Dürfen meine Eltern mir GESETZLICH verbieten aus dem Haus zu gehen?

16 Antworten

Lass dir nicht erzählen, dass dir deine Eltern grundsätzlich dauernd verbieten können, das Haus zu verlassen. Das erfüllt, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen, den Tatbestand einer Freiheitsberaubung. Auch pädagogisch ergibt das keinen Sinn - denn es geht nicht darum, dich von Straftaten oder Ähnlichem abzuhalten, sondern einfach nur darum, dich unter Kontrolle zu halten.

Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an und schildere deine häusliche Situation und bitte um Rat. Die kennen sich mit der Gesetzeslage aus und können dir sagen, was geht und was nicht.

Unabhängig von der rechtlichen Situation sollte ein respektvolles Miteinander innerhalb der Familie normal sein. Respekt vor den Eltern setze ich voraus - allerdings muss auch ein gewisser Respekt vor den Kindern gegeben sein.

LG

KantosKan  06.11.2014, 13:02

Das ist KEINE Freiheitsberraubung!

und NEIN es liegt nicht an der Pubertät.

Entschuldige, aber darüber mußte ich eben laut lachen. :-)

Zur Sache: grundsätzlich können Deine Eltern das wohl verbieten. Aber ich find's schon sehr befremdlich. Du bist immerhin 17. In dem Alter habe ich von meinen Kindern verlangt, daß sie selbst ein gehöriges Stück Verantwortung übernehmen.

Man muß Pflichten und Rechte sukzessive erweitern, wenn man die Kinder auf das Leben vorbereiten will.

Es gab in dieser Zeit - gerade auch mit meiner Tochter - durchaus Auseinandersetzungen, und ich war gezwungen, immer wieder auch Grenzen deutlichzumachen. Aber ich wäre nie auf die alberne Idee gekommen, zu verbieten, daß sie aus dem Haus geht. Da hätte sie mich angeguckt, als ob ich vom Mars käme.

Deamonia  06.11.2014, 13:53

Krass das du lachen kannst bei so einer ernsten Frage, wo die Tochter vom Vater Seelisch gequält wird...

FloydPepper  06.11.2014, 14:12
@Deamonia

Du brauchst hier weder künstlich die Betroffene spielen noch Dich so scheinheilig echauffieren.

Du bringst meine Aussage vorsätzlich in einen Zusammenhang, in dem sie nicht steht, nur um Dich hier wichtigtun zu können. Das ist billig und lächerlich.

Ich habe über den Begriff Pubertät gelacht, weil ich diese Problematik nur all zu gut kenne, weil ich selbst zwei Kinder durch die Pubertät begleitet habe, und weil das nicht immer einfach war. Ich kenne diese ganzen Probleme und Diskussionen, die damit zusammenhängen und die entsprechenden Abwehrhaltungen bestens. Und ich erlaube mir dann auch, darüber mal zu lachen. Nicht hämisch sondern wohlwollend. Das hättest du eigentlich aus meiner Formulierung, meiner vorsorglichen Entschuldigung und dem Smilie herauslesen können - ja herauslesen müssen, sofern du mich nicht böswillig mißverstehen wolltest.

Und sofern Du in der Lage bist, Texte inhaltlich zu erfassen, hättest Du auch bemerken müssen, daß ich die FS in meiner Antwort klar und deutlich unterstützt habe.

Die FS hat beides verstanden und mir ein DH gegeben.

Warum hast Du das nicht verstanden? Konntest Du nicht, oder wolltest Du nicht?

Deamonia  06.11.2014, 16:33
@FloydPepper

Ich spiele hjer weder etwas, noch echauffiere ich mich scheinheilig, ich sage nur mein Meinung! Du solltest erstmal nachfragen bevor du jemandem böswillig- oder Mutwilligkeit unterstellst!

Ich finde es halt einfach falsch eine ernstgemeinte Antwort auf eine sehr sensible und Emotionale Frage SO zu beginnen.

Das hättest du eigentlich aus meiner Formulierung, meiner vorsorglichen Entschuldigung und dem Smilie herauslesen können - ja herauslesen müssen, sofern du mich nicht böswillig mißverstehen wolltest.

Eben nicht, denn gerade das "Entschuldige, aber" wirkte auf mich eher wie "nun halt aber mal die Luft an, das ist ja zum kaputtlachen" der Smiley dahinter verstärkt diese Wirkung noch und weist den Satz in meinen Augen nicht als Scherz aus, sondern zieht es noch mehr ins lächerliche/versucht es unglaubwürdig hinzustellen, nach dem Motto "jaja, erzähl mir keinen"

Aber das ist wohl das Problem im Internet: Es fehlt die Betonung, und so können Dinge nunmal zweideutig rüberkommen. Wenn es wirklich nicht so gemeint war: Sorry für meinen Kommentar!

Andersherum finde ich es schon wieder krass, das du mir gleich Böswilligkeit unterstellst, und meinst ich WOLLE es mit Absicht nicht verstehen!

Dein Text trieft nur so vor unterschwelligen und offenen Beleidigungen, in denen du mir unterstellst ich sei "zu dumm" deinen Text zu verstehen, oder wolle dies in böser Absicht nicht...

FloydPepper  06.11.2014, 18:59
@Deamonia

Es ist Dir freilich unbenommen, Deine Meinung zu äußern. Dann solltest Du natürlich auch das Echo vertragen können und Dich nicht hinterher beklagen.

Frag doch das nächste Mal einfach, wie etwas gemeint ist, anstatt blindlinks mit solch einem Kommentar loszupoltern.

Dazu gehört natürlich auch, daß man sich vorher überhaupt erst mal Gedanken macht, ob man vielleicht etwa falsch verstanden haben könnte. Viel Erfolg beim nächsten Mal.

Deamonia  07.11.2014, 08:11
@FloydPepper

Dazu kann ich nur sagen: Gleichfalls, man sollte auch vorher darüber nachdenken was für eine Antwort man postet, und ob diese nicht missverstanden werden könnte.

Du beschwerst dich das ich das Echo nicht vertrage, dabei hast du nach meinem ersten Kommentar mit Beschuldigungen um dich geworfen, während ich darauf Sachlich geantwortet habe.

Nun nur noch soviel:
Erkläre doch das nächste Mal einfach, wie etwas gemeint ist, anstatt blindlinks mit solchen Beschuldigungen loszupoltern.

Dazu gehört natürlich auch daß man sich vorher überhaupt erst mal Gedanken macht, ob man vielleicht etwa falsch verständlich geschrieben haben könnte. Viel Erfolg beim nächsten Mal.

FloydPepper  07.11.2014, 20:54
@Deamonia

Wie schlicht gestrickt muß man eigentlich sein, um einfach den Text des Anderen 1:1 zu wiederholen? Bist Du nicht in der Lage, eigene Gedanken zu formulieren? Diese kognitiv schwache Leistung steht jedenfalls in auffälliger Übereinstimmung zu Deinem bisherigen Rumgepöbel.

Wenn Du unbedingt rumnerven mußt - aus welchem Grund auch immer - dann mach das bitte mit Anderen. Nerv Deine private Umgebung (machst Du vermutlich eh schon), aber nerv nicht auch noch wildfremde Menschen.

Ich weiß nicht, was Dein Problem ist und warum Du hier andere Leute angehst. Mir sind Deine persönlichen Probleme auch völlig egal. Kläre sie bitte dort, wo sie bestehen und belästige Fremde nicht mit Deiner latenten Unzufriedenheit.

Werd endlich erwachsen und übernimm die Verantwortung für Deine Probleme. Alt genug bist Du ja.

Was für ein Kindergarten...

Generell haben Deine Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über Dich, bis Du volljährig bist.

Wenn's aber so extrem zugeht (sie sollten Dir ja auch Selbständigkeit beibringen...) solltest Du Dir mal Hilfe suchen. Zuständig wäre das Jugendamt. Aber es gibt auch Beratungsstellen. Vielleicht gibt es bei Euch ja auch den Kinderschutzbund. Gut, mit 17 fühlt man sich nicht mehr als Kind. Aber als erste Adresse zum Ratsuchen ist der bestimmt auch nicht verkehrt.

Das ist immer eine Grauzone. Deine Eltern dürfen dir, bis du 18 bist, alles vorschreiben was, deine Rechte nicht verletzt, aber wenn du dich daran nicht hältst, kannst du dafür auch nicht belangt werden. Ohne Zustimmung der Eltern nicht zuhause zu sein, ist ja keine Straftat.

Grundsätzlich geht die Gesetzgebung davon aus, dass Eltern im Sinne ihrer Kinder handeln. Wenn sie das nicht tun, aber keine schwerwiegenden Verstöße vorliegen, die etwa das Eingreifen der Polizei oder des Jugendamtes rechtfertigen würden, hofft man auf Schlichtung durch Beratungsstellen u.ä.

Familiäre Angelegenheiten, zumal zwischen Eltern und minderjährigen Kindern, sollten nicht durch Gerichte entschieden werden, das ist wirklich nur die ultima ratio. Wenn Absprachen scheitern, ist harmloser 'Ziviler Ungehorsam' aber meines Erachtens erlaubt, man muss auch lernen, sich gegen die Eltern durchzusetzen. Zu empfehlen ist aber sicherlich, dass ihr eine Lösung findet.

Lange Frage, kurze Antwort:

Dürfen meine Eltern mir gesetzlich verbieten aus dem Haus zu gehen auch wenn keine Gefahr besteht?

Ja.

Solange Du noch minderjährig bist, haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

Rechtlich könntest Du nur dagegen vorgehen, in dem Du beweist, daß diese Verbote nicht "zum Wohle des Kindes" sind. Siehe BGB §1627:

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

Ansonsten kann ich dir nur den Tipp geben: Es ist nicht mehr lange bis zum 18. Geburtstag (auch wenn es dir jetzt noch wie eine Ewigkeit vorkommt ;-)