 bis 6 Stunden wäre die Sache erledigt - 3 Stunden Fahrt und 2-3 Stunden zum einladen und ausladenden. Dafür sehe ich nicht ein 1000€ zu bezahlen und kann es mir auch gar nicht leisten.

Wo kann ich sonst noch Umzugshelfer finden? Bei Kleinanzeige gibt es (mehr oder weniger private?) Leute die das für 200-300€ machen, Kleinanzeigen liefert jedoch keine Ergebnisse für meine Region. Und ansonsten bin ich ratlos wo ich noch suchen kann.

Kennt jemand andere Portale wo ich nach Helfern suchen kann? Beziehungsweise wie kann ich sonst noch Helfer finden?

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