Aufsichtspflicht an andere übertragen
Hallo, ich bin seit einiger Zeit von meinem Partner getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind und das gemeinsame Sorgerecht. Das Kind ist Rahmen des Umgangsrechts am WE immer mal bei ihm.Da er abends arbeiten muss, lässt er seinen minderjährigen Sohn ,der aber in seiner ganzen Entwicklung ehr wie ein 10 Jähriger ist , unser Kind betreuen. Als wir noch zusammen gelebt haben, hat der Sohn mich mit einem Messer bedroht und mich körperlich angegriffen. Er hat massive Verhaltensprobleme war auch schon in Therapie. Damit er seinem Hobby nachgehen kann er spielt selber, trainiert und ist Schiedsrichter, wird das Kind dann an seine Freundin, die sich selber in Psychologische Klinik einmal im Monat einweist, weil sie im Leben nicht zurecht kommt, weitergereicht.
Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, habe ich es ihm untersagt, unser Kind von diesen Personen betreuen zu lassen, da ich stellenweise Angst habe. Er ist der Meinung ich habe ihm da gar nichts zu sagen, aber er verletzt meiner Meinung nach massiv seine Aufsichtspflicht.
Kann ich irgend etwas machen und wie???
4 Antworten
Rein rechtlich kann jeder Partner die Kinder zur Betreuung an eine andere Person geben in der jeweiligen Zeit. Da hat sich der andere Partner auch nicht ein zu mischen. Ebenso wenig wie er dir da reinreden kann, kannst du das bei ihm.
Außnahme: Die betreuenden Personen sind nicht zur Betreuung geeignet. Das müsstest du aber im Zweifel nachweisen.
Aber hej, Euer Sohn/Tochter ist 14! Da ist es gar nicht unbedingt nötig, dass das Kind dauerbetreut wird. Da kann man auch mal abends alleine zu Hause sein.
Vorschlag: Ein Gespräch beim Jugendamt mit beiden Eltern.
Soll heißen, ich muss zugucken, bis was passiert.... das ist echt traurig
mit 2 soll Euer Kind natürlich nicht alleine sein! Du könntest wirklich nen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Oder ihr geht wo anders zur Beratung hin. Das hilft!
Ansonsten bleibt dir nur der Gang zu Anwalt und Gericht - und ob das was bringt, ist auch dahin gestellt.
Ihr könnt noch gar nicht so lange getrennt sein, dass ihr schon eine vertrauensvolle Elternschaft hin bekommt. Um da hin zu kommen, braucht es aber viel Arbeit und Kompromissbereitschaft. Mit Beratung geht das besser.
Jugendamt einschalten, bestenfalls über eine Familienanwältin / einen Familienanwalt.Sofern das ganze vor dem Familiengericht landet, kann Dir das Sorgerecht zugesprochen werden, sofern das Gericht Deine Besorgnis teilt, um das im Detail feststellen zu lassen, kann ein Gerichtsmediziner bestellt werden. Dieser prüft den Sachverhalt genauestens, auch in Sichtweise Deines Kindes. Kann aber teuer werden. Wenn's dumm läuft so ca. 10000 Euro für Dich und nochmals das gleiche für Deinen Ex-Partner. Motto: Findet lieber gleich die beste Lösung selbst.
Naja, ihr teilt das Sorgerecht, da kannst du ihn nichts vorschreiben, lediglich deine Bedenken äußern.
Es mag böse klingen, aber so lange nichts "passiert" ist, sind deine Bedenken lediglich Befürchtungen und da wird dir keiner Helfen.
Da kann Dir mit Sicherheit das Jugendamt weiter helfen.......
Habe mich schlecht ausgedrückt, sein Kind, welches unseres beaufsichtigen soll ist 14 und unser gemeinsamed 2