Ist die Übermittlung der Heizungsverbrauchsdaten gemäß EED auch Pflicht bei Eigennutzung der Eigentumswohnung?

3 Antworten

Hallo,

Ja , die Verwaltung muss ja entprechend im Haus allen Parteien die Heizkosten passend in Rechnung stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist ja auch erst neu. das ist klar, dass das noch nirgendwo schriftlich feststeht. Aber du bist ja von der Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht worden.

Ljocha 
Fragesteller
 17.08.2022, 13:40

Nicht ganz, im Schreiben steht nur dass es Pflicht für Vermieter wäre. Von Eigennutzung steht da nichts, da ich nicht vermiete wollte ich die für mich übertrieben hoch erscheinenden Kosten dieser Übermittlung umgehen. Jetzt heißt es plötzlich dass es auch für Eigennutzung Pflicht wäre, im Schreiben fehlt davon jedoch jegliche Spur. Auch wenn es neu ist muss es ja irgendeine Quelle geben, kann ja nicht sein dass man das einfach ohne ausführliche Erklärung hinnehmen muss...

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DerHans  17.08.2022, 13:42
@Ljocha

Das mag bei Eigennutzung in einem EF-Haus gelten. Du wohnst aber in einer Wohnanlage als Eigentümer. Die wird ja wohl zentral versorgt.

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Ljocha 
Fragesteller
 17.08.2022, 13:45
@DerHans

Die Daten werden aber an mich übermittelt, ich muss also monatlich dafür zahlen dass ich ein Schreiben oder eine Email mit den Verbrauchsinformationen bekomme, die ich eigentlich gar nicht benötige. Die Kosten für das Ablesen bzw Übersenden der Daten per Funk bezahle ich schon seit Jahren separat.

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