Schwarzfahren – die neusten Beiträge

Was kriegen die neuen BVG Kontrolleure, damit sie ohne Erbarmen jeden aufschreiben?

Hallo, also seit einiger Zeit sind die Kontrolleure in Berlin nicht mehr selbst von der BVG sondern von einer beauftrageten Firma, die tragen immer solche blauen Westen und sind meistens junge Erwachsene.

Früher als die Kontrolleure noch selber von der BVG waren, haben sie manchmal noch Aussnahmen gemacht bei den Leuten die wirklich beweisen konnten das sie ein Ticket haben, oder vegessen haben die Nummer einzutagen, oder auch bei kleinen Kindern/ Grundschülern die ihr Ticket/ Portmonnaie vergessen hatten.

Aber diese neuen mit der Weste die von der BVG beauftagt sind, haben wirklich garkein Erbarmen, bei keinem! Die sind super kleinlig. Wurde zb. kontroliert und hab was bekommen. Es war ein digital Ticket, hatte aber leider über die App nicht funktioniert. Deswegen hatte ich immer zur Sicherheit ein Screenshot, welches ich nicht wusste, dass sowas nicht akzeptiert wird.

Aufjedefall konnte ich eigentlich beweisen dass ich ein Ticket habe und er hat sogar selber an meinem Handy die App getestet und geshen das es nicht funktioniert, er meinte er glaubt mir und er weiß das es kleinlig ist.

Ich weiß das es deren Job ist etc...., aber das hat mich wirklich rein aus Intresse wundern lassen, was bekommen die, damit sie so kleinlig sind und kein einzigesmal Ausnahmen machen und so motieviert sind wie noch nie zuvor Leuten Starfzettel zu geben.

Kriegen die dann irgendwie ein Bonus pro Person die sie aufschreiben oder wie funktioniert das?

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BVG Strafe zahlen, wie kann man 0€ statt 7€ zahlen?

Hallo, also habe ein Strafticket bekommen. Hatte aber eigetlich mein Ticket dabei.

Bin Student und seit diesem Jahr, sind unsere Semestertickets leider nicht mehr auf unseren Studentenausweisen. Wir werden gezwungen es als Digitalticket zu haben.

Man sollte es eigentlich in einer Wallet haben oder über das Internet öffnen, leider ist das Problem bei mir das mein Handy leider zu alt ist und es nicht schafft in die Webseite zu gehen wo man dieses Ticket überhaupt herunterladen, ansehen oder in die Wallet hinzufügen kann.

Um mein Ticket irgedwie dabei zu haben, habe ich dann über das Gerät eines Freundes mich in diese Webseite eingeloggt und ein Screenshot gemacht, dass ich mir dann auf mein Handy gesendet habe.

Leider wusste ich nicht das Screenshots nicht erlaubt sind, aber komischerweise bin ich schon seit 1 Jahr damit rumgefahren wurde mehrmals kontrolliert worden und bisher war es kein Problem.

Aufjedenfall wurde ich heute kontolliert und dann hatte der Kontroleur mich gefragt, ob das ein Screenshot ist, ich meinte ja. Der hat es nichtmal gescannt, aber der meinte Screenshot würden nicht funktionieren, da ihr Gerät sowas merkt und es nicht funktioniert. Ich hab ihm die Situation erklärt und er hat sogar selber auf meinem Handy ausprobiert, dass Ticket übers Internet zu öffnen und dann gesehen das es wirklich nicht funktioniert und meinte BVG wird nur sagen, dass ich mir eine neues Handy kaufen soll. (Naja, leider hab ich gerade gakeine finazielle Lage mir ein neues Handy zu kaufen, aber darum geht es ja nicht.)

Er meinte dann ich müsste entweder 0€ oder 7€ zahlen, aber jetzt wundere ich mich was ich jetzt machen müsste bzw. argumentieren wenn ich mein Nachweis einreiche um nur 0€ zu zahlen.

Weiß jmd. den Unterschied? Er hat wenigstens auf dem Ticket vermekt das es Handy Probleme gibt und ich eigentlich eins hab, hilft diese Vermerkung irgendwie?

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Missverständnisses bei der Entwertung von Tagesticket. Was jetzt?

Vor Kurzem wurde ich gemeinsam mit meinen Mann in Berlin während einer Fahrt im öffentlichen Nahverkehr(BVG) kontrolliert. Wir hatten beide gültige Tageskarten für den Berliner Nahverkehr dabei, jedoch wussten wir nicht, dass diese Tickets vor Fahrtantritt entwertet werden müssen. Da wir nicht häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und normalerweise in Bayern leben, wo ein anderes System für Fahrkarten gilt, ist uns dieser Schritt schlichtweg entgangen.

Unsere Reise begann in den frühen Morgenstunden und wir waren bereits unter erheblichem Stress, da wir geschäftlich unterwegs waren und ein kleines Kind im Tragetuch dabei hatten. Kurz nach dem Einstieg in die Bahn, etwa drei Minuten später, wurden wir von einem Kontrolleur überprüft. Er erklärte uns, dass wir keine Strafe erhalten würden, wenn wir den Sachverhalt online schildern und den Fehler aufklären.

Trotz dieser Aussage erhielten wir nun eine Aufforderung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von jeweils 60 Euro, also insgesamt 120 Euro. Dies stellt für uns eine erhebliche Belastung dar, da wir beide die Tickets ordnungsgemäß gekauft hatten, und es sich lediglich um ein Missverständnis bezüglich der Entwertung handelte.

Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet, da wir mit den Regelungen des Berliner Nahverkehrs nicht vertraut waren.

Es handelte sich eindeutig um ein Missverständnis, das weder vorsätzlich noch aus Ignoranz entstanden ist.

Was können wir in unserem Fall tun?

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kriege ich nun eine anzeige?

hey leute, folgende situation: ich bin mit dem ticket meiner freundin gefahren, habe aber vergessen, dass das deutschland ticket jeden monat einen neuen code schickt. ich bin mit august ticket rum gefahren, ohne überhaupt daran zu denken, das es nicht mehr gültig ist. naja, heute wurde ich kontrolliert und das ticket wurde als ungültig angezeigt. ich habe dann die personalien meiner freundin eingegeben, weil ich nicht wollte das rauskommt, das es nicht mein ticket ist. der kontrolleur hat aber mein bildschirm berührt und dann gesehen, das es ein screenshot ist, also ist es am ende doch noch raus gekommen. 

vor ab: ich weiß das es scheiße von mir war schwarz zu fahren. die letzten 2 monate waren für mich finanziell gesehen extrem hart, weshalb ich kein geld mehr fürs ticket hatte und meine freundin mir etwas aushelfen wollte. deshalb würde ich es mega schätzen, wenn niemand weiter darauf eingehen würde. 

die polizei wurde eingeschaltet und sie sind dann auch gekommen, ich wurde befragt, aber die polizisten haben sich meine daten nicht aufgeschrieben bzw. haben generell nichts aufgenommen. das ganze wurde in innerhalb von 3 minuten geklärt und am schluss hat die polizei gefragt ob die kontrolleure noch ein anliegen hätten. als beide es verneinten, sind die polizisten gegangen. der kontrolleur der meine strafe bearbeitet hat, hat mir gesagt das er die dvg anzeige aufgrund von betrug nicht auf den strafzettel geschrieben hat und ist dann gegangen. jetzt bin ich aber von dem letzten satz extrem verwirrt. meinte er jetzt damit, das ich die anzeige kriege und es bloß nicht auf dem zettel steht, oder ob ich generell keine anzeige kriege? ich würde mich gerne mental auf den brief vorbereiten, weshalb ich da jetzt etwas unsicher bin, ob ich nun den brief mit der anzeige kriege oder nicht. was meint ihr? ich weiß das niemand konkret die frage beantworten kann, aber selbst vermutungen (von leuten die ahnung haben), würden mir etwas weiterhelfen 

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Was droht mir bei Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding/Grau-Fahren?

Hallo, ich verfluche den Tag, an dem ich bei meiner Abo-Bestellung nicht "physisches Ticket" angekreuzt habe, sondern Handyticket. Ein Mal einen leeren Akku gehabt und der Zufall will es, dass das der Moment der Fahrkartenkontrolle sein sollte. Ich hatte meinen Perso, die Abo-Bestätigung und den QR-Code vorsichtshalber ausgedruckt dabei, aber kein Erbarmen, auch ein QR-Code lässt sich laut Kontrolleur fälschen...

Ich habe dann recht schnell Post bekommen vom Inkassounternehmen, mit unmoralisch hohen Forderungen. Da ich nicht das Gefühl hatte, etwas Unrechtes getan zu haben und mein zur Kontrolle bestehendes Abo nachweisen konnte, habe ich mich auf keine Zahlung eingelassen. Ein Schreiben von der S-Bahn habe ich nicht bekommen, wie riverty mir nachweisen konnte, war dieses aber wohl tatsächlich an mich rausgegangen. Da ich zu dieser Zeit durch Klassenfahrten und alle möglichen anderen Kosten finanziell überstrapaziert war, habe ich das Thema Inkasso verdrängt und richtig Schiss gekriegt, da ich eh im Minus bin. Nun der Mahnbescheid vom 5.09.24 für die Fahrt am 29.01.24. Am liebsten würde ich die 208€ schnell überweisen, um aus der Sache raus zu sein, nur brauche ich sie wirklich für dringendere Dinge, und finde das Vorgehen einfach unseriös.

Daher werde ich den Forderungen wohl vollständig widersprechen. Kann es tatsächlich zu einer Klage kommen? Ich bin noch nie vorher durch Schwarzfahren registriert worden. Was kann auf mich zukommen?

Danke!

Fahrkarte, Inkasso, Nahverkehr, Schwarzfahren, Ticket, Kontrolleur

Schwarzfahren entkriminalisieren?

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Justizminister Buschmann möchte das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren. Der Gesetzentwurf soll bald vorliegen. Die Kritik daran ist deutlich - von zwei Seiten.

Einsteigen, losfahren, schwarzfahren - sei es aus Gedankenlosigkeit, aus Nervenkitzel oder aus Geldnot. Viele halten Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt, doch es ist nach deutschem Recht eine Straftat. Etwa 148.000 mal im Jahr kommt es zur Anzeige. Ein Massendelikt also, das den Behörden enorm viel Arbeit bereitet.

Justizminister Marco Buschmann möchte die Gerichte entlasten, indem er das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, ähnlich wie Falschparken - dann droht keine Strafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Doch an dem Entwurf gibt es Kritik von mehreren Seiten.

Beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kommt der Vorschlag nicht gut an. Er schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der ehrliche Fahrgast muss es mit steigenden Fahrpreisen ausbaden. VDV-Präsident Ingo Wortmann: "Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten."

Der Straftatbestand habe außerdem eine abschreckende Wirkung. Würde man ihn zur Ordnungswidrigkeit abschwächen, könne die Zahl der Schwarzfahrer weiter steigen, ergänzt VDV-Sprecher Lars Wagner. Auch für die Praxis sei das wichtig, denn: "Wenn es eine Straftat ist, haben auch unsere Prüferinnen und Prüfer andere Möglichkeiten vor Ort, zum Beispiel die Personalien festzustellen oder denjenigen festzuhalten."

Experten fordern ersatzlose Abschaffung

Doch Justizminister Buschmann steht von zwei Seiten unter Druck: In einem offenen Brief fordern mehr als 120 Experten die ersatzlose Abschaffung der Straftat "Beförderungserschleichung" laut Paragraf 265a StGB.

Sie argumentieren: Bußgeld statt Geldstrafe bringt nicht viel, denn auch ein Bußgeld muss schließlich eingetrieben werden. Zwar nicht durch die Justiz, aber durch die Kommunen - die Mehrarbeit würde nur verschoben. Und wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, landet es doch wieder vor Gericht.

Kriminologin: Pläne nicht zu Ende gedacht

Auch die Kriminologin Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund unterstützt den offenen Brief. Die Pläne des Justizministers seien nicht zu Ende gedacht. Denn Haftstrafen, die vor allem zahlungsunfähige, verarmte Personen treffen, würden dadurch nicht vermieden.

So droht am Ende eines Bußgeldverfahrens statt der "Ersatzfreiheitsstrafe" die "Erzwingungshaft". Das hätte für die Betroffenen sogar einen gravierenden Nachteil, betont Graebsch: "Bei der Ersatzfreiheitsstrafe muss man nach der Haft die Geldstrafe nicht mehr bezahlen, bei der Erzwingungshaft dagegen wird die Haft nicht angerechnet, man muss man die Geldbuße nach der Zeit im Gefängnis trotzdem noch bezahlen." Die Zahl der Betroffen schätzt sie grob auf etwa 7.000 Fälle pro Jahr.

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Die Debatte um das Schwarzfahren wird also im Herbst neu aufleben. Kriminologin Graebsch wünscht sich eine vollständige Entkriminalisierung des Themas. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" von meist 60 Euro sei ausreichend, das müssten dann die Verkehrsunternehmen zivilrechtlich per Inkasso eintreiben. Sie kritisiert: "Im Moment ist es so, dass die Gerichte das Inkassounternehmen der Verkehrsbetriebe sind. Das kann nicht richtig sein und ist auch nicht die Aufgabe von Strafjustiz."

Bereits heute verzichten einige Verkehrsunternehmen freiwillig darauf, Strafanzeigen zu stellen. Doch Schwarzfahren komplett entkriminalisieren? Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt: "Dann wäre die Botschaft: Kauf ein Ticket oder lass' es einfach. Beim Ladendiebstahl sagt ja auch niemand, der Arme konnte sich die Milch nicht leisten. Wenn man der Überlastung der Justiz begegnet, indem man Gesetze abschafft, dann ist man auf dem falschen Weg", argumentiert VDV-Sprecher Wagner.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetzesreform-schwarzfahren-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Unterstützt Ihr die Pläne von Verkehrsminister Buschmann?
  • Gehen diese Pläne zu weit, oder nicht weit genug?
  • Wart Ihr selbst bereits von Strafen als Schwarzfahrer betroffen und fandet Ihr das gerecht?
  • Sollte der ÖPNV stattdessen völlig kostenlos und durch Steuermittel subventioniert sein?
Pläne gehen zu weit, Schwarzfahren muss Straftat bleiben. 49%
Pläne gehen nicht weit genug, kostenloser ÖPNV für Alle. 34%
Pläne sind genau richtig. 17%
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