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Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

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Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz

Nachbarn wollen unseren Hund los werden?

Wir sind Eigentümer einer Eigentumswohnung und haben einen Labrador. Ihn haben wir bereits seit Welpenalter und inzwischen ist er 7.

Jetzt sind im Haus neue Mieter eingezogen und die haben etwas gegen unseren Hund sowie den Katzen unseren anderen Nachbarn.

Die Katzen sind reine Wohnungskatzen und man sieht sie nur mal auf den Balkon. Unser Hund läuft natürlich die Treppen ohne Leine hoch und runter, aber auf der Anlage ist er angeleint obwohl er aufs Wort hört.

Auch ist er öfters bei den Eltern von meinem Freund oder bei meine Eltern wenn wir beruflich zu sehr eingespannt sind und wir ihn nicht mitnehmen können.

Die anderen Nachbarn verstehen alle nicht was in den neuen Nachbarn vor sich geht. Man bekommt weder die Katzen noch unseren Hund mit.

Gestern kam es dann im Treppenhaus fast zu Eskalation. Die neue Nachbarn gingen auf mich erst verbal los als ich von der Arbeit nachhause gekommen bin mit Sprüchen wie "Eure Köter werdet ihr bald los sein und diese andere Drecksviecher auch.". Wollte sie stehen lassen und vorbeigehen. Plötzlich schubste mich der Sohn von denen (ca.16) in eine Ecke und erhebte die Hand gegen mich.

Ein anderer Nachbar hörte das Geschreie und kam mir zu Hilfe. Polizei war auch da, aber groß können sie da erstmal nichts machen.

Was würdet ihr machen? Den Eigentümer über seine Mieter informieren?

Im übrigen war unser Hund gestern und der Tag davor garnicht bei uns zuhause.

Bin immer noch fassungslos

Tiere, Hund, Haustiere, Mieter, Katze, Recht, Eigentum, Eigentumswohnung, Nachbarn

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