Kann die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Konten einfrieren, wenn sich jemand auf der Flucht vor einem Haftbefehl befindet?
Ich schreibe gerade ein Buch und bemühe mich darin sehr darum, rechtliche Fragen korrekt anzugehen. Worauf ich keine konkrete Antwort im Internet gefunden habe: Kann das Konto eines Flüchtigen von der Polizei eingefroren werden (bzw. ist dies der Regelfall), um seine Flucht zu erschweren? Die verfügbaren Geldmittel auf dem Konto sind hier ehrlich verdientes Geld und stehen keinesfalls mit einer Straftat in Verbindung. Gesucht wird der Flüchtige aufgrund dringenden Verdachts, eine Gewalttat verübt zu haben (bin mir hier noch nicht ganz sicher, in welchem Ausmaß). Freue mich schon auf eure Antworten.