Wer hat schon auf Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, Rebuy etc. private Sachen verkauft und ist aufgrund der Menge/Einnahmen vom Finanzamt abgeschrieben worden?

Ich beziehe mich auf dieses Gesetz:

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/ebay-online-verkauf-steuern-100.html

Demnach könnte das Finanzamt alle belangen, die mehr als 30 Artikel pro Jahr bzw. mehr als 2000€/Jahr mit ihren privaten Sachen einnehmen.

30 Artikel pro Jahr halte ich für einen Witz.

Wenn Kinder aus der Kleidung heraus wachsen, man Gewicht verliert und sich neu einkleiden muss, umzieht oder eine Wohnungsauflösung machen muss, kommen im Jahr deutlich mehr als 30 Teile zusammen.

Dennoch ist man kein gewerblicher Händler, sondern ein Privatmensch, der die Sachen nicht wegwerfen oder verschenken will (wo eh alles teurer wird) oder sich auf den Flohmarkt stellen will.

Wobei Flohmärkte auch unter die Regel fallen...

Gewinnerzielung ist es auch nicht, wenn man Dinge teuer einkauft und Jahre später gebraucht deutlich billger wieder abgibt.

Die Regeln werden unterschiedlich ausgelebt, einige werden angeschrieben und andere nicht.

Angeblich kommt man nur da raus, wenn man von allem die Bons aufbewahrt und dem Amt nachweist, wie alt das vorhwar und wie der Preis verfallen ist.

Das kann es doch auch nicht sein? Über jedes Teil Buch zu führen...

Wer von Euch ist diesbezüglich schon vom Finanzamt abgeschrieben worden und hat Forderungen erhalten?

Ich nicht, ich finde das aber alles sehr schwammig.

Nein, habe keine Post bekommen 100%
Ja, habe Post vom Finanzamt bekommen 0%
Ich habe deshalb ein Kleingewerbe angemeldet 0%
Steuern, eBay, Steuererklärung, Kleinanzeigen, Finanzamt, Gebrauchtwaren, Rebuy, Verkäufer, Verkauf, Wohnungsauflösung, Gewerblich, Momox, Vinted
Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Wie bekommt das Finanzamt mit, dass ich einen Steuerberater habe?

Beim Finanzamt gilt eine verlängerte Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung, wenn sie ein Steuerberater macht und nicht der Steuerpflichtige selber.

Aber wie bekommt das Finanzamt mit, dass ich einen Steuerberater damit beauftragen will? Normalerweise kommen ja noch vor dem Jahresende Erinnerungen, Drohungen und ein Zwangsgeldbescheid vom Finanzamt, um eine baldige Abgabe der Steuererklärung zu ezwingen.

Kann ich einfach dem Finanzamt mitteilen, dass meine Steuererklärung diesmal von einem Steuerberater vorbereitet wird und deshalb eine spätere Abgabefrist gilt? Kann man so den Zwangsgeldbescheid vermeiden?

Was mich vor allem wundert ist, bei der verlängerten Abgabefrist ist maßgeblich, dass der Steuerberater die Steuererklärung einreicht. D. h. der Verlängerungs-Tatbestand tritt erst mit der Abgabe der Steuererklärung ein (denn erst dann ist klar, ob sie mit oder ohne Steuerberater erfolgte) und müsste dann rückwirkend gelten - wie funktioniert das in der Praxis?? Angenommen, ein Steuerpflichtige nutzt die Steuerberater-Fristverlängerung, kündigt im letzten Moment aber dem Steuerberater und macht die Steuererklärung selbst - was passiert dann?

NB: Ich will die Steuererklärung so spät wie möglich einreichen, es gilt also den rechtlichen Rahmen für die Verlängerung möglichst auszuschöpfen, deshalb ist "dem Steuerberater zur Eile raten" keine Lösung.

Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Abgabefrist, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Finanzamt fragt nach Mitverältniss wie soll ich mich verhalten?

Hallo, ich habe hier gerade eine Situation bei der ich nicht ganz weiß wie ich damit umgehen soll oder was ich tun soll. Kurz vorweg mein Vater hat gestern einen Brief erhalten vom Finanzamt in dem steht das zwischen ihm und mir seit anfang 2010 ein Mietverhälltniss besteht und er sich dazu äußer soll.

Jetzt mal die ganze Situation von Anfang an. Ich wohne in dem Haus von meinen Großältern, was offiziell auch noch meinem Vater gehört, hier bin ich Anfang 2010 eingezogen.

Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen, welchen wir auch gemacht haben wo auch eine Summe von 450,- Euro drinne stand an Miete. Dieser war aber nur obligatorisch und Miete wurde auch nie gezahlt. Ich habe immer nur die normalen Kosten also Strom, Wasser, Heitzung etc. gezahlt, da das Haus aber auf den Namen von meim Vater läuft gehen die Kosten auch von seinem Konto ab, das Geld habe ich ihm immer in Bar gegeben jeden Monat hat sich bei uns so eingebürgert und ist auch noch bis heute so da wir das Haus noch nicht umgeschrieben haben.

Zu Meiner Beruflichen Situation, ich war 2010 ca. 2,5 Jahre lang selbstständig was sich dann aber Finanzeill nicht getragen hat, danach ca. ein halbes Jahr arbeitslos wo ich meiner Meinung nach auch Geld für diesen Mietvertrag erhalten habe, die wollten den damals sehen wo ich mich gemeldet hatte und hab mir nichts bei gedacht und diesen eingereicht.

Seit dem Arbeite ich wieder ganz normal wohne hier und gebe halt meinen Vater wie immer die Fixkosten jeden Monat.

Jetzt hat er aber dieses Schrieben bekommen und ehrlich geagt wissen wir nicht wie wir uns verhalten sollen, weil reich rechtlich besteht dieses Mietverhälltniss ja wirklich seit 2010 da es diesen Vertrag gibt.

Und selbst wenn ich dieses halbe Jahr arbeitslos zurückzahlen müsste währe das ok das währe für mich kein finanzeller Ruin, nur weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, da wir angst haben eine 10 jährige Steuerforderung über mehrere 10T Euro zu erhalten oder generell strafrechtliche probleme bekommen könnten.

Miete, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Jobcenter, Mietverhältnis