Darf ich ein nebenjob machen wenn ich vorübergehend arbeitslos bin?
Hallo Zusammen,
ich bin momentan in Vollzeit angestellt und habe vor zu Kündigen, da ich eine Weiterbildung machen möchte.
Die Weiterbildung beginnt allerdings erst am 09.04 und ich habe mich bereits angemeldet und eine Bestätigung bekommen. Meine Frage ist jetzt, ob ich während dieser Zeit wo ich arbeitslos bin weiter als Minijobber arbeiten darf auf 520€ Basis.
Danke Im Voraus
3 Antworten
Ja, sicher. Du darfst so viele Nebenjobs machen, wie Du parallel schaffst. Und in dem Moment, wo Du mit einem Job anfängst, bist Du nicht mehr arbeitslos.
Oder meinst Du vielleicht arbeitslos gemeldet? Wenn Du Leistungen vom Jobcenter bekommst, sind Deine Einkünfte durch Nebenjobs an Bedingungen geknüpft. Durch die eigene Kündigung bekommst Du aber sowieso nicht gleich Leistungen.
Gruß Matti
Warum willst Du überhaupt jetzt kündigen? Kündige so, dass Du zum 31. März aufhörst. Dann bist Du nicht arbeitslos und kannst ohne Bedenken Deinem 520€ Job nachgehen.
Spielt das eine Rolle warum ich jetzt kündigen möchte? Meine Frage hast du nicht beantwortet
Wenn Du selbst kündigst, wirst Du wohl auch kein ALGI für diese Zeit erhalten. Da kannst Du natürlich einen Minijob machen.