Bußgeld oder strafgeld bei Unfähigkeit Fahrkarte zu zeigen?

3 Antworten

Auf dem Beleg wird ja auf § 8 der Beförderungsbedingungen des RMV hingewiesen, und darin heißt es:

§ 8 Erhöhtes Beförderungsentgelt

(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er

  1. sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat,
  2. sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,

(...)

https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/infos-regeln/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/gemeinsame-befoerderungsbedingungen

Von Experte DasOrakel bestätigt

Weder noch. Es ist einfach ein erhöhtes Beförderungsentgeld weil du eben keinen gültigen Fahrschein vorweisen konntest.


Thobias771 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 09:29

Was mich wundert ist ob das im Straßenregister steht

Thobias771 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 09:42
@DasOrakel

Wo beschrieben wird welche Straftaten jemand begonnen hat

JollySwgm  16.10.2024, 09:55
@Thobias771

Jetzt verstehe ich es auch.

Du meinst das Strafgesetzbuch! Da steht das in §265a und es kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geben.

Wenn du keine gültige Fahrkarte vorzeigen kannst, nennt man das Schwarzfahren, und das ist strafbar.


Thobias771 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 09:26

Das hilft mir nicht weiter

Thobias771 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 09:27
@TheAmigos

Nö muss ich nicht , zumindest nicht die 60€ , die 7 Euro schon