Strafgeld Minderjähriger?

3 Antworten

Von Experte Stefan1248 bestätigt

Es gibt diverse Urteile nach denen das übliche erhöhte Beförderungsentgelt (doppelter Fahrpreis, mindestens aber 60€) von Minderjährigen nicht eingefordert werden kann. Es bleibt auf zivilrechtlicher Ebene auf dem Niveau eines Schadensersatz der einem Einzelticket für die einfache Fahrt entspricht.

https://www.123recht.de/ratgeber/vertragsrecht/Minderjaehrige-schulden-bei-Schwarzfahrten-kein-erhoehtes-Befoerderungsentgelt-__a159502.html

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hamburg_22-b-C-70885_Schwarzfahrt-eines-Minderjaehrigen-fuehrt-nicht-zwangslaeufig-zur-Zahlung-eines-erhoehten-Befoerderungsentgelts.news16791.htm

https://www.nd-aktuell.de/artikel/10443.schwarzfahrer-kinder-muessen-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zahlen.html

Unberührt davon bleibt eine mögliche strafrechtliche Verfolgung wegen Leistungserschleichung.

Den doppelten regulären Fahrpreis, mindestens aber 60 €.

MarSusMar  01.02.2023, 17:51

Bitte mal Informieren, minderjähre bezahlen eben keine 60€, da sie nur beschränkt geschäftsfähig. sind

https://jurarat.de/muessen-eltern-beim-schwarzfahren-ihres-minderjaehriges-kindes-die-4000-eur-zahlen

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HugoHustensaft  01.02.2023, 18:05
@MarSusMar

Lerne Du lieber lesen:
Wie lautete die Frage noch einmal? Was muss ich maximal bezahlen ...

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MarSusMar  01.02.2023, 19:06
@HugoHustensaft

Als minderjähriger bezahlt FS maximal die Fahrkarte keine 40/60€

Daher mein Einwand.

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