Mülltonnen falsch befüllt - Entsorgungskosten sollen auf alle Mieter umgelegt werden - ist das rechtens?

Hallo zusammen!

Ich wohne zur Miete in einer Wohnanlage. Pro Eingang stehen eine Restmülltonne und eine Biotonne zur Verfügung, die abschließbar sind. Für Verbundstoffe stehen seit etwa zwei Jahren mehrere große Container bereit (vorher musste derartiger Müll bei den Wertstoffsammelstellen abgegeben werden). Diese Container werden von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt, sie sind also nicht einer bestimmten Gruppe zuzuordnen. Außerdem sind sie nicht abschließbar, theoretisch könnte jeder, der hier vorbeikommt, seinen Müll dort entsorgen.

Nun ist es bereits zum zweiten Mal passiert, dass in den Containern Restmüll/ Sperrmüll/ etc. entsorgt wurde, der dort nichts zu suchen hat. Bereits beim ersten Mal wurden wir über einen Aushang an der Infopinnwand der Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht (mit einen Schreiben und Fotos) und darüber informiert, dass die Kosten nun auf alle Bewohner umgelegt werden.

Auch dieses Mal sollen nun alle Bewohner für die Entsorgungskosten aufkommen, indem diese entsprechend umgelegt werden. Ich bin darüber natürlich alles andere als erfreut, da ich meinen Müll immer sehr gewissenhaft trenne. Außerdem kann ich persönlich ja nichts tun, um das künftig zu vermeiden - wer weiß, wie oft das also noch passiert.

Natürlich ist mir klar, dass die Hausverwaltung auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Und dass auch sie nichts dagegen tun können, dass Bewohner ihren Müll fälschlich dort entsorgen. Ich bin allerdings sehr wohl der Meinung, dass es zumindest angebracht wäre, die Container vor Fremdbenutzung zu schützen (durch ein Schloss oder ein absperrbares Häuschen oder dergleichen).

In einem anderen Hausflur der Wohnanlage, wo das besagte Schreiben natürlich auch hing, habe ich heute gelesen, dass ein Bewohner darunter geschrieben hatte, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sei. Er fordert alle anderen auf, sich dagegen zu wehren und erklärt (mit Unterschrift), dass er nicht bereit ist, das zu zahlen.

Nun wollte ich fragen, ob sich jemand damit auskennt und mir sagen kann, wie es sich rechtlich verhält in diesem Fall!? Und wenn die Umlage auf alle rechtlich nicht tragbar ist, wie ich dann konkret vorgehen kann/ muss!? Und falls sie es doch ist, wie ich dann in Zukunft solche Kosten vermeiden kann!?

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße, Katja

Mietrecht, Anwalt, Entsorgung, Mülltrennung
Mülltonne für sich selber beanspruchen?

Guten Morgen Community

Es geht darum ich wohne in einem Haus wo 3 Mietparteien drin wohnen, meine Freundin, Nachbarin X, ich Nun kam die Nachbarin X auf den Trichter eine schwarze Mülltone ( wir haben nur 2 ) für sich selber zu beanspruchen. Nun ist diese gerade am ausziehen und es wohnt nurnoch der Sohn in der Wohnung von Nachbarin X (vermieter hat keine kündigung bekommen).

Also benutzte ich und meine Freundin (sie hat kinder) beide Mülltonnen (jetzt wo Nachbarin X am ausziehen ist / war) da es immer recht eng war zu zweit nur eine Mülltonne zu benutzen.

Als ich dann eben das Haus verlassen habe sehe ich das Nachbarin X meinen Müll aus der tonne die sie sich vor geraumer zeit für sich selber beansprucht hat (einfach beschlossen es gibt nichts schriftliches) zu entfernen und auf den Rasen zu schmeißen und in die andere zu "stopfen " siehe bild.

Nun habe ich gegoogelt wie sich das verhält. Doch habe ich nichts gefunden. meines erachtens nach geht das von Nachbarin X nicht in Ordnung das sie so handelt.

Gibt es für so etwas Gesetze oder ähnliches? In der Hausordnung steht nichts über die Müll Entsorgung .

Ich habe mal ein Bild angehängt. (linke tonne soll nur Ihr sein und rechts die schwarze soll ich mir mit meiner Freundin teilen) anfangs stellte sie sich die Mülltonne separat in Ihr garten Abteil so das wir kein zugriff hatten da eine Tür den weg verschloss.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, falls weitere Fragen auftauchen versuche ich diese soweit es geht zu beanspruchen.

MFG

Bild zu Frage
Miete, Müll, Mietwohnung, Entsorgung
Tochter ist vor 2 Jahren ausgezogen. Ich forderte sie auf ihre Sachen zu holen. Nun Schreiben vom Anwalt. Wie ist das Rechtens?

Hallo Zusammen,

meine Tochter ist vor ca. 2 Jahren bei mir ausgezogen. (Im Streit) Nun habe ich sie mehrfach aufgefordert ihre Sachen zu holen. Habe ihre Sachen zusammen gepackt und mit ihr einen Termin vereinbart. Ihre Sachen standen bei mir in der Einfahrt und als sie hier war um ihre Sachen zu holen, war ich verhindert - also unterwegs. Als ich nach Hause kam war nur ein Teil ihrer Sachen verschwunden. Alles was sie nicht mehr brauchte (das waren ca. 10 Müllsäcke gefüllt mit ihren Klamotten und Stofftiere und 15 Kartons) hinterlies sie mir. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß sämtliche Säcke aufgeschlitzt waren und die Kartons ebenfalls geöffnet. Sie hinterließ einen Saustall - bitte entschuldigt den Ausdruck.

Ich habe sie dann per SMS gefragt was mit den restlichen Sachen sei. Darauf gab sie mir die Antwort, daß ich doch gesagt hätte, daß ich alles weg werfen würde, was sie nicht holt.

Eine Woche später habe ich ihre Sachen eingepackt und ihr vor die Tür (sie wohnt jetzt bei ihrem Vater) gestellt.

Heute kam ein Schreiben vom Anwalt ihres Vaters, daß ich meine Sachen bei ihm entsorgt habe und ich verpflichtet sei, das Zeug wieder abzuholen. (Es waren wirklich nur IHRE Sachen in den Säcken und Kartons.) Außerdem soll ich den Anwalt bezahlen.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten.

Familie, Recht, Familienrecht, Entsorgung, Auszug

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