Dürfen Eltern einem verbieten zeitung austragen zu machen?
Ich bin 14 und würde gerne mein eigenes Geld verdienn deswegen wollte ich wissen ob gesetzlich meine Eltern verbieten können dass cih Zeitung auszrage oder babysitte oder was auch immer :D Die sagen naehmlcih einfach NEIN -.-
Und mein großer Bruder durfte das damals auch machen -.- hab ich keine Rechte ? Ich bekomm ja auch kein Taschengeld tz
12 Antworten
Ob sie das vom Gesetz her verbieten dürfen, kannst Du beim Jugendamt erfragen.
Allerdings ist es unfair, wenn sie Dir etwas verbieten, was Deinem Bruder erlaubt wurde...
Hast Du schonmal nach den Gründen gefragt, warum Du das nicht darfst?
Im übrigen hast Du Anspruch auf ein minimales Taschengeld...
Übrigens: "Zeitung austragen zu machen" ist eine unmögliche Formulierung. Das Verb heißt austragen und damit basta. Die Frage muss also heißen: "Dürfen Eltern einem verbieten, Zeitungen auszutragen?"
Ich bin kein Jurist, aber ich weiß, dass Kinder Anspruch auf Taschengeld haben - allerdings misst sich die Höhe am Einkommen der Eltern. Elternlose Kinder, die im Kinderheim leben bekamen schon in den 50iger Jahren ein kleines Taschengeld - ich bekam übrigens keins...
Es gibt allerdings Richtlinien, wieviel Taschengeld in welchem Alter empfohlen wird - wenn Deine Eltern am Existenzminimum leben und auch das nicht berappen können, finde ich es unsinnig, wenn sie Dir verbieten, Dir selber ein Taschengeld zu verdienen. Du kannst zum Kinderschutzbund gehen oder zur Familienberatung und darum bitten, dass von denen mal jemand mit Deinen Eltern redet, wenn sie Dir nicht sagen wollen, warum sie das Zeitung austragen verbieten und Dir auch kein Geld geben.
das dürfen sie - und sie können dich auch per gesetz zwingen deutsch zu lernen und wers glaubt, wird auch seelig - das mit dem deutsch war aber ernst fg
hahaha nein ! mach das !xD das ist doch nicht schlimm und du verdienst dein eigenes geld ,reib ihnen das unter die nase ,dass sie kein taschengeld mehr zahlen müssen haha !
das tut denen genauso gut wie dir !
und es ist ja deine entscheidung !
setz dich durch :) viel glück
Hahaha danke geile Antwort aber ich bekomm ja so oder so kein Taschengeld ..-.-
Sicher dürfen sie das,, Wenn du zb. Zeitungen austragen möchtest müssen deine Eltern den Vertrag auch unterschreiben, weil du noch minderjährig bist,, Dh. wenn sie den Vertag nicht unterschrieben, kannst du so oder so nichts machen!!
ja, das dürfen sie... frag sie dochmal was so schlimm daran sei wenn du dir eigenes Geld verdienst! Hat aus miener Sicht nur Vorteile!
Die sagen 1.das ist zu gefaerlchXD 2. Ch hab keine Zeit weil ich für die Schule lernen muss 3. Das wird viel zu schlecht bezahlt
Ganz ehrlich das is ja wohl alles meine sachexd Und Ehm geahrlcih ??? Was ist heutzutage nicht gefaehrlicj?!
Mit dem 3. haben sie recht, und keine zeit für die schule ? du hast ja auch zeit zum essen und ja die dürfen das..
Im übrigen hast Du Anspruch auf ein minimales Taschengeld...
Das würde ich jetzt gerne genauer wissen... meines Erachtens ist das nicht so. Kannst also gerne mal die Gesetztextstelle reinkopieren.
Marisa Rometsch (8): Gibt es eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld?
Von der Leyen: Den gibt es nicht. Es wäre auch schwierig, die richtige Höhe des Taschengeldes festzulegen. In meiner Familie hatten wir früher die Regel ein Euro pro Klassenstufe. Das heißt, in der ersten Klasse erhielten meine Kinder einen Euro pro Woche, in der zweiten Klasse zwei Euro und so weiter. Das hat sich allerdings nicht bewährt. Wichtig ist zu verabreden, was von dem Taschengeld zu kaufen ist. Wer mehr bekommt, muss auch mehr davon kaufen, zum Beispiel auch das T-Shirt. Das ist nicht einfach. Taschengeld ist ein Thema, um das es bei uns zu Hause immer wieder Diskussionen gibt. http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article161162/GibteseigentlicheinengesetzlichenAnspruchaufTaschengeldFrauvonder_Leyen.html