7 jähriger wirft Stein vom Schulgelände und trifft ein Auto

10 Antworten

Kinder bis 10 (oder12?) sind nicht haftbar zu machen. Wenn allerdings "Schandtaten" von Kindern in der privaten Haftpflicht eingeschlossen sind, übernehmen die das. Und fairerweise muss man ja sagen, wenn es das eigene Auto wäre, würde man auch wollen, dass der Verursacher die Kosten übernimmt. Der Autohalter kann auch die Schule wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angehen.

Sannyengel 
Fragesteller
 06.07.2011, 10:43

das stimmt, meine Freundin möchte ja auch nicht das de Halter auf den Kosten sitzen bleibt...sie stellt sich halt nur die Frage ob die Schule beim Bau des Kastens nicht hätte vorhersehen können, das genau sowas passieren kann wenn man einen "Steinkasten" dort erbaut????

Ein 7jähriger ist rechtlich bereits "deliktfähig", d.h. in begrenztem Maße für seine Handlungen verantwortlich und daher schadenersatzpflichtig. Deshalb zahlt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung der Familie (oder die Eltern, wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt, was ja eigentlich nicht sein dürfte...). Eine Aufsichtspflichtverletzung durch die Lehrer greift hier m.E. nicht, diese umfasst nur was typischerweise auch von Eltern zu erwarten wäre und was situativ angemessen und leistbar ist (und das heisst nicht, dass neben jedem Kind eine Aufsicht steht, die jederzeit einen schwingenden Arm vom Werfen abhalten kann...).

der Halter des Autos hat Pech gehabt, keiner muss zahlen, Kinder bis 10 J. können die Folgen ihres Handelns nicht vorher abwägen, deshalb gibt es diese Alterseinschränkung und die Lehrer können nicht in jedem Winkel auf dem Schulhof aufpassen.....das gleiche ist auch meiner Tochter mit 7 J. passiert.....sie wollte vom Schulhof aus mit einem Stein in einen Papierkorb werfen und hat das Auto einer Lehrerin getroffen, ihr tat das sehr leid, ist ärgerlich aber im Endeffekt eben Pech...die priv. Haftpfl. Vers. der Familie wird das ablehnen

Mit 7 ist der Kleine "deliktfähig" (§828 BGB), also zumindest haftbar, wenn er vorsätzlich den Stein auf das Auto geworfen hätte.

Falls er nur fahrlässig gehandelt hat, greift §829 BGB: Ersatz als ausgleichende Gerechtigkeit. Davon gibt es nur eine Ausnahme, falls der Geschädigte so wohlhabend ist, daß er den Schaden sozusagen "aus der Kleingeldkasse" bezahlen kann.

Die Privathaftpflicht deiner Freundin übernimmt aber idR den Schaden, so daß sie nichts selbst bezahlen muß. Trotzdem sollte sie ihrem Bengel mal klarmachen, daß Steine werfen NICHT OK ist - an der Stelle hätte ja auch ein Mensch stehen können!

Hallo, Kinder ab 7 Jahren müssen nicht permanent beaufsichtigt werden daher muss die Mutter zahlen oder die private Haftpflicht des Jungen. Darf denn da wo der Wagen stand eigentlich geparkt werden? Wenn nicht dann ist der Halter des Wagens auch mitschuldig.

Sannyengel 
Fragesteller
 06.07.2011, 10:32

ob dort geparkt werden darf weiss ich nicht 100 % aber ich glaube da stehen immer Autos da?! Meine Freundin sagt gerade: der Platz von dem Ihr Kind aus geworfen hat ist ja ein reiner Steinplatz (Kasten) da liegen la wirklich nur Steine. hätte es nicht auch die Schule vorraus sehen können, das wenn man in einer Grundschule solches errichtet, das es nahe liegt das die Kinder auch damit werfen