Aufsichtspflicht für Kinder wenn die Eltern im Urlaub sind - wer kennt sich aus?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die beiden minderjährigen kinder dürfen nicht alleine bleiben, da würden die eltern die aufsichtspflicht verletzten

die 19jährige schwester müsste für die woche kontinuierlich da sein, sie würde dann die pflicht der eltern übernehmen!

sollte was passieren und die beiden haben keine erwachsene Aufsichtsperson, droht den eltern eine anzeige!

Anaxabia  07.05.2012, 11:18

die beiden minderjährigen kinder dürfen nicht alleine bleiben

Keine Woche, keine Nacht, keine 3 Minuten??? Etwas genauer bitte.

0
Pausini  07.05.2012, 12:12
@Anaxabia

wenn du die frage gelesen hast, weißt du die antwort selber! XD

0
Anaxabia  07.05.2012, 12:36
@Pausini

Trotzdem will ich es genauer wissen. Wie lange können sie denn dann alleine bleiben von Gesetzes wegen?

0
Pausini  07.05.2012, 13:08
@Anaxabia

§ 1626 BGB, Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden. Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern, übertragen!

generell gilt aber , es darf kein kind unter 18 allein gelassen werden, egal wie lange! die aufsichtspflicht gilt schon dann als verletzt, wenn in den 5 minuten, wo keine aufsichtsperson da ist, was passiert!

klingt für viele nicht logisch und nachvollziehbar , aber so ist das gesetzt!

0
HugoGuth  07.05.2012, 13:12
@Pausini

Dann dürften Kinder ja gar nie alleine in der Wohnung sein oder auf der Straße herumlaufen oder einkaufen gehen?!?

0
Pausini  07.05.2012, 13:15
@HugoGuth

wie gesagt logisch sind viele Gesetze nicht! und wenn was passiert tragen die eltern die haftung!

0
Anaxabia  07.05.2012, 14:14
@Pausini

generell gilt aber , es darf kein kind unter 18 allein gelassen werden, egal wie lange! die aufsichtspflicht gilt schon dann als verletzt, wenn in den 5 minuten, wo keine aufsichtsperson da ist, was passiert!

Das ist doch Quatsch. Könnte ja niemand mehr arbeiten gehen, die Kinder ja nicht mal alleine zur Schule gehen lassen, geschweige denn allein zum Spielplatz. Das Gesetz drückt sich doch definitiv so aus, dass man es am Entwicklungsstand des Kindes messen soll, nicht dass man Kinder niemals aus den Augen lassen darf.

In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei.

0
Pausini  07.05.2012, 15:31
@Anaxabia

ich glaube ja eher du willst nicht verstehen was ich geschrieben habe!

die aufsichtspflicht gilt schon dann als verletzt, wenn in den 5 minuten, wo keine aufsichtsperson da ist, was passiert!

so ist das nun mal , egal wie viel du noch schreibst! davon ändert sich auch nichts!

schon lustig ihr hobby anwälte :DD

0

sind es deine kinder. wenn ja. dann kannst du ja abschätzen, wie selbstständig deine kinder sind, ob die 19 jährige bereit ist, auf die beiden aufzupassen. ansonstren würde ich mal zum jugendamt gehen und vor ort bratenn lassen.

Das kommt auf den Entwicklungsstand der Kinder an und wie oft die Schwester da ist

Normal würde ich sagen es geht wenn die Eltern erreichbar sind und innerhalb einer kurzen Zeitspanne da sein könnten Nur für den Notfall

Vielleicht ist es auch wichtig ob Schule ist oder Ferien

Sollte aber eine Woche gehen

amike 
Fragesteller
 07.05.2012, 10:57

Ja, das dachte ich auch - aber wie sieht die rechtliche Seite aus?

0
Goodnight  07.05.2012, 11:02
@amike

Rechtlich ist das ok, Aufsichtspflicht heisst nicht, dass du deine Kinder ständig überwachen musst. Wenn du aber aus der Vorgeschichte erwarten musst, dass deine Kinder etwas anstellen, wenn du nicht da bist, sieht die Sache anders aus.

0
Pausini  07.05.2012, 11:06
@Goodnight

eine 13jährige person darf man keine woche alleine lassen!!!!

da hat sich ein erwachsener drum zu kümmern!!

ich bin anwältin für straf und familienrecht und rechtlich ist das wie du sagst ,, nicht ok,,

0
jankru  07.05.2012, 11:20
@Pausini

Ist doch noch was 17 Jähriges dabei, oder meinste, der/die packt das nicht? Ich denke schon.

0
Pausini  07.05.2012, 12:11
@jankru

das hat ja damit nichts zu tun ob ein 17 jähriger das packen würde!!

minderjährig bleibt minderjährig!

die volljährige aufsichtsperson muss den part der eltern übernehmen!

so ist nun mal das gesetzt!!

0
jankru  07.05.2012, 13:15
@Pausini

Gibt es entsprechende Urteile, die zu dem Fall passen würden?

0
Pausini  07.05.2012, 13:21
@jankru

urteile gibt es nur dann wenn was passiert ist!

wenn denen beiden was passiert ohne das eine volljährige Person dabei ist, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung der Eltern! dann können sie angezeigt werden, dann kommt das jugendamt und und und, habe schon einige solcher fälle auf dem tisch gehabt!

0

Von Formularen für soetwas habe ich noch nie was gehört, einfach formlos machen. "Hiermit bevollmächtige ich ... durch meine Abwesenheit für den Zeitraum .... meine Kinder zu beaufsichtigen, in meinem Interesse zu handeln." Zur Sicherheit würde ich zu einer Aufsichtsperson raten, aber das eine unbedingte Notwendigkeit bestände (gesetzlich) glaub ich eher nicht da ein Kind mit 17 bedingt geschäftsfähig ist, aus dem "Schutzbefohlenen" raus.

Für Eltern, die ihre Kinder so erzogen haben, dass sie nicht über Bänke und Tische springen, ist es ein erholsamer Urlaub. Alle anderen Eltern, egal ob es volljährige Kinder gibt, sollten Großeltern haben, die mit den Enkeln die zeit verbringen.