Viele Handballverbände beklagen eine Verrohung in den Hallen, die von Zuschauern oder auch von Offiziellen ausgeht. Sie befürchten Zustände wie beim Fußball und starten Projekte.
Da wundert eine Entscheidung eines Kreisspruchausschusses, der einen Trainer nicht bestrafte, obwohl er nach einer Disqualifikation auf der Zuschauerseite sich weiter so laut über Schiedsrichterentscheidungen echauffierte, dass er durch einen Ordner der Halle verwiesen werden musste.
Der Trainer äußerte sich schriftlich vor dem Sportgericht u.a.: „Meine Entgleisungen beruhten ausschließlich auf den Entscheidungen des Schiedsrichters, … welche unter Beachtung des Regelwerks jeweils einen Regelverstoß beinhalteten. Das soll nicht entschuldigen, wie ich aufgetreten bin… Die Entscheidung auf Freiwurf … habe ich lautstark angeprangert, worauf ich die gelbe Karte bekommen habe. … In einer weiteren Szene wurde kein Freiwurf gegeben. Darauf bin ich sehr laut geworden… Leider konnte ich mich nicht beruhigen und ich erhielt eine 2 Minutenstrafe. Leider konnte ich mich nicht mehr zusammenreißen und habe ihn sehr lautstark darauf hingewiesen, dass das ja wohl so nicht gehen würde. Darauf bekam ich die rote Karte. Dann bemerkte ich auf der Zuschauerseite angekommen, dass 2 Spieler für 2 Minuten des Feldes verwiesen wurden, was nicht richtig ist. Da ich das Spielfeld nicht mehr betreten durfte, rief ich laut durch die Halle, dass diese Entscheidung falsch sei und einen Regelverstoß darstelle. Daraufhin wurde ich von Ordnern aus der Halle verwiesen.“
Der Vorgang wurde im Spielbericht aufgenommen und es gab einen Sonderbericht des Schiedsrichters. Der zuständige Verband leitete ein Verfahren ein.
Das Sportgericht konnte nicht zweifelsfrei feststellen, ob es bei der 2x2 Minutenstrafe um einen Regelverstoß handelt, deswegen ließ es das Verhalten nach der Disqualifikation, die zum Verweis aus der Halle führte, straffrei.
Was meint ihr dazu?