Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Wer hat schon auf Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, Rebuy etc. private Sachen verkauft und ist aufgrund der Menge/Einnahmen vom Finanzamt abgeschrieben worden?

Ich beziehe mich auf dieses Gesetz:

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/ebay-online-verkauf-steuern-100.html

Demnach könnte das Finanzamt alle belangen, die mehr als 30 Artikel pro Jahr bzw. mehr als 2000€/Jahr mit ihren privaten Sachen einnehmen.

30 Artikel pro Jahr halte ich für einen Witz.

Wenn Kinder aus der Kleidung heraus wachsen, man Gewicht verliert und sich neu einkleiden muss, umzieht oder eine Wohnungsauflösung machen muss, kommen im Jahr deutlich mehr als 30 Teile zusammen.

Dennoch ist man kein gewerblicher Händler, sondern ein Privatmensch, der die Sachen nicht wegwerfen oder verschenken will (wo eh alles teurer wird) oder sich auf den Flohmarkt stellen will.

Wobei Flohmärkte auch unter die Regel fallen...

Gewinnerzielung ist es auch nicht, wenn man Dinge teuer einkauft und Jahre später gebraucht deutlich billger wieder abgibt.

Die Regeln werden unterschiedlich ausgelebt, einige werden angeschrieben und andere nicht.

Angeblich kommt man nur da raus, wenn man von allem die Bons aufbewahrt und dem Amt nachweist, wie alt das vorhwar und wie der Preis verfallen ist.

Das kann es doch auch nicht sein? Über jedes Teil Buch zu führen...

Wer von Euch ist diesbezüglich schon vom Finanzamt abgeschrieben worden und hat Forderungen erhalten?

Ich nicht, ich finde das aber alles sehr schwammig.

Nein, habe keine Post bekommen 100%
Ja, habe Post vom Finanzamt bekommen 0%
Ich habe deshalb ein Kleingewerbe angemeldet 0%
Steuern, eBay, Steuererklärung, Kleinanzeigen, Finanzamt, Gebrauchtwaren, Rebuy, Verkäufer, Verkauf, Wohnungsauflösung, Gewerblich, Momox, Vinted
Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?

Hi!

Ich war jetzt lange als Freiberufler mit kleinem Einkommen hauptberuflich tätig. Als Illustratorin, also zeichnen und zwar nicht für eine gemeinnützige Organisation, rein eigennützig.

Mir reicht es jetzt aber und ich möchte etwas regelmäßiges dazu verdienen. Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Minijob nebenbei zu machen, oder aber einen Midijob, den ich dann natürlich hauptberuflich ausüben müsste,weils einfach definitiv mehr Arbeitsstunden und Lohn wären.

Aber lohnt sich das?

Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde, oder? Angenommen ich verdiene mit dem Midijob 750€ und als Freiberufler nebenbei 200€ - dann befinde ich mich schon nicht mehr in der Gleitzone und werde am Ende des Jahres kräftig nachzahlen müssen, oder? Der Midijob Arbeitgeber führt ja dann schon monatlich Steuern ab, aber erst am Ende weiß man ja, was ich als Freiberufler verdient habe und ob ich über die 850 kam. mit wie viel muss ich dann am Jahresende als Nachzahlung rechnen?

Werden dann beide einkommensarten zusammen gerechnet, dann mit aktuellem Prozentsatz ausgerechnet was ich an steuern zahlen muss und dann abgezogen, was ich schon an Lohnsteuer durch den midijob bezahlt habe? Ich blicke einfach nicht durch, wenn ich gar nicht richtig planen und wissen kann, wie viele Stunden ich jetzt im midijob arbeiten soll??? Muss ich schätzen, was ich als Freiberufler verdiene und dann hoffen, dass ich nicht über die 850 komme, um in der niedriger besteuerten gleitzone zu bleiben? Mein künftiger Arbeitgeber kann mir da ja auch nich wirklich was raten, da er ja auch nicht wissen kann, was ich nebenbei verdiene. Ich will halt nicht 20 Stunden mehr als im minijob arbeiten und dann im Endeffekt nur nen fuffi mehr davon haben, weil ich dann so viel mehr steuern am Ende nachzahlen muss. Hoffe man versteht meine Problematik. Wäre toll, wenn ihr mir - für Laien verständlich - Tipps geben könntet. Danke!

Steuern, Selbständigkeit, Nebenjob, Recht, Minijob, Steuererklärung, Freiberufler, Nebenberuf, Freibetrag, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wie bekommt das Finanzamt mit, dass ich einen Steuerberater habe?

Beim Finanzamt gilt eine verlängerte Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung, wenn sie ein Steuerberater macht und nicht der Steuerpflichtige selber.

Aber wie bekommt das Finanzamt mit, dass ich einen Steuerberater damit beauftragen will? Normalerweise kommen ja noch vor dem Jahresende Erinnerungen, Drohungen und ein Zwangsgeldbescheid vom Finanzamt, um eine baldige Abgabe der Steuererklärung zu ezwingen.

Kann ich einfach dem Finanzamt mitteilen, dass meine Steuererklärung diesmal von einem Steuerberater vorbereitet wird und deshalb eine spätere Abgabefrist gilt? Kann man so den Zwangsgeldbescheid vermeiden?

Was mich vor allem wundert ist, bei der verlängerten Abgabefrist ist maßgeblich, dass der Steuerberater die Steuererklärung einreicht. D. h. der Verlängerungs-Tatbestand tritt erst mit der Abgabe der Steuererklärung ein (denn erst dann ist klar, ob sie mit oder ohne Steuerberater erfolgte) und müsste dann rückwirkend gelten - wie funktioniert das in der Praxis?? Angenommen, ein Steuerpflichtige nutzt die Steuerberater-Fristverlängerung, kündigt im letzten Moment aber dem Steuerberater und macht die Steuererklärung selbst - was passiert dann?

NB: Ich will die Steuererklärung so spät wie möglich einreichen, es gilt also den rechtlichen Rahmen für die Verlängerung möglichst auszuschöpfen, deshalb ist "dem Steuerberater zur Eile raten" keine Lösung.

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