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Gibt es Probleme von der Rentenversicherung, Arbeitsamt oder Krankenkasse?

Hallo in die Runde.

Ich bin seit Anfang Oktober 2023 in einer beruflichen Maßnahme (Reha). Das ganze ist eine Förderung der Deutschen Rentenversicherung. Grund: Psychische Probleme

Bin daher auch in Behandlung. 

Die Maßnahme sollte bis Ende April 2024 laufen. Anfang November merkte ich, das mich das zunehmend sehr belastet und ich mich schließlich vom Hausarzt Krankschreiben ließ. Erst bis Ende November zuletzt bis Ende Dezember 23 

Bei der letzten Krankschreibung durch meinen Hausarzt, hatte ich den Eindruck das er mich nicht ganz ernst nimmt, was meine Probleme angeht.

Die Krankenkasse rief letzte Woche bei mir an und teilte mir mit, das ich die 6 Wochen bis Ende des Jahres überschreiten werde und es dann auch Krankengeld gibt. Es wurde mir auch angeraten, eine Reha im Auge zu behalten. Die Krankenkasse möchte im Januar mit mir darüber reden.

Hab bis jetzt ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommen. Mir wurde auch schon per Post mitgeteilt, daß die Maßnahme demnächst durch die Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird. (warscheinlich zum 31.12.23)

Ich wäre dann zum 1.1. 24 Arbeitslos. Mein Arbeitslosenanspruch würde noch bis ca. Juni 2024 laufen.

Ich würde mich im Januar weiterhin Krankschreiben lassen, noch bis einschließlich Februar 2024, aber zu meinen Hausarzt möchte ich nicht mehr.

Kann ich mich bei einen anderen Hausarzt Krankschreiben lassen mit den gleichen gesundheitlichen Problemen?

Oder gibt es dann Probleme mit der Krankenkasse wenn ein anderer Hausarzt plötzlich auf dem Zettel steht?

Somit spar ich mir ja auch den Arbeitslosenanspruch weiter auf. Ist das Richtig?

Könnte noch ein paar Tipps und Hinweise gebrauchen.

Vielen Dank!

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Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

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