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Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

Recht, Mietrecht, Sozialrecht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

Wieso ist es so schwer eine alleinerziehende Mutter zu sein?

Mein Sohn (13) und ich haben 5 Jahre mit mein Exmann in der Türkei gelebt. Da wir uns getrennt haben bin ich und mein Sohn zurückgekehrt. Mein Sohn hatte in der Türkei gute noten. Seit 2 Jahren sind wir in Deutschland und mein Sohn war 2 Jahre in eine IVK (Internationale Klasse) aber er hatte probleme deutsch zu verstehen und zu sprechen. Jetzt ist er in eine Realschule und der ist sehr überfordert und versteht nicht. Er hat sich quasie abgeschlossen und redet kein wort deutsch und macht im Untericht nicht mit. Wenn ich ihnen frage wieso er nicht mitmacht er sagt ich verstehe das nicht. Er möchte doch lieber nach Türkei und dort die Schule besuchen. Jetzt versuche ich für ihn Lernterapie anzumelden aber zuerst musste ich mich mit Jugendamt in verbindung setzen weil Jugendamt nur die kosten übernimmt. Mein Sohn hat auch Konzentrationsstörung seitdem er im Kindergarten ging und er geht regelmässig zu Sozial pediatrische Zentrum.Ich habe sehr Angst das Jungendamt mir mein Kind wegnimmt oder das man ihm zu Sonderschule schickt weil er probleme in der Schule hat. Eigentlich ist mein Sohn ein sehr inteligenter schlauer Junge aber der hat probleme mit der deutsche Sprache. Einerseits arbeite ich als Aushilfe und musste dieses Jahr eine Maßnahme von Jobcenter machen und habe es 3 Monate durchgezogen. Dann sollte ich mein Chef ansprechen ob er mich als Teilzeit einstellt aber er sagte ist nicht möglich. Dann hatte ich mal ein Termin beim Jobcenter. Da mein Chef mich als Teilzeit nicht einstellt soll ich nochmal zu Maßnahme weil angeblich der oberchef vom Jobcenter so enntschieden hat. Normalerweise ist maßnahme kein Problem für mich und ich habe nie Probleme gemacht beim Jobcenter. Aber momentan braucht mein Sohn meine hilfe. Ich habe für mein Sohn eine Nachhilfestelle gesucht und gefunden. Habe papiere ausgefüllt muss abgeben. Dann will ich mit mein Sohn einmal zum Psychotherapeuten um zu erfahren wieso sich mein sohn so abschliesst aber Jobcenter versteht das überhaupt nicht und macht mir druck. Ganz erlich meine Psyche ist am ende. Weiß nich was ich tuhen soll :(

Schule, Familie, Psychologie, ALG II, alleinerziehende Mutter, Jobcenter, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Soziales, Ausbildung und Studium

UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?

UMFRAGE!

Guten Morgen.

Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.

Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.

Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.

Soviel zum Hintergrund meiner Frage.

Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.

UMFRAGE!

Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?

Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.

Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.

Ja, man darf ein Auto bei Hartz 4 haben ... 96%
Eigene Antwort / Andere / Sonstige 4%
Man darf nicht nur, sondern ... 0%
Nein, man darf kein Auto bei Hartz 4 haben ... 0%
Es ist nicht nur verboten, sondern ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, wenn ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, aber ... 0%
Auto, Recht, Führerschein, ALG II, Fahrerlaubnis, Hartz IV, Jobcenter, Pflicht, Finanzen und Verwaltung

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