Reicht das Versandprotokoll als PDF der Kündigung von Aboalarm aus?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Bereits im August vergangen Jahres habe ich meinen Vertrag vom Fitnessstudio mit Aboalarm gekündigt. Ich erhielt eine Versandbestätigung via PDF mit dem Hinweis "Brief am 25.Augsut an Post übergeben". Ich wartetet dann auch noch zunächst ein paar Tage auf die Kündigungsbestätigung, es kam nichts. Habe dann noch mehrmals nachgefragt - ich erhielt nichts. Irgendwann gerieten die Nachfragen dann in Vergessenheit (Genau das wollte das Studio ja!) Jetzt im neuen Jahr ist es mir wieder eingefallen, (meine Kündigungsfrist ist längst verstrichen - und komischerweise klappt es jetzt plötzlich mit dem Antwort vom Studio - jedoch mit dem Hinweis das natürlich keine Kündigung eingegangen ist. Ich habe jetzt nur mehr den Versendenachweis von Aboalarm. Habe Aboalarm auch schon hierzu am vergangenen Sonntag kontaktiert - bisher keine Reaktion hierzu. Aus Bewertungen über das Fitnesstudio weis ich, dass es schon oft zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist - daher meine Frage, was meint ihr? Reicht dieser Versendenachweis aus vor Gericht, oder habe ich da eher schlechte Karten?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dem Studio dem Versendenachweis zu schicken, auf meiner Kündigung vom August zu bestehen, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen. Ich bin ab eigentlicher Vertragsverlängerung ohnehin bei einer neuen Bank, das heißt, das alle Lastschriften zurück gehen werden...

Das lustige an der ganzen Sache ist auch noch, dass ich extra wegen der Kündigung damals in Studio mit einem Ausgedruckten schreiben hingefahren bin und persönlich kündigen wollte. Mein schreiben nahm man aber nicht an mit dem Hinweis, ich solle es per Post schicken. Da ich direkt vor Ort war, habe ich es dann auch in den Briefkasten geworfen, heute weiß ich natürlich, dass ein Einschreiben die klügere Alternative ist. Wusste ich vorher auch schon, aber ich dachte mit Aboalarm bin ich noch sicherer als mit einem Einschreiben...

Recht, Anwalt, Gericht, Abofalle, Jura, Kündigungsfrist, Mahnung, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Abonnenten
Habe ich mich beim Vertrag unterschreiben abzocken lassen?! Tarif kosten - Beitrag Monatlich?

Guten Abend und frohes Neues erstmal

Die wichtigste Info ist das ich 18 Jahre alt bin. Ich habe mich vor ca 3 Wochen bei Sumpoint angemeldet (Sonnenstudio).

Dadurch das ich 18 bin kann ich nun Verträge selber unterschreiben.

Nun zur Geschichte:

Ich wollte mich Sonnen gehen und Bar bezahlen. Da meinte der Angestellte, dass wenn ich jetzt Bar bezahle, kann ich ein aktuelles Angebot nicht mehr nutzen kann. Dieses wäre nur für neue Kunden welche eine Ermäßigung erhalten und 4.99 wöchentlich bezahlen. (Dadurch ist man im Sunpoint club und kann sich Theoretisch jeden Tag sonnen)

Er machte mir druck und sagte wenn ich mich jetzt Sonne war es das mit dem Angebot.

Also beschloss ich mich das Angebot zu akzeptieren und einen Vertrag zu unterschreiben.

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate was kein Problem ist.

Dann steht bei mir. Aktions Tarif €: 4.99 pro Woche

Beitrag € / monatlich: 21.62

Für mich klingt es jetzt doch eher das ich nicht 20€ monatlich bezahle wie zuvor gedacht sondern 40€

Vorhin ging ich zur Sparkasse um mein Kontostand zu überprüfen. Mir kommt es vor, als wenn ich andauernd Geld verliere bzw abgezockt werde. Ich gehe Morgen mal dem Grund der Sache nach und überprüfe die Konto auszahlungen. Dennoch macht es mir gerade einwenig Angst und Panik und hoffe auf eine schnellst mögliche Antwort.

Von daher meine fragen.

wie viel bezahle ich jetzt monatlich ? Kann ich irgendwie aus dem Vertrag raus ? Kontoauszüge kann man an normalen Automaten der Sparkasse machen oder muss man zu besonderen Automaten ?

wenn ich meine fragen selber beantwortet habe oder vlt durch eure Hilfe Rede ich natürlich mit meinen Eltern darüber da vorallem mein Vater sehr viel selbstbewussstein hat, gut reden kann und sich mit sowas gut auskennt.

Dennoch wäre er sehr sauer wenn ich mich verarschen haben lasse.

Finanzen, Vertrag, Vertragsrecht, Vertragskündigung, Sunpoint
Kurz vor Notar und Kauftermin Änderung des Einzugs- bzw. Überschreibungsdatums um über ein Jahr bei Immobilienkauf?

Ich und meine Freundin haben uns nach sehr langer Suche endlich in ein Haus verliebt und wollen dieses kaufen, haben auch schon ein kleines Gutachten erstellen lassen und sind den Verkäufern im allem entgegengekommen, haben sogar den Einzug auf deren Wunsch auf März 2018 hinausgeschoben. Wir wollten nächste Woche beim Notar den Kaufvertragsentwurf anfertigen lassen um uns und den Makler abzusichern. Nun habe die Verkäufer heute dem Makler mitgeteilt, dass Sie doch erst Mitte 2019 !!! ausziehen möchten um sich keine neue Wohnung für die Bauphase des neuen Hauses nehmen zu müssen. Wir haben leider nur einen Vorvertrag vom Makler, aber nichts vom Notar, fühlen uns aber trotzdem ziemlich hintergangen, zumal wir schon ein sehr gutes Finanzierungsangebot in der Tasche haben.

Drei Optionen stehen zur Auswahl: 1. Kauf abbrechen und der Makler sendet den anderen Interessenten das Angebot mit dem späten Kauf (Verkäufer trägt die bis dahin angefallenen Kosten) (möchten wir aber nicht!) 2. Verkauf und Übergabe Mitte 2019 (Nachteil: Wahrscheinlich höherer Zinssatz bis dahin und Bereitstellungszinsen für den jetzigen Vertrag liegen bei ca. 500€/Monat) 3. Verkauf wie Anfangs geplant im März 2018 und Übergabe Mitte 2019, in der Zeit wird das Haus an den Verkäufer vermietet (Evt. Nachteil: Da ein KFW 124 Eigenheimzulage Kredit mit im Spiel ist dürften wir eigentlich nicht vermieten)

Vielleicht hatte ja schon einmal jemand eine ähnliche Situation, uns ist von allen drei Übeln das Dritte am liebsten, allerdings müsste die Miete in der Zeit auch wirklich ALLE Kosten decken. Wenn das Objekt nicht so beliebt wäre, müssten wir eigentlich auch vom Kaufpreis herunter gehen!

Haus, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Kauf, Makler, Notar, Vertragsrecht, Vertrauen
Straf-/Mahngebühr wegen eines Mobilfunkvertrages, welcher seitens des Bereibers gekündigt wurde - muss ich zahlen?

Hallo,

ich hatte für meine Schwester ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen (Drillisch - Winsim). Die Abrechnung erfolgte per Lastschrift und das Konto meiner Schwester war zwei mal nicht gedeckt. Beim 3. Mal wurde der Mobilfunkvertrag von Seiten des Betreibers gekündigt, wie ich telefonisch erfahren habe als ich dort anrief, da ich meine Schwester nicht mehr erreichen konnte.

Ok dachte ich, meine Schwester hat Mist gebaut . . .

Ich hatte die Information nur telefonisch erhalten. Ich habe weder eine Mail noch ein Brief noch sonst irgend ein Hinweis dazu bekommen.

Nun, Monate später, hat meine Schwester ein Brief erhalten, dass sie rund 300€ Straf-/Mahn- und Inkassogebühren zahlen soll.

Von den knapp 300€ beziehen sich 85€ auf die restlichen Grundgebühren die bis zum vertraglichen Ende des Mobilfunkvertrages offen gewesen währen.

Es gab weder ein Brief, ein Telefongespräch noch eine E-Mail in dieser Umstand erwähnt wurde, dass die restlichen Grundgebühren zu zahlen sind. Auch hätten sie es von dem Konto abbuchen können, da ja ein Lastschrifteinverständnis vorlag. Das ist nicht geschehen.

Die Zahlungsaufforderung kommt von "Creditreform" im Auftrag von Drillisch.

Meine Frage nun an Euch, muss ich zahlen? Ist das Schreiben rechtskräftig? Welche Schritte sind ratsam?

Meines erachtens ist es formal schon nicht rechtens.

Mit den 85€ wäre ich einverstanden gewesen und hätte sie auch zur Not für meine Schwester übernommen (es war schließlich ein Vertragsbruch unsererseits) , aber ohne eine Rechnung oder eine sonstige Zahlungsaufforderung war mir das nicht bewusst. Auch die Dame am Telefon hat mich nicht darauf hingewiesen. Sie sagte nur, dass der Vertrag gekündigt sei.

Mit freundlichem Gruß,

Christopher

Recht, Rechte, Gesetz, Vertrag, Inkasso, Mahnung, Mobilfunkvertrag, Strafe, Vertragsrecht
Werksvertrag mit Fertighausfirma vorbehaltlich Grundstück?

Hallo,

wir haben (dummerweise) einen Hausvertrag (Werkvertrag) unterschrieben. In diesem steht drin, unter Vorbehalt der Findung eines passenden Grundstückes innerhalb von 12 Monaten.

Das bedeutet m.E. doch eigentlich, dass ich ein geeignetes Grundstück in einer Frist von 12 Monaten finden muss, das den Ansprüchen der Lage und unserem Budget entspricht.

Kern des vorgegangenen Beratungsgespräches war, dass das Grundstück an bestimmte Bedingungen (Südliches Umfeld von München – S-Bahn Lage – 400 – 600 qm – max. 350`000 € incl NK) geknüpft sein. Der Berater war sehr zuversichtlich, dass er ein geeignetes Grundstück liefern kann. Die Bedingungen an das Grundstück wurden vom Berater der Firma zwar notiert, aber im Werksvertrag nicht festgehalten. Aus diesem Grund hat mein Vater (nicht Vertragspartei) telefonisch Rücksprache mit dem Berater genommen und sich die Bedingungen nochmals bestätigen lassen. Aus diesem Telefonat ging aber zu unserem Entsetzen hervor, dass die Fertighausfirma im Bezug der Grundstückssuche nicht tätig werden wird. Sie wird es zwar die Suchanfrage an diverse Partnerfirmen weitergeben, doch für die Suche eines Grundstückes ist der Bauherr zuständig.

Bei einer weiteren telefonischen Rücksprache meines Vaters direkt bei der Fertighausfirma (Abt. Vertragsannahme) wurde durch den Mitarbeiter der Firma folgende weitere Vorgehensweise bestätigt:

-     Es kommt jetzt erst einmal zu einer Vertragsbestätigung seitens der Firma mit eines Ausstiegsklausel im Bezug, wenn kein Grundstück gefunden wird.

-     Nun muss aber jetzt der Bauherr sehr aktiv tätig werden, denn die Firma sei ja keine Maklerfirma.

Wir haben daraufhin uns bei fast allen VR-Banken im entsprechenden Umfeld informiert und jeder hat zu diesen Konditionen sofort ab gewunken. Auch Recherche im Internet hat dies ergeben, dass dies aussichtslos ist.

Für alle die Fragen warum wir dort unterschrieben haben: Wir sind den Vertrag nicht einmal durchgegangen und konnten ihn uns auch nicht durchlesen. Sicher war das blöd.

Haben wir überhaupt eine Chance aus diesem Vertrag heraus zu kommen?

Bitte antwortet!

Danke

Familie E

Haus, Hausbau, Recht, Gesetz, fertighaus, Vertragsrecht, werkvertrag
Neuwagen verbindliche Bestellung, Hagelschaden - Smart Repair, zurücktreten(wie) oder einfach so nehmen?

Hallo Leute,

6 Monate habe ich nach meinem Wunschauto für einen guten Preis gesucht. Dann habe ich einen Vertragshändler entdeckt. Zwei Wochen lang haben wir immer wieder per Mail geschrieben und telefoniert, bis er mir ein super Angebot gemacht hat. Gestern bin ich mit einem Kollegen knapp 500km hingefahren und habe zum ersten mal einen Neuwagen gekauft.

Nun dort stand das Auto draußen und war dreckig, aber da fast alle Neuwagen draußen standen habe ich mir dabei nichts gedacht. Sowohl von außen als auch von Innen hats für mich einen super Eindruck gemacht. Dann sagte der Verkäufer, vor paar Tagen hätte es gehagelt und das Auto hätte einen Hagelschaden. Es wären anscheinend nur 2-3 Dellen, die aber mit smart repair behoben werden. Eine Delle auf der Motorhaube hat er mir dann gezeigt, sonst haben wir zusammen keine gefunden. Wenn man seitlich geschaut hat, konnte man eine kleine Delle sehen.

Er hat mir versprochen, dass die Delle behoben wird und wenn ich wieder komme, steht das Auto unter Neon-Licht und ich kann es begutachten. Anscheinend würde man gar nichts mehr sehen. Ich weiß nicht wieso, aber ich habe den Vertrag unterschrieben. Seit dem bin ich sehr schlecht gelaunt, kann nicht schlafen und hänge nur noch in Foren rum.

Ich habe eine verbindliche Bestellung unterschrieben und dann noch zusätzlich ein Formular. In diesem Formular stand drin, dass ich den Auftrag gebe den Hagelschaden zu reparieren. Zusätzlich haben wir Handschrift eine Delle geschrieben.

Nun zum Ablauf. Der Verkäufer schickt mir den KFZ - Brief nach Hause, ich lasse es zu und hole es ab. Bei der Abholung muss ich den Gesamtpreis bar oder per Überweisung zahlen. Noch habe ich nichts bezahlt.

Auf dem Heimweg habe ich den Verkäufer angerufen und gefragt ob ich zurücktreten kann, falls bei der Abholung eine Delle zusehen ist. Er sagte, ich solle mir keine Sorgen machen etc. und er fragt seinen Chef und meldet sich. Hat er aber nicht getan, heute auch nicht. Ich habe eine Mail geschrieben - keine Antwort. Angerufen - Sekretärin.

Nun zu meinen Fragen: Ist nach einem Smart Repair wirklich überhaupt nichts zu sehen? Was ist wenn da viel mehr Dellen sind? Was wenn er die gar nicht behebt. Aus diesem Vertrag komme ich nicht raus oder? Da steht außerdem bei nicht Abnahme muss der Käufer 15% Schadensersatz zahlen. Was würdet ihr tun? Es war viel Geld und ein dummer Fehler.

Danke für jede Antwort und bitte keine lustigen Kommentare, ich fühl mich schon verarscht genug.

Hagelschaden, Recht, Autokauf, Smart Repair, Vertragsrecht
Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?

Hallo,

ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.

Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.

Ich danke schon mal im Voraus :)

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.

(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.

Kündigung, Freelancer, Freiberufler, Personaldienstleister, Vertragsrecht
Fahrzeugpapiere im Fahrzeug aufbewahren?

Hallo alle!

Neulich hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, und wir waren uns wegen folgender Rechtslage uneinig:

Viele Leute bewahren ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach auf. Wenn das Fahrzeug aber geklaut wird mitsamt diesen Papieren, wie kann der Halter den Diebstahl dann noch beweisen? Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag? Mit anderen Worten: wie aufgeschmissen ist man, wenn einem Gauner das Fahrzeug, die Papiere und blödstenfalls auch noch der Schlüssel in die Hände fällt? Dieser könnte ja umgehend das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen?

Der umgekehrte Fall: Wenn ein solcher Diebstahl trotz fehlender Papiere beweisbar wäre, wie kann sich im Falle eines rechtmässigen Fahrzeugkaufes der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer nicht nachträglich Besitzansprüche stellt, wenn ein Vertrag fehlt (aus welchen Gründen auch immer)?

Fazit: Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?

Besten Dank und Gruss

Nachtrag:

Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.

Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.

Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.

Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?

Besten Dank

Auto, Recht, Kaufvertrag, Vertrag, Diebstahl, Eigentum, Vertragsrecht, Fahrzeugpapiere
Parkplatz im Mietvertrag. Neuer Eigentümer, will den Parkplatz und droht mit Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf. Was tun?

Liebe Community!

Folgender Sachverhalt zu o.g. Frage:

  • Meine Tante hat in ihrem Mietvertrag einen äußerst begehrten Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus.
  • Seit einem Monat gibt es einen neuen Eigentümer des Hauses
  • Eigentümer wohnt nicht in dem Haus. Möchte jedoch den Parkplatz
  • Meine Tante sagt "NEIN"
  • Ihr wird damit gedroht, dass ihr Mietvertrag wegen "Eigenbedarfs" gekündigt wird, wenn Sie den Parkplatz nicht abgibt
  • Meine Tante unterschreibt unter Druck einen Aufhebungsvertrag für den Parkplatz

Da ich den Parkplatz selbst regelmäßig nutze und das Vorgehen des neuen Vermieters (auch mein Vermieter) absolut nicht in Ordnung finde, möchte ich diesen Parkplatz auf gar keinen Fall abgeben.

Ich habe gelesen, dass man einen Mietvertrag für eine Wohnung für den Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen darf.

Jedoch hat sich für mich in dem Moment jede Voraussetzung relativiert, da ja durch die Abgabe des Parkplatzes alles so bleiben kann wie es gerade ist.

Aber wenn der Parkplatz nicht abgegeben wird, "auf ein Mal" die Wohnung für den Eigenbedarf notwendig ist?!

Ich möchte jetzt daher - da meine Tante auf Androhung der Kündigung der Wohnung den Aufhebungsvertrag unterschrieben und ja leider auch abgegeben hat - einen Widerruf verfassen.

Wegen Drohung als auch Täuschung?

Des Weiteren in dem Schreiben auf klar stellen, dass die Voraussetzungen für den Eigenbedarf sich allein durch die Drohung relativiert haben.

Ich bräuchte dann bitte an dieser Stelle verschiedene Bausteine von der Community um ein vernünftiges Schreiben aufzusetzen, sodass der Vermieter sich erstmal damit befassen und sich damit abfinden muss.

Geht das? Habt ihr Ideen? Was sagt ihr dazu?

Danke und liebe Grüße

Kemal

Miete, Mietrecht, Vertragsrecht
Fristverlängerung bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf verlangt wird?

Bildern: https://goo.gl/photos/BYPkQFt5noUcbYsT7. Ich habe versucht diese hier hochzuladen, hat aber irgendwie nicht geklappt (?!).

Hallo zusammen,

Immer wieder Probleme mit dem Vermieter (gut, dass ich mindestens nicht der einzige Mieter bin, der Probleme mit ihm hat). Mitte Dezember 2016 habe ich folgendes per Email erhalten:

Sehr geehrter Herr MIETER,

anbei ein Schreiben auf Ankündigung Eigenbedarfs in 2017. Genügt Ihnen dies so oder soll ich es parallel per Post versenden?

Freundlich Grüße, VERMIETER

Anhang kann zu dieser Nachricht kann im Bild NachrichtVermieter1 gesehen werden. Antwort von meiner Seite war noch am selben Tag nämlich:

Hallo wieder,

Ich plane nächstes Jahr die "Wohnung" auch zu verlassen. Es genügt, dass Sie mich per Email informiert haben.

Mit freundlichen Grüßen, MIETER

Das ist ja auch tatsächlich so. Ab 1.Oktober habe ich mit meiner Masterarbeit angefangen und der Plan war (und ist immer noch) möglichst schnell nachdem ich diese abgeben habe (Ende März 2017) mit der Suche nach einer neuen Wohnung anzufangen. Zu dem Moment habe ich einfach die Sachen so gelassen, besonders weil:

  • er hat selber geschrieben "rein informativ und keinerlei rechtliche Grundlage" und
  • ich bis Ende 2017 Zeit habe.

Oder so habe ich mir gedacht...Am 15. Februar habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr MIETER,

wir planen einige Umbaumassnahmen und müssen Handwerker bestellen. Bis wann können wir mit Ihrem Auszug rechnen?

Vielen Dank. Gruß, VERMIETER

Da ich damals (und immer noch) wegen Thesis und noch weiteren Problemen gestresst war, habe ich nicht geantwortet. Ich fand es auch echt frech, wenn man vorher "Du hast halt Zeit bis Ende des Jahres" gesagt hat und plötzlich 2 Monate später fragt "Nun, wann ziehst du denn aus?".

Vor 5 Tagen (also am 6.März) habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr VERMIETER,

leider haben wir von Ihnen bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Bis wann werden Sie ausziehen?

Die Räumlichkeiten werden ab Mitte 2017 benötigt.

Vielen Dank. Gruß

Heute habe ich ein Brief (kein Email) mit Unterschrift in meinem Postfach erhalten (anscheinend am 9.März versendet) also weniger als 1 Woche nach der letzten Nachricht. Inhalt kann man im Anhang NachrichtVermieter2 sehen.

Ich habe wirklich keine Zeit mich damit zu beschäftigen. Wie schon erwähnt - Thesis muss nach ca. 2 1/2 Wochen abgegeben werden, über Op werde ich mit meinem Orthopäde hoffentlich nächste Woche sprechen. Zusätzlich ist ein Freund von mir im Krankenhaus wegen Unfall und ich fange ab 1.April auf einem neuen Arbeitsplatz. Da bin ich mir wirklich nicht sicher, dass ich in der Lage sein werde so schnell eine Wohnung zu finden.

Ich habe recherchiert und anscheinend kann man Kündigungsfrist unter Umständen verschieben. Ich möchte das nicht tun, aber...

Ich werde höchstwahrscheinlich bis Mitte April mir einen Rechtsanwalt aussuchen aber möchte gern zuerst hier nach Rat fragen. Ich bin mir auch 99.9% sicher, dass es sich hier nicht um Eigenbedarf handelt.

Vielen Dank im Voraus!

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
"Vertrag" per Telefon geschlossen, ohne dass ich es wusste!? - Widerruf möglich (Widerrufsbelehrung, Impressum, Rechnung fehlerhaft - evtl. nicht rechtens)?

Hallo,

es geht um ein Nachhilfegesuch an optimalnachhilfe.de. Ich hatte einen Nachhilfekurs gesucht. Ich habe mich registriert, habe meine Namen, email etc. hinterlegt aber KEINE AGB angenommen. (Hab mich probehalber nochmal "fake-registriert"). Daraufhin habe ich kurze Zeit später einen Anruf erhalten, indem ich mit besprochen habe was ich brauche (Stundenanzahl, dass ich auch Onlinelernen machen WÜRDE, aber vor Ort priorisieren usw.) Das stufenweise Preismodell wurde mir genannt. Es wurde gesagt, dass mir ein Lehrer gesucht wird und falls ich die genannten Stunden nicht nehme, eine Aufwandsentschädigung von 75€ fällig wird. Es war also ein Erstgespräch - für mich als Infogespräch gedacht.

Kurze Zeit später erhalte ich eine Mail, dass ein Lehrer gesucht wird für meine "gebuchten" 18 Stunden. Kurze Zeit später die Info, dass einer gefunden wurde und nochmal kurze Zeit später die Kontaktaufnahme des Lehrer. Da ich die Nachhuilfe doch nicht mehr benötigte hab ich abgesagt.

Daraufhin habe ich heute eine Rechnung über die genannten 75€ Aufwandsentschädigung erhalten. Es fehlen Rechnungsnummer, Zahlungsempäfnger, Rechnungsempfänger, MWst. Ich dachte echt nicht, aber es ist also tatsächlich so gekommen wie ich befürchtet hatte, als ich gelesen hatte, dass ich die Stunden "gebucht" hätte. Am Telefon wie gesagt, wurde nie darauf hingewiesen, dass wir einen "Vertrag abschließen".

Wenn man sich die AGB durchliest, steht da tatsächlich unter Widerruffsbelehrung:

"3. Widerrufsrecht

3.1. OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, wenn OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler erfolgreich einen Nachhilfelehrer vermittelt hat und der Nachhilfeschüler weniger als die vereinbarten Mindeststunden Nachhilfe nimmt. Sofern OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler noch keinen Nachhilfelehrer vermittelt hat, kann der Nachhilfeschüler seine Buchung jederzeit kostenlos stornieren."

und das ist alles. Für mich ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und nicht rechtens. Auch fehlen die Impressumangaben. Also für mich ist das alles unzulässig und ich möchte den Vertrag widerrufen bzw. die 75€ nicht zahlen. Ich fühle mich arglistig getäuscht.

Wie ist jetzt am besten Vorzugehen?

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Rechnung, Rechte, AGB, Vertragsrecht, Widerrufsrecht

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