Schwarz fahren bei FLIX - was passiert?
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Punkt 10 in den dortiges AGB :
10. Erhöhtes Beförderungsentgelt und Ausschluss von der Beförderung
10.1 Ein Reisender ohne gültige Fahrkarte ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet; dies gilt insbesondere, wenn er
10.1.1 bei Fahrtantritt nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist.
10.1.2 sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Kontrolle nicht vorzeigen will oder kann;
10.1.3 eine/einen zur Fahrkarte erforderliche Bescheinigung, Berechtigungs- bzw. Kundenkarte oder Personenausweis nicht vorzeigt;
10.1.4 für mitgeführte Tiere bzw. Sachen keine gültige Fahrkarte vorzeigen kann, soweit dies nach den Beförderungs- oder Tarifbestimmungen erforderlich ist.
10.1.5 Die Regelungen gemäß den Bedingungen in Ziffer 10.1.1. bis 10.1.4. werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen einer gültigen Fahrkarte aus Gründen unterblieben ist, die der Reisende nicht zu vertreten hat.
10.2 Das erhöhte Beförderungsentgelt nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro. Das erhöhte Beförderungsentgelt kann für die ganze vom Zug zurückgelegte Strecke berechnet werden, wenn der Reisende nicht glaubhaft macht, dass er eine kürzere Strecke durchfahren hat. Im Übrigen trägt der Reisende die Verzugs- und Beitreibungskosten des erhöhten Beförderungsentgelts.
10.3 Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweist, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
10.4 Reisende, die bei der Fahrkartenprüfung ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, sind verpflichtet, ihre Personalien anzugeben und sich auf Verlangen mit Lichtbildausweis auszuweisen. Dies gilt auch, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich und in voller Höhe in bar beglichen wird.
Soweit dies nicht erfolgt oder falsche Personalien angegeben werden, sind von ihm die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
10.5 Reisende, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden und erforderlichenfalls an geeigneter Stelle der Obhut einer betreuenden Person, Betriebspersonal am Bahnhof oder der Polizei übergeben werden. Dies gilt insbesondere für
10.5.1 Reisende, die unter starkem Einfluss alkoholischer Getränke und / oder anderer berauschender Mittel stehen.
10.5.2 Reisende mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, sofern es sich nicht um Vollzugsbeamte der Bundes- oder der Landespolizei handelt.
10.5.3 Reisende, die aufgrund ihres Verhaltens oder mangelnder Reinlichkeit Fahrgäste belästigen oder das Fahrzeug unangemessen verschmutzen.
10.5.4 Reisende mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz.
10.5.5 Fahrgäste, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. ausüben.
Quelle: https://www.flixtrain.de/agb
Wird man erwischt wird man wie auch im normalen Bus oder Bahn zur Kasse gebeten und das kostet 60€.