Bußgeld oder strafgeld bei Unfähigkeit Fahrkarte zu zeigen?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Öffentliche Verkehrsmittel
Auf dem Beleg wird ja auf § 8 der Beförderungsbedingungen des RMV hingewiesen, und darin heißt es:
§ 8 Erhöhtes Beförderungsentgelt
(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er
- sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat,
- sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
(...)
DasOrakel
bestätigt
Von
Experte
Weder noch. Es ist einfach ein erhöhtes Beförderungsentgeld weil du eben keinen gültigen Fahrschein vorweisen konntest.
@DasOrakel
Wo beschrieben wird welche Straftaten jemand begonnen hat
JollySwgm
16.10.2024, 09:55
@Thobias771
Jetzt verstehe ich es auch.
Du meinst das Strafgesetzbuch! Da steht das in §265a und es kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geben.
Wenn du keine gültige Fahrkarte vorzeigen kannst, nennt man das Schwarzfahren, und das ist strafbar.
@TheAmigos
Nö muss ich nicht , zumindest nicht die 60€ , die 7 Euro schon
Was mich wundert ist ob das im Straßenregister steht