Schule verklagen ja oder nein?
Ich habe mir im Sport Unterricht einen doppelten Beinbruch zugezogen. Als das passiert ist war der Lehrer nicht vor Ort, also er war während der Sportstunde eine Zeit lang nicht in der Halle und hat gegen seine Aufsichtspflicht verstoßen. Soll ich nun die schule, bzw den Lehrer verklagen? Was würdet ihr machen?
13 Antworten
Erstmal bedeutet "Aufsichtspflicht" nicht, dass er euch zu jeder Sekunde im Blickfeld haben muss (ist natürlich auch abhängig von eurem Alter).
Bei uns wurde die Sporthalle z.B. desöfteren durch eine Trennwand in zwei hälften geteilt, dort war der Lehrer dann auch nicht auf beiden hälften gleichzeitig.
Die zweite Frage die zu klären wäre, wäre ob der Unfall wirklich hätte verhindert werden können wenn ein Lehrer dabei gestanden hätte. Sowas passiert oft auch im Bruchteil weniger Sekunden.
Normalerweise wird die Versicherung die notwendigen Kosten übernehmen.
Wie alt bist Du? Die Aufsichtspflicht richtet sich auch nach dem Alter.
Wie dem auch sei, als Schulunfall übernimmt sowieso die Unfallversicherung des Sachaufwandsträgers (z.B. kommunaler Unfallversicherungsverband) die Behandlungskosten.
Wer der Unfall denn nicht passiert wenn ein Lehrer da gewesen wäre??? Und je nach Alter hat er keine Rund-um Aufsichtspflicht und wenn ihr nicht gerade 10 war kann man euch durchaus eine begrenzte Zeit alleine lassen ohne dass gegen Aufsichtspflicht verstoßen worden wäre
Das funktioniert nur, wenn du nachweisen kannst das du dich nicht verletzt hättest, wenn der Lehrer da gewesen wäre.
Und wieso willst du den überhaupt verklagen? Deine Verletzung müsste doch von der Versicherung übernommen wprden sein?
Wie alt bist Du?
Man kann von Schülern schon verlangen, dass sie keinen Blödsinn machen, wenn man sie alleine lässt.
Bei 6jährigen Kindern wäre das bedingt eine Aufsichtspflichtverletzung, bei 16jährigen Schülern gesichert nicht.
Wie genau ist denn der Unfall passiert, dass der Lehrer ihn mit Aufsicht hätte verhindern können?