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Nachbar belästigt mich?

Hallo zusammen

Ich bin am 1. Juni 2024 in meine neue eigene Wohnung gezogen. Nebenan wohnt ein älteres Ehepaar. Schon als ich unzog, fiel mir die Kontrollsucht meines Nachbarn auf. Leider auch sein ständiges Reklamieren wegen Kleinigkeiten (am Umzugstag stőrten ihn meine Mőbel im Flur...). Wir hatten während des Umzugs ein paar kurze Gespräche im Flur. Nicht mehr.

Seit ich weiss, dass er im Haus alles kontrolliert und alle paar Stunden seine Runden dreht, um "nach dem Rechten" zu sehen, habe ich mich komplett von ihm zurűckgezogen und hole meine Post erst ganz spät am Abend um Begegnungen zu vermeiden.

Leider habe ich auch keine Ruhe auf meinem Balkon, da sein Schlafzimmerfenster direkt daneben ist. Mehrfach beschwerte er sich darűber, dass ich noch Umzugskartons auf dem Balkon habe.

Gestern kam ich von einem Arztbesuch nach Hause und begegnete ihm im Lift. Zuerst fragte er mich, wie es mir gehe. Dann wurde ich recht laut angemotzt, warum er mich im Haus nie sehe und sich mit mir nicht mehr unterhalten kőnne. Am Schluss schrien wir uns an, dann ging er beleidigt weg.

Ich bin schwer krank und Einzelgängerin. Meine Erkrankung raubt mir viel Kraft, und ich bin praktisch nur zu Hause. Dieser fast 80 jährige Mann geht mir so auf den Keks. Was soll ich tun? Ich fűhle mich massiv unter Druck und beobachtet.

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Baugenehmigung zum entfernen einer nicht tragenden Innenand notwendig?

Hallo,

wir möchten in unserer Eigentumswohnung eine nicht tragende Innenwand (11,5er / Sondereigentum gemäß Teilungserklärung) entfernen. Dazu haben wir auch bereits die Freigabe vom Statiker. Nun haben wir eine Verständnisfrage bzgl. der Landesbauordnung RLP, nachfolgend der Auschnitt(e):

§62 Genehmigungsfreie Vorgaben

(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:

10.tragende und nicht tragende Bauteile
nicht tragende oder nicht aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden, bei Gebäuden, die nicht unter § 66 Abs. 1 fallen, jedoch nur außerhalb von Rettungswegen; ausgenommen sind Kulturdenkmäler;

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§66 Abs. 1 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

(1) Bei folgenden Vorhaben wird, soweit sie nicht nach § 62 oder § 67 genehmigungsfrei sind, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt:

1.Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen Gebäude im Sinne des § 50 (Sonderbauten), jeweils einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,

Wir haben mindestens die Gebäudeklasse 4 -> Somit fallen wir aus §66 Abs. 1 raus und gehen zurück auf §62 was für mein Verständis so viel bedeudet wie : Kann Genehmigungsfrei entfernt werden.

Was ist aber mit §66 Abs. 2 dann?!

Über eine Hilfe zum "richtigen" Verständis würden wir uns freuen, dankeschön!

PS: Laut dem Bauamt (telefonisch) fallen wir unter §62 -> Er wollte aber nicht wirklich auf meine Rückfrage bzgl. der Gebäudeklasse (§66 Abs. 2) eingehen. Schriftlich bestätigen wollte er mir auch nichts, da es ja alles in der Landesbauordnung steht.

Ein Architekt sieht das ganze entspannt: Solange die Freigabe vom Statiker da ist und ein "telefonisches OK" vom Bauamt gegeben wurde, würde er diese Wand ohne Antrag rausnehmen.

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