Ausbildung Nebenjob Genehmigung?

1 Antwort

Nebenbeschäftigung für Auszubildende
Auszubildende können durchaus noch eine Nebenbeschäftigung beginnen, haben aber fast immer im Ausbildungs- oder Tarifvertrag ihres Betriebes oder dem Vertrag mit der IHK die Bedingung stehen, dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss!
Dies kann der Arbeitgeber aber nur in seltenen Fällen verbieten. Wenn der nebenjobbende Azubi morgens müde zu seinem Ausbildungsplatz kommt, oder die Noten in der Berufschule leiden, endet die Genehmigung allerdings schneller, als sie erteilt wurde.

Gruß siola55