Motorschaden / Lagerschaden über Vollkasko?

Ich habe einen VW Bj 2008 mit Vollkasko Versicherung bei der HUK24.

Der Motor hat vermutlich einen Lagerschaden, das Auto fährt noch aber der Motor rattert, die Werkstatt sagt, es ist ein Lagerschaden und sehr teuer bzw Motor muss getauscht werden.

In der Police der HUK24 steht:

Umfang der Kaskoversicherung

Die Voll- bzw. Teilkasko kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Die Teilkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung (Diebstahl und Raub, Unterschlagung, Erpressung oder in Fällen des unbefugten Gebrauchs)
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss - Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 20.000 € 
  • Tierbiss (z.B. Marderbiss) am Fahrzeug - Folgeschäden bis zu 20.000 € 

Die Vollkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • alle Schadenereignisse der Teilkasko
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Vandalismus
  • zusätzliche Schäden am Antriebs-Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €
  • Transport auf einer Fähre

Weitere Vorteile für Sie: Wir verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt das Fahren unter Einnahme berauschender Mittel (z.B. Alkohol) oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.

Neupreisentschädigung bei Pkw gilt 24 Monate lang.

Wir erstatten den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden.

Austausch der Tür- und Lenkradschlösser oder Neucodierung.

Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl (nicht aus dem Kraftfahrzeug), Raub oder Erpressung. Oder die Kosten für eine Neucodierung bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

Was meint ihr? Bei google sind geteilte Meinungen aber nicht ausgeschlossen

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Wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung würde mir den aktuellen Wert erstatten sie wissen aber nicht das mein Auto vor dem Unfall im Notlauf war! Probl?

Hallo Leute

ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein.
ich hatte mit meinem Mercedes einen Wildunfall. Der wurde von der Polizei aufgenommen. Der Gutachter sagte es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. geschätzte Reparaturkosten circa 9500€. Der wiederbeschaffungswert ist mit 13000€ Angegeben.da sich eine Reparatur nicht wirklich lohnt hatte mir die Versicherung vorgeschlagen mein kaputtes Fahrzeug an einem Händler zu verkaufen. ich habe über die Versicherung auch schon Gebote bekommen. Die Differenz würde dan natürlich die Versicherung noch mit drauf bezahlen so das ich auf meine 13000€ komme soweit so gut. Ich hatte allerdings vor dem Unfall ein kleines Problem an meinem Fahrzeug der ist in den notlauf gekommen warum auch immer…. (Vllt Partikelfilter oder stützbatterie. Meine Angst ist das die Versicherung deshalb nicht die volle 13000€ übernimmt. Hätte das der Gutachter vorher sehen müssen ? Ich war leider an diesem Tag nicht da nur meine Frau… Wenn das erst im Nachhinein festgestellt wird das das Auto vor dem Unfall dieses Problem hatte ? Evt von dem Käufer der das kaputte Auto kauft ?. Kann ich irgendwelche Probleme bekommen ? Oder geht mich das einfach nichts mehr an wenn das Auto wegkommt und mich niemand danach fragt ? Könnt ihr mir helfen ? Bin mir echt unsicher .. da ich aber jetzt schon ein Auto in Aussicht habe aber das Geld noch nicht da ist hab ich ihm bereits 1000€ Anzahlung da gelassen das ich das Auto gleich kaufen kann wenn es soweit ist … die Versicherung hatt mir nähmlich heute am Telefon die Summe zugesichert. Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt helfen

lg Matteo

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KFZ-Versicherung wechseln. Gilt ein über die Teilkasko abgerechneter Steinschlag in der Frontscheibe (Smartrepair) als Vorschaden, der angegeben werden muss?

Ich würde gerne die KFZ-Versichung für mein KFZ wechseln.

Im Mai 2018 hatte ich einen Steinschlag in der Frontscheibe.
Dieser wurde bei CarGlass repariert (kein Austausch der Frontscheibe, nur Reparatur).
Die Teilkasko meiner derzeitigen Versicherung regulierte den Schaden anstandslos, ohne dass die Selbstbeteiligung aufgerufen wurde.

Nun würde ich gerne die Versicherung wechseln, da mein Versicherer den Versicherungsbeitrag deutlich erhöht hat, würde sich das lohnen.

Also habe ich ein Vergleichsportal genutzt, eine Versicherung gefunden, welche die gleichen Leistungen hat wie meine bisherige Versicherung, dabei aber deutlich günstiger ist. Beim Ausfüllen des Antrags tauchte die obligatorische Frage auf:

"Hatten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre einen Versichungsschaden?"

Ich will keine Falschangabe machen, aber mein Arbeitskollege meinte, diese Smartschäden müsste ich gar nicht angeben, weil sie zu keiner Hochstufung führen und damit nicht als Schadensfall zählen, der anzugeben ist.
(Er sagte sogar ausdrücklich, ich sollte diesen Schaden nicht angeben, damit die neue Versicherung den Vertragsabschluss nicht wegen des Vorschadens verweigert).

Ein anderer Kollege hingegen sagte, die Auskunft sei falsch, ein Schaden sei ein Schaden und müsse in jedem Fall angegeben werden.

Beim googlen sagen auf diese Frage die Einen "so", die anderen "so" - danach war ich genauso schlau, wie vorher.

Meine Frage geht daher an diejenigen unter Euch, die es sicher wissen:

Ist mein Kreuz bei "Vorschaden in den letzten 3 Jahren" richtig gesetzt, oder darf ich dort "nein" ankreuzen, ohne etwas falsch zu machen?

Ich bedanke mich im Vorfeld für Eure Hilfe!

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