Wenn man vom Arbeitgeber beispielsweise diesen Monat gekündigt wird, hat man für diesen Monat Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2?

2 Antworten

Es gilt das Zuflussprinzip - fließt Geld im laufenden Monat zu (aus vorheriger Arbeit) wird es angerechnet und vermindert den Bedarf

international34 
Fragesteller
 12.10.2019, 13:06

Also bekomme ich egal wie viel Kohle ich vom Arbeitgeber im selben Monat bekomme das ALG 2 komplett ? Gilt auch hier das Zuflussprinzip ?

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frodobeutlin100  12.10.2019, 13:11
@international34

wenn Du im laufenden Monat Geld vom Arbeitgeber bekommst, wird das angerechnet = Zuflussprinzip

hast Du genug zum Leben und bist nicht bedürftig, gibt es gar kein Alg2

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wer gearbeitet hatte bekommt in der regel arbeitslosengeld , ab dem tag der antragstellung . nix mit hartz 4

der rest lohn ist teil des vormonat - geht in die berechnug mit ein .