Aufsichtspflichverletzung bei 14-jährigen Kindern?

Hallo, ich habe folgendes Problem, ich bin ein alleinerziehender Vater, mein Sohn ist 14. Ich bin berufstätig, ich arbeite in einem Altenheim. Wie jeder weis, ist das Einkommen in der Altenpflege sehr gering. Ich arbeite in Vollzeit und desfteren auch 11 Tage im Stück. In diesem Beruf muss man auch oft flexibel sein, das heißt ich arbeite in Schichten. Ich gehe morgens 6 Uhr aus dem Haus und bin ab 15 Uhr wieder daheim, Zur Spätschicht gehe ich 12 Uhr aus dem Haus und bin 21 Uhr wieder zu Hause und arbeite auch an Wochenenden, manchmal auch 2 Wochenenden hintereinander. Irgendwie muss das Geld ja auch fließen. Bis jetzt hat es auch mit meinem Sohn prima funktioniert. Er ist nun in der 8. Klasse, seit 2 Jahren geht er auch regelmäßig in die Hausaufgabenbetreuung, weil er oft seine Hausaufgaben vergisst, oder garnicht erst in seinem Hausaufgabenheft eingetragen hat. Aber trotz der Hausaufgabenbetreuung, hat er ziemlich oft Einträge wegen fehlender Hausaufgaben. und schreibt in seit gut nem virtel Jahr nur schlechte Noten, obwohl er sonst eigentlich immer ein guter Schüler ist bzw. war. das heisst er ist versetzungsgefährdet. In die Schule geht er aber regelmäßig ist auch fast nie krank. Er fährt regelmäßig mit dem Schulbus. Naja.... jetzt gibt mir eine Lehrerin natürlich die Schuld an wegen des Leistungsabfalls meines Sohnes in der Schule. Sie meinte es ginge so nicht und es wäre eine Aufsichtspflichtverletzung. während der Hausaufgaben müsse eigentlich immer einer bei ihm sein.... Ich frage mich, weshalb ich ihn dann in die Hausaufgabenbetreuung stecke, wenn es da nicht klappt. klar habe ich nachmittags nicht die Kontrolle über ihn, wenn ich arbeiten bin und er wahrscheinlich die meiste Zeit am PC verbringt. Er hat aber auch seine häuslichen Aufgaben zu erfüllen, die er ja macht und einmal die Woche Klavierunterricht. Ich rede oft mit ihm, frage ob alles ok ist, ob es etwas neues gibt, ob klassenarbeiten anstehen, ect.. Also es geht nicht spurlos an mir vorüber. Als er 12 war und ich damals noch in Arbeitslosigkeit steckte, sagte ich mal den Mitarbeitern des Arbeitsamtes, dass ich nen 12 järigen Sohn habe, und deshalb nicht flexibel sein kann usw. Ich bekam als Antwort, dass ein 12 jähriges Kind schon alleine bleiben kann, während die Eltern berufstätig sind und es auch heute so verlangt wird. wenn ein 12 jähriges Kind mal krank ist und die Schule deshalb nicht aufsuchen kann in dieser Zeit, ist es mir vom Gesetzgeber auch untersagt, von der Arbeit fern zu bleiben, weil das 12 jährige Kind krank sei. Also ab 12 Jahren, ist das Kind quasi auf sich allein gestellt. Also ging ich wieder arbeiten. und heute bin ich auch froh, nicht mehr vom Amt abhängig zu sein. Frage an euch, bin ich denn ein Rabenvater und verletze ich die Aufsichtspflicht nur weil ich arbeite? muss ich mir soetwas von ner Lehrerin anhören? Lg M.

alleinerziehend, Aufsichtspflicht
Hund beißt Kind?

Hallo

Unser Hund mag keine Kinder und beißt dann auch zu wenn er gestreichelt wird. Fremden gegenüber ist er eher misstrauisch und lässt auch keinen an sich heran.

Nun waren wir eben Spazieren und anschließend noch kurz Einkaufen. Ich habe mit ihm draußen gewartet, als ein kleines Kind auf uns zugerannt kam. Die Mutter war gute 200 Meter hinter ihr. Das Kind ist auf uns zu und hat die Hand nach Corvin (Meinem Hund) ausgestreckt. Da Corvin auch schon leise geknurrt hat, habe ich mich vor ihn gestellt und dem Mädchen freundlich erklärt, dass sie ihn nicht streicheln darf. Die Mutter der Kleinen ist dann auch gekommen und wollte wissen was los ist. Ich habe auch der Mutter erklärt, dass mein Hund keine Fremden, vorallem keine Kinder, mag und wenn man ihn streicheln will beisst. Die Mutter hat dies eingesehen und ist mit ihrer Tochter ins Geschäft.

Als sie dann wieder raus sind, war das Mädchen hinter der Mutter und sie sind an uns vorbei. Corvin saß neben mir. Da ist das Mädchen als sie schon an uns vorbei waren wieder zurück und hat Corvin über den Rücken gestreichelt. Dieser ist erschrocken, rumgefahren und hat das Mädchen an der Hand erwischt. Ich habe ihn sofort außer Reichweite des Mädchens gezogen, welche natürlich sofor angefangen hat zu weinen. Die entsetzte Mutter ist sofort herbeigeeilt und wollte wissen was passiert ist. Ich habe es ihr erklärt und se hat mich angeschnauzt, dass mein Hund gemeingefährlich wäre und sofort eingeschläfert gehört, weil er ja eine Bedrohung für alle wäre. Ich wollte ihr noch sagen, dass ich es sowohl ihrer Tochter als auch ihr selber erklärt hatte, dass Corvin beißen würde und man ihn nicht streicheln sollte. Vorallem ncht von hinten. Aber das wollte die Mutter schon gar nicht hören. Sie drohte damit sofort zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Jetzt meine Frage: Habe ich etwas zu befürchten ? Immerhin wussten sowohl Kind als auch Mutter, dass sie den Hund ncht streicheln dürften?

Ich habe halt echt Angst, weil Corvin ein mittelgroßer Hund ist und eben doch eine stärkere Beißkraft wie etwa ein Malteser hat ...

Aber andererseits hat die Mutter doch auch ihre Aufsichtspflicht verletzt, oder nicht ? Immerhin war das Kind weit hinter ihr.

Lg und schonmal Danke für alle hlfreichen Antworten.

Labilover

Kinder, Mutter, Hund, Anzeige, Aufsichtspflicht, beißen
Aufsichtspflicht im Schwimmbad missachtet? Kann mich bitte jemand helfen?

Ich war gerade mit meinem Freund im Freizeitbad... Da ich seit 4 Jahren als Übungsleiter im Verein tätig bin, habe ich mir gedacht meinem Freund bei der Technikoptimierung zu helfen... (Ich habe DLRG Silber und er das Jugendschwimmabzeichen Bronze) Als ich ihn über der Wasseroberfläche (im Schwimmerbecken) Ordnungsgemäß geführt habe, damit er eine stabile Wasserlage bekommt, fing er an mich aus Angst zu umklammern und runter zu drücken damit er nicht ertrinkt... Ich habe mich befreit und ihn gerettet. Ich habe selber versucht auf mich aufmerksam zu machen aber es ging nur optisch und nicht akustisch weil ich runter gedrückt wurde und vor Schreck und voller Wasser im Mund erst nicht schreien konnte. Ich habe mich dann befreit und uns beide raus geholt und alles ging seinen Lauf, jedoch ohne Hilfe. Ich bin wütend zur Aufsicht gegangen und habe mich beschwert warum die ihre Augen nicht auf das gut befüllte Becken gerichtet hat und uns nicht geholfen hat. Was wäre denn wenn wir beide ertrunken wären? Ich kann verstehen dass das Schwimmbad gut gefüllt ist... Es muss doch trotzdem eine Aufsicht gucken, ob ich wir nicht abkratzen. Die Frau hat sich mit dem Rücken zum Schwimmerbecken gedreht weil sie woanders geguckt hat... Ich habe mich dann sofort mit meinem bei der Meisterin beschwert, die uns gesagt hat dass man sich akustisch bemerkbar machen muss und dass man allgemein nicht überall gucken kann! Ich habe eine Stunde mit der diskutiert. Ich brauche eure Hilfe. Bitte um eine Antwort von jemandem der mich wirklich aufklären kann.

Schwimmbad, Aufsicht, Aufsichtspflicht, Bademeister, ertrinken, freizeitbad, Rettungsschwimmer
Dürfen meine Eltern mir GESETZLICH verbieten aus dem Haus zu gehen?

Hallo Leser, mein Name ist Vanessa und ich bin 17 Jahre alt. Ich habe daheim sehr oft Auseinandersetzungen mit meinen Eltern und NEIN es liegt nicht an der Pubertät. Definitiv nicht und ich möchte das auch nicht in irgendeiner Antwort lesen.

Ich fasse mich kurz: Meine Eltern verbieten mir sehr oft aus dem Haus zu gehen weil ich dann eben immer bei meinem Freund bin (Wenn's eine Rolle für den ein oder anderen spielt: Wir sind jetzt schon 3 Jahre zusammen). Soziale Kontakte wie Freunde habe ich eher weniger und es ist mir auch nicht so wichtig. Mir reicht es wenn ich meinen engen, kleinen Bekanntenkreis in der Schule sehe. Immer wenn ich zu ihm möchte, bekomme ich es verboten unter den Vorwand ich soll mal was für die Schule machen. Im Moment läuft es schulisch richtig gut und ich habe sogar ein längeres Praktikum beim Regierungspräsidium das wissen sie auch aber sie sind der Meinung man kann nie genug lernen - ich ja auch aber mir deshalb verbieten aus dem Haus zu gehen? Sie drohen mir immer mit Gesetzen oder ihren Strafen wenn ich nicht das mache was sie wollen. Mein Vater hat eine ganz eigene Vorstellung vom Leben und lässt sich auch nicht eines besseren belehren. Ich erläutere mal anhand eines Beispiels, was sich vor ungefähr einem Jahr abgespielt hat: Ich bin um die 1,75m groß und wiege um die 73/75kg. Das ist ihm zu viel und mal abgesehen davon, dass er mich die ganze Zeit ernsthaft beleidigt ("Kind du bist fett, nimm ab. Das ist doch nicht mehr schön"! oder "Du hast den Körper einer alten fetten Frau".) hat er mich zum Ernährungsberater gezerrt. Als dieser aber sagte, dass mein Gewicht noch im Normalbereich liegt, hielt er ihn sofort für inkompetent und fertig war's mit diesem Thema aber beleidigen tut er mich noch immer. Und wenn sich jetzt einige aus Interesse fragen welche Rolle meine Mutter dabei spielt kann ich nur sagen, dass sie sein kleines braves Hündchen ist und auch nichts dagegen sagt. Reden funktioniert nicht. Ich versuche es schon Jahrelang mit jeder Methode und nun habe die Hoffnung aufgegeben. Man muss dazu erwähnen, dass diese Auseinandersetzungen (Ich könnte noch von so vielen Fällen berichten. Das was ich bisher aufgezählt habe war noch harmlos) seit frühster Kindheit teil dieses Familienlebens sind.

Meine Frage also nochmal: Dürfen meine Eltern mir gesetzlich verbieten aus dem Haus zu gehen auch wenn keine Gefahr besteht? (Sie kennen meinen Freund und mögen ihn auch so sehr, dass wir grade das altes Haus von ihnen nebenan renovieren, damit er bald dort einziehen kann und außerdem trennen uns nur 3km)

Ich freue und bedanke mich über jede hilfreiche Antwort! ☺

Recht, Eltern, Gesetz, Aufsichtspflicht, Jugendgesetz, minderjährig
Ärger mit den neuen Nachbarn

Hallo an alle! Wir haben folgendes Problem: Wir haben seit ca. 4 Monaten neue Nachbarn. Wir wohnen direkt nebeneinander (Doppelhaushälfte). Unser Haus ist unser Eigentum, deren Haus ist gemietet. Die Grundstücke/Gärten sind mit einer großen Hecke getrennt. Die letzten zwei Hecken wollen einfach nicht wachsen (warum auch immer), sodass eine kleine Lücke entstanden ist. Ein Schlupfloch sozusagen. Unsere Kinder sind 10 und 3 Deren Kinder sind 4 und 1 Jahr. Gleich in der ersten Woche nach Nachbars Einzug hat das Nachbarskind (4) das Schlupfloch entdeckt. Mehrmals habe ich ihr gesagt, dass sie da nicht durch soll weil da gleich hinter der Hecke ein schönes Eck angelegt ist und sie da nicht durchlatschen soll. Wird einfach ignoriert. Auch der Mutter habe ich es mehrmals gesagt, dass die Kinder da nicht durch sollen. MEINE halten sich daran und gehen da nicht durch. Es dauert - und ich lüge nicht - 10 Sekunden und die "große" von nebenan kommt einfach rüber wenn sie merkt, dass meine Kleine draußen ist. Wir haben einen Spielturm auf dem sie dann einfach spielt wann und wie sie will. Auf Bitten wieder rüber zu gehen reagiert sie erst nicht. Die Kleinste (1 Jahr) von nebenan hat das jetzt mitbekommen und läuft der Großen sozusagen hinter her. Das Schöne ist, dass die beiden in unserem Garten sind wenn wir nicht zu Hause sind. Wir haben nämlich zufällig eine Kamera installiert. Die Mutter bekommt das mit, sagt aber erst nichts. Sie geht dann einfach zu uns rüber und holt die Kleine und lässt die Große einfach weiter schaukeln. Vor ein paar Tagen saßen wir beim Essen im Wohnzimmer als plötzlich das Nachbarskind auf unserer Terrasse stand und uns zuschaute. Gestern waren wir auch im Wohnzimmer und wir bekamen mit, dass es ziemlich laut in UNSEREM Garten herging. Wir trauten unseren Augen nicht. Beide Kinder und die Oma tummelten sich in unserem Garten und die Oma spielte mit ihren Enkeln. Als ich raus ging und fragte ob denn alles OK wäre für sie gab sie mir als Antwort: Naja, die Kleinste will halt immer zu euch rüber weil sie es so schön findet hier und die Große versteht sich doch so gut mit euren Kindern". Ich bat sie dann wieder rüber zu gehen, doch die Kinder reagierten nicht und Omi war hilflos. Uns ist klar: Ein Zaun muss her !!! Aber die Große mit ihren 4 Jahren meinte gleich: Dann klettere ich rüber. Was würdet ihr tun? Eigentlich sind wir nicht so mit "meins", "deins". Aber das geht uns doch zu weit. Anfangs wollten wir keinen Ärger - aber gleich nach einem Neu-Einzug rum meckern???

Kinder, Verhalten, Erziehung, Recht, Eltern, Ärger, Aufsichtspflicht, Nachbarn, Nachbarschaft
Mins Sohn wird gemobbt - wenn er sich wehrt, dann Klassenkonferenz

Mein Sohn wurde bereits in der Grundschule gemobbt, daher erhofften wir uns, durch den Wechsel auf die weiterführende Schule, einen Wegfall des Problems, da er jetzt neue Mitschüler bekam. Aber leider gibt es an der Schule genügend Kinder, die ihn von früher her kennen und sein Ruf als ideales Mobbingopfer hat sich wohl blitzschnell verbreitet. Eine andere Realschule gibt es hier nicht, die nächsten Schulen sind gut 20 km entfernt. Aber genauso wie die Grundschule gilt an dieser Schule der Grundsatz, dass es kein Mobbing an dieser Schule gibt. Gemobbte Kinder neigen dazu, zu Hause viele Ereignisse zu verschweigen, dafür gibt es verschiedene Gründe. Daher haben wir erst kürzlich erfahren, dass er seit Wochen in den Pausen auf dem Flur vor dem Lehrerzimmer bleiben muss. Seine Klassenlehrerin harre zwar schon Gespräche mit mir, dass er wohl "zwischendurch Wutanfälle bekommt" (soll übrigens bei Mobbing-Opfern nicht ungewöhnlich sein) und er zu seinem Schutz drinnen bleibt. Aber wo bleibt die Aufsicht- und Sorgfaltspflicht??? Müssen wir Eltern nicht über Vorkommnisse und Maßnahmen informiert werden? Vorletzte Woche wurde ich von einer Mutter angesprochen, wann denn die Klassenkonferenz wäre, die die Überstellung meines Sohnes an die Hauptschule beschließen soll. Ich hatte keine Ahnung, bis gestern ein Brief kam, dass laut Nieders. Schulgesetzt §61 eine solche Konferenz stattfinden soll. Ich hatte vor kurzem die Schule über die Mobbing-Vorfälle schriftlich informiert, auch ist der Schule bekannt, dass ein Video in YouTube erschienen war, in dem man sieht, dass mein Sohn geschlagen wird. Ich habe die Schule aufgefordert, ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflicht nachzukommen. Die Antwort war die Einladung zur Konferenz, mehr nicht. Was ist mit §62??? Mobbing-Experten sagen ganz klar, dass Schüler-Mobbing in hauptsächlich der Schule passiert und die Schule eingreifen muss, sonst helfen auch keine Therapien, wenn die Wurzel des Übels nicht entfernt wird. Aber statt dessen eine Konferenz gegen das Opfer, um die Schüler zu schützen? Und seine Rechte??? Hat er als Opfer keine??? Ach ja, an der Schule gibt es ja kein Mobbing, Heißt das, es wäre alles eine dumme Ausrede für seine Wutanfälle?? Woanders hat er keine derartigen "Anfälle", nur in der Schule, wo ich es nicht sehen und nachvollziehen kann. Sprich dort, wo wir Eltern in der Regel nicht vor Ort sind. sind. Das sind wir andernorts teilweise auch nicht, aber dort passiert so etwas nicht. Weil er dort einfach ein weiteres Kind ist, das normal mitmacht und auch merkt, dass er nicht ausgegrenzt, beleidigt oder just for fun geschlagen wird.

Wer hat ähnliche Sorgen oder weiß sogar, wie wir unserem Kinmd am besten helfen können?

Mobbing, Aufsichtspflicht, Sorgfaltspflicht
Welche Rechte sind auf der Klassenfahrt verletzt worden?

Kassenfahrt (6. Klasse) vor den Ferien fünf Mädchen, fünf Jungen zwei Lehrerinnen. Die Jungens bekommen am Abend im Schlafraum Streit, näheres weiß ich nicht (betr. Bekannte). Darauf wird ein 12jähriger Junge, der bereits vorbelastet ist (ist in Therapie dies ist den Lehrerinnen bekannt), mit der Matratze in den Duschraum verlegt. Und dies für die restlichen vier Nächte, die Eltern werden nicht informiert. Der Schüler wird von den anderen Schüler gemobbt, geschlagen und getreten. Bevor er am Abend zum Schlafen in den Duschraum muss, muss er den Boden von Nässe trocknen, er hat Angst traut sich dies aber nicht zu äußern, er darf auch nicht die Tür nachts offen lassen. Morgens wecken ihn die Schüler indem sie ihm Bettdecke und Matratze wegreißen. Nach der Klassenfahrt zeigt er Hämatome am Körper, hat Alpträume und nässt wieder ein. Der Hausarzt schreibt den Jungen vierzehn Tage bis zu den Ferien krank. Die Eltern haben Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft hat die Klage ablehnt, da es nicht im Interesse der Öffentlichkeit steht. Außerdem kam es zu einem Gespräch, zwischen den Lehrerinnen und den Eltern und dem Therapeuten, worauf die Lehrkräfte ein Entschuldigungsbrief an die Eltern schrieben. In diesen Schreiben finden sie ihr Handeln immer noch korrekt. Die Rektorin hat sich damit nicht befasst, hätte wohl keine Zeit etc. Fragen: Lohnt es einen Widerspruch gegen die Einstellung an den Staatsanwalt zu richten? Und was könnte noch unternommen werden?

Ich erfuhr gestern von dem Vorfall (und war geschockt) und bin konkret um Hilfe gebeten worden, eine Beschwerde an das Schulamt, fiel mir spontan ein. Was noch?

Mobbing, Schule, Rechtsanwalt, Pädagogik, Recht, Psychologie, Aufsichtspflicht, Jura
Aufsichtspflicht bei 13-jährigen?!

Hay, Leute! Eine Freundin, mein Freund und ich (werden alle dieses Jahr noch 14) wollten in ein paar Tagen mit Bus und Zug in einer ca. 40km entfernte Stadt (nicht sehr groß) in einem Einkaufscenter shoppen gehen. Wir waren alle schon ziemlich oft dort. Das Problem ist, die Eltern von meinem Freund erlauben es ihm nicht. Sie meinen, er sei noch zu jung und sie würden damit die Aufsichtspflicht verletzen und wenn dann irgendwas passiert, wären sie 'dran'. Sie sagten aber auch, wenn jemand hin- und wieder zurückfahren könnte wäre es ok, aber selbst fahren können sie nicht. Ich (und meine Mutter übrigens auch) bin der Meinung, dass es dabei keine AufsichtsPFLICHT gibt, und dass es ganz allein die Entscheidung der Eltern ist. Und für mich hört sich das so an, als ob sie ihrem Sohn kein bisschen Vertrauen schenken. Außerdem geht niemand aus dieser Familie ein minimales Risiko ein. Sie sind immer abgesichert, was ich oft schon ziemlich lächerlich finde. Der Vater z.B. hat, nach erneuter Diskussion mit meinem Freund, angeboten mit uns ein paar Wochen später dorthin zu fahren und wir könnten dann machen was wir wollen und er macht was anderes, nur halt damit eine Aufsichtpflichtigeperson in der Nähe ist. Er kann noch nichts versprechen, aber wenn nichts wichtigeres dazwischen kommt, würde er es machen. Ich hab sofort erstmal aus Prinzip gesagt, dass ich da nicht mitkommen werde, da ich auch ziemlich sturköpfig bin. Bei meinem Freund und ich hat das alles natürlich einen riesen Streit verursacht. Ich war schon immer der Meinung, dass seine Eltern spießig sind, was zum wiederholten Mal ein eindeutiger Beweis für mich war. Ende der Geschichte: Ich hab überall nachgegeben und mich entschuldigt, und fahr -jetzt kommts- sogar NUR mit meiner Freundin zum Shoppen mit Bus und Zug, und wir alle dann in ein paar Wochen nochma mit meinem Freund und seinem Vater kotz (sry). Aber ich bin immernoch stinksauer! So, jetzt hab ich viel geschrieben, und meine Fragen dazu sind erstma: Gibt es hier überhaupt eine AufsichtsPFLICHT? (wäre sehr hilfreich, wenn ihr eure Antwort mit einer vertrauenswürdigen und korrekten Seite belegen könnt) Und was meint ihr zu der Entscheidung seiner Eltern? Berechtigt oder nicht? Bedanke mich schonmal fürs Lesen :D und für mögliche Antworten! LG Girly

Eltern, 13-jaehrige, Aufsichtspflicht
Dürfen Kinder im Kindergarten ohne Aufsicht sein?

Wir haben in unserer KiTa (3 Gruppen a ca. 22 Kinder) eine Regelung, dass morgens vor acht alle Kinder die dann schon gebracht werden in einem Gruppenraum zusammen spielen. Die ErzieherInnen sind in der Zeit in der Küche versammelt und machen eine Besprechung. Bis jetzt war bei den paar Malen die ich meine Tochter vor acht gebracht habe immer eine Praktikantin anwesend und hat die Kinder beaufsichtigt. Jetzt scheinen im Moment keine Praktikantinnen da zu sein und es ist schon zum zweiten Mal morgens so gewesen, dass ca. 20-25 Kinder ALLEINE im Gruppenraum waren, ohne das eine Aufsicht zu sehen war.

Meine Tochter hat dann auch prompt geweint und wollte nicht dableiben, weil im Raum ein völliges Chaos war, ein Paar Jungs sich geschubst und geärgert haben, mehrere Kinder auf dem Flur rumliefen und an ihrer Jacke gezogen haben (sie wollten uns "ausziehen helfen") usw.

Ich hab beim ersten Mal noch gedacht es wäre Zufall und die Aufsicht wäre gerade irgendwo was holen, aber jetzt gibt mir das zu denken. Zum Glück war es dann schon acht Uhr bis wir soweit waren und die anderen Gruppen wurden aufgemacht und die ErzieherInnen kamen aus ihrer Besprechung. Aber ich bin doch ehrlich gesagt ein bisschen geschockt über die Situation. Dass eine so große Gruppe an Kindern, worunter auch Zweijährige sind, völlig alleine in einem relativ kleinen Raum sich selbst überlassen ist, finde ich unmöglich. Für mich würde das bedeuten, dass ich meine Kinder nicht vor acht Uhr bringen kann, obwohl ich vielleicht irgendwann darauf angewiesen bin wenn ich wieder arbeite.

Wie ist das bei euch geregelt und was haltet ihr davon? Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, das so kleine Kinde rin einer so großen Gruppe im schlimmsten Fall eine Stunde unbeaufsichtigt sind? Würdet ihr die Leitung oder eine Erzieherin darauf ansprechen? Oder den Elternbeirat?

Aufsichtspflicht, Kindergarten
Darf ein Lehrer eine 3. Klasse bis zu einer halben Stunde alleine im Klassenzimmer lassen?

Mein Kind berichtet in letzter Zeit gehäuft, dass sein Klassenlehrer mehrmals am Tag in den Unterrichtsstunden das Klassenzimmer für einen längeren Zeitraum verlässt. Er sagt den Schülern nicht, wohin er geht und wann er wieder kommt.

Neulich habe ich es selbst erlebt, da ich für einen Termin bereits 15 Minuten früher im Schulhaus war: Der Lehrer befand sich im Flur abseits (ich hörte nur seine Stimme) und führte ein persönliches Telefongespräch, das zumindest während meiner Anwesenheit bereits 15 Minuten dauerte...den Kindern erzählte er vorher, er habe "Probleme mit der Nasenscheidewand und müsste einen Arzttermin ausmachen".

Ich habe mein Kind gebeten, die Aussage etwas zu präzisieren und evtl. auch zu belegen. Es sagt, der Lehrer verbringe im Unterricht sehr viel Zeit am Computer, die Kinder arbeiten dabei selbständig (zum Teil in Rechenheften mit Lösungsheft, mittels dessen sie sich später alleine kontrollieren...und nach Aussage miene Kindes auch gerne zum Lösen benutzen, ohne dass es auffällt "der schaut doch nur auf den Bildschirm). Hausaufgaben gibt es so gut wie keine mehr...

Es gab auch andere Zeiten, deshalb wundere ich mich über diese Behauptungen der Kinder.

kleiner Hinweis: ich gehöre nicht zur Gruppe der Helicopter-Eltern und mein Kind ist nicht hochbegabt.

Meine Frage: ist das Verhalten normal und gebräuchlich, die Aufsichtspflicht kann soweit ausgedehnt werden - oder sollte nicht zumindest kommuniziert werden, wo man den Lehrer im Ernstfall oder einfach nur bei einer Verständnisfrage auffinden kann? Und gegebenenfalls - wen sollte man im Schulsystem ansprechen auf das Thema...auch um anschließendes Mobbing auszuschliessen (andere Eltern, die den gleichen Eindruck haben, trauen sich nicht das Thema anzusprechen, mit ihnen kann man nicht rechnen).

Ich würde mich sehr über ein paar gut gemeinte Ratschläge freuen. Vielen Dank.

Kinder, Schule, Pädagogik, Bildung, Unterricht, Eltern, Psychologie, Aufsichtspflicht, Grundschule, Lehrer
Darf ein getrennt lebender Ehepartner ohne Wissen und Anwesenheit in die Wohnung vom Expartner?

Hallo, bei o.g. Frage muß ich etwas genauer werden:

Sachverhalt: Ehepaar lebt in Scheidung - er ist aus gemeinsamen Haus ausgezogen, Scheidung läuft. Ehefrau betreut die zwei gemeinsamen Kinder im Alter von 7 und 9.

Die Scheidung zieht sich hin aus verschiedenen Gründen.. zum einen bringt der Mann verschiedene Gehaltsabrechnungen, verweigert Unterschriften für das Jugendamt für Betreuungsgeld Zuschuß - da die Frau auch arbeiten geht. Er selber beteiligt sich nicht an den Kosten . Muß die Frau selber tragen. Außerdem zahlt der gute Mann keinen Trennungsunterhalt an seine Frau - zahlt Kindesunterhalt immer wann er will nach dem 15. oder später... etc.

Die Ehefrau hatte jetzt einen wichtigen Termin bei ihrem Anwalt, die Tochter 9 hatte noch Schule und den Sohn hatte sie mitgenommen, eine Freundin hat dann die Betreuung übernommen - alleine die Fahrzeit beträgt 45 Minuten.. -sie hatte mehrmals Zuhause angerufen ob alles in Ordnung ist, dass sie per Handy zu erreichen ist.. Oma und Opa wohnen ja um die Ecke und auch bei Nachbarn könnte sie klingeln wenn was ist... es war alles organisiert. Nach dem Anwaltstermin hat sie noch schnell eingekauft und war dann nach 4 Stunden wieder Zuhause. Dort wurde sie in ihrer Wohnung von ihrem "noch" Mann erwartet. Mit Vorwürfen und Drohungen zugetextet. Verletzung der Aufsichtspflicht etc.

Fakt ist die Kinder sind nie ohne Aufsicht... es war zum ersten Mal und es war alles in Ordnung. Die Tochter hat den Vater einfach reingelassen... hätte er nicht einfach mal seine Frau anrufen müssen und fragen.. warum die alleine ist, ob sie bald zuhause ist...?? Die Frau vermutet, dass er "rumgeschnüffelt" hat, da er unbedingt das Haus verkaufen möchte . er gönnt es seiner Frau nicht, dass sie auf eigenen Füßen steht. Diese hat immer mitgearbeitet.. auch nach der Geburt.. hat die Kids, Haushalt und Job alles gemanagt. Ein Kind hat eine auth. Veranlagung.. dies bedeutet viele Termine und viel Nerven, viel Geduld. All dies nimmt die Mutter auf sich und der Vater droht ihr nur. Meine Frage ist.. darf er einfach so in die Wohnung? Ohne Erlaubnis...??? Auch wenn die Tochter ihm öffnet???

Man muß erwähnen, die Tochter vergöttert ihren Vater und versucht beide auszuspielen, will ihren willen... es geht an den Kinder auch nicht spurlos vorbei. Die Mutter versucht alles so gut wie möglich zu regeln.. die Kinder zu behüten, hetzt nicht etc. - möchte aber mit ihrem Mann keinen Kontakt mehr.... da u.a. der Trennungsgrund auch häusliche Gewalt war... - wurde beim Dr. dokumentiert und auch eine Eheberatung wurde versucht - negativ. Jetzt gehts ums Geld. Sie will nur ihren Unterhalt, was ihr zusteht.. er will alles... und nutzt jede nur mögliche Gelegenheit der Mutter seiner Kinder reinzudrücken, was für eine schlechte Mutter sie ist. Diese ist keine schlechte Mutter... im Gegenteil..... sie macht alles für ihre Kinder.

Klar ist, dass sie ein Leben lang verbunden sind durch die gemeinsam Kinder,

Wer kann einen Rat gebe?

Wohnung, Sorgerecht, Scheidung, Aufsichtspflicht
Hund tötet Meerschweinchen auf unserem Grundstück. Wie gehe ich vor?

Vor kurzem wurden zwei unserer drei Meerschweinchen von einem Hund tot gebissen. Die Meeries leben in einem Freilaufgehege mit niedriger Umzäunung. Es ist auf unserem Privatgrundstück, dass von einem hohen Zaun umgeben ist. Hinter diesem Zaun ist ein Grundstück, wo öfter mal gefeiert wird, wie an jenem Abend, als unsere Meeries dran glauben mussten. Wir waren alle außer Haus und kamen erst spät zurück. Am nächsten Morgen mussten wir feststellen, dass zwei Meeries tot im Gehege lagen. Das Meerie, was überlebt hat, war total verängstigt, ist vor uns weggelaufen und wollte nix mehr essen, saß nur im Haus oben. Später berichteten uns Nachbarn von unseren irre laut quietschenden Meerschweinchen und einer Person, die über den Zaun geklettert ist und einen Hund von unserem Grundstück auf das andere (oben erwähnte) gehoben hat. Komischerweise hat die Person, die die Party nebenan ausgerichtet hat, nichts mitbekommen und eine unglaubwürdige Geschichte nach der anderen erzählt. Aber wir erhielten von ihr die Telefonnummer desjenigen, der an jenem Abend den Jack Russel Terrier seiner Freundin mit hatte. Seitdem versuche ich den jungen Mann telefonisch zu erreichen. Da keiner abgenommen oder zurückgerufen hat, habe ich eine SMS geschrieben mit Hinweis auf eine Anzeige, wenn nicht bald eine Reaktion käme. Prompt kam ein schnippisches, er müsse nicht Telefonate mit ihm unbekannter Rufnummer annehmen und wird die Nummer an seine Freundin weitergeben. Wie soll man so eine Haltung verstehen? Er wusste ja, dass wir ihn kontaktieren, da die Partygeberin ihm bescheid gegeben hat, dass wir seine Nummer haben und zu der Sache befragen wollen, bzw. die Halterin des Hundes erfahren wollten. Ehrlich, am liebsten würd ich solch eine Frechheit zur Anzeige bringen. Aber vielleicht ist ja die Halterin ganz zugänglich und verständig. Allerdings verstehe ich nicht, warum nicht mal eine Nachricht irgendwo war, (an der Tür oder Briefkasten, im Gehege) wenn schon einer über den Zaun klettern kann. Wie schaut es denn nun aus, ist das Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Tierquälerei? Gilt hier §833 BGB? Was wenn die Halterin keine HHV hat, soll ich sie dann doch anzeigen? Wie ist das mit dem Anleinen und der Aufsicht, denn es ist bekannt, dass ein solcher Hund einen natürlichen Jagdinstinkt hat?

Hund, Haustiere, Meerschweinchen, Aufsichtspflicht, Nachbarn
Aufsichtspflicht von Lehrern (Folgen - Schulunfall)

Hallo.

Leider habe ich ein ziemliches Problem.

In der Klasse meiner Tochter ist ein Mädchen, das gerne schägt, schubst und tritt. Dieses Kind macht das nicht aus Böswilligkeit. Sie findet das einfach lustig. Das Kind ist so ganz normal.

Am Montag hatte eine Lehrerin Aufsicht im Sportunterricht für 2 Klassen. Meine Tochter ist an diesem Mädchen vorbei gegangen und wurde wieder von ihr getreten. Meine Tochter hatte dann die Hand von diesem Mädchen festgehalten. Dann hatte das Kind ihr Knie und den Kinn von meiner Tochter gezogen.

Jetzt sind Zähne abgebrochen!

Die Schule tut das als Kalberei ab und wer weiß was da so von stimmt!!! Die Lehrerin die Aufsicht hatte, hatte Hannah getröstet und das war's dann. Es wurde auch die Sachlage nicht besprochen.

Nicht gerügt und nix....

Eine Schulstunde später hatte mich dann die Klassenlehrerin angerufen und sagte mir, eine Ecke vom Zahn ist im Sportunterricht abgebrochen. NULL KLÄRUNG!!! und jetzt wird das abgetan....

Wir haben Sorge das es wieder passiert oder das auch wieder Schlimmeres passieren kann. Denn nur einen Tag später bekommt meine Tochter schon wieder eine geknallt.

Morgen haben wir einen Termin bei der Schulleitung und ich denke nicht das da etwas passiert. Die Klassenlehrerin und die Schulleitung sind ziemlich DICKE..... Was mache ich denn nun?!?!? An welcher Stelle muß ich mich denn wenden???

 

Schule, Aufsichtspflicht, Lehrer, schulunfall

Meistgelesene Fragen zum Thema Aufsichtspflicht