Was gilt, Krankheitstag oder Feiertag?

Hallo, zuerst möchte ich gerne sagen das ich bitte nur qualifizierte Antworten lesen möchte. Ich brauche keine Tipps wie "frag doch am besten deinen Anwalt...", oder "ich glaube mal gehört zu haben...". DANKE !

Also es ist so, bei uns in BW ist der 05.05.2016 ein gesetzlicher Feiertag gewesen und somit wie ein bezahlter Urlaubstag zu sehen. In der Woche vom 02.05 - 06.05.2016 habe ich ein Krankmeldung im Betrieb abgegeben.

Nun zum Jahreswechsel haben wir unser Weihnachtsgeld bekommen, das mit mehreren Faktoren sehr kompliziert berechnet wird. Einer dieser Faktoren sind die Krankheitstage die im selbigen Jahr angefallen sind, mehr Krankheitstage = weniger Weihnachtsgeld !!

Also habe ich im Personalbüro vorsichtig angefragt und darauf hingewiesen das der besagte Tag ein Feiertag ist, und man dies doch bitte nochmal prüfen soll. Daraufhin kam folgende Antwort: Wir haben eine Krankmeldung vorliegen vom 02.05.2016 bis zum 06.05.2016. Diese Zeit darf nicht unterbrochen werden! Der 05.05.2016 kann deshalb nicht als Feiertag abgerechnet werden, sondern ist ebenfalls ein Krankheitstag. Das ist nach dem Sozialversicherungsrecht so und die Abrechnung hat somit ihre Gültigkeit.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Recht bin, oder ob das hier mal wieder ein klassischer Fall von "erzählen wir dem Mitarbeiter irgendwas, er hat davon eh keine Ahnung" ist.

LG proto

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsplatz, Anwalt, Arbeitsrecht, Rechte, Gesetz, Soziales, Strafrecht
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