Einnahmen aus Spieleteste (Empfohlen.de)?

1 Antwort

Mit Anstellungsverhältnis

Jedes Nebeneinkommen muss bei der Einkommensteuer angegeben werden. Wenn das durch die Onlineumfragen erzielte Nebeneinkommen 410 Euro im Jahr nicht überschreitet und kein weiterer Nebenjob besteht, dann bleibt dieses Einkommen steuerfrei, wenn du hauptberuflich einer lohnsteuerpflichtigen Tätigkeit nachgehst.

Außerdem darf die Tätigkeit mit den Onlineumfragen nicht auf Dauer als Einnahmequelle nebenbei dienen (Stichwort: Langfristige Gewinnerzielungsabsicht). Mit „nicht auf Dauer“ ist gemeint, sich zum Beispiel zwischen Ausbildung und neuem Job etwas dazuzuverdienen oder sich in den Wintermonaten ein Taschengeld für den Sommerurlaub zu verdienen.

In der Regel reicht der Freibetrag aus und es fällt keine zusätzliche Steuer auf den Nebenverdienst durch Online-Umfragen an.

Hinweis: Es gibt eine Einkommensobergrenze und bei Studenten/Azubis auch eine Wochenstundengrenze bei der Krankenkasse zu beachten, um zum Beispiel familienversichert zu bleiben. Erkundige dich am besten direkt bei deiner Versicherung und stimme dich im Zweifel auch mit dem Finanzamt ab, ob du eine selbstständige Tätigkeit anmelden musst.

Ohne Anstellungsverhältnis

Wenn du hauptberuflich zum Beispiel Hausfrau oder Student bist und dir über einen längeren Zeitraum mit Umfragen oder Produkttests etwas dazuverdienen möchtest, dann musst du bei deiner Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Dafür zahlst du in der Regel eine Gebühr, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Zusätzlich musst du dich beim Finanzamt melden und dort den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen / freiberuflichen Tätigkeit) einreichen.