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Polizei hat mich mit einem.zu schnellen Roller erwischt was nun?

Abend zusammen und zwar bin ich gestern mittag Richtung nachhause gefahren und mir ist etwas du.mes passiert zu erst an einer Kreuzung wollte eine ältere Dame in die Strasse einbiegen allerdings stand sie zu weit in der Kreuzung drinn also habe ich einen kleinen Schlenker um sie gemacht um in die Strasse zu kommen wo ich hin wollte die Dame wollte in die gegenüberliegende strass hinein also bin ich dann links abgefahren und in dieser Strasse war eine kleine bausstelle und von vorne kam ein auto also habe ich mir gedacht Ok dann gib kurz Gas dann kannst du da schnell durch die habe ich gemacht bin durch die Baustelle und zack waren die Herren in blau hintermir bin dann an die Seite gefahren und habe den Roller ausgemacht haben dann gesagt das wären aber keine 25 kmh habe gesagt es waren 30 da ich zu dieser Zeit auch 30 auf dem Tacho hatte dann haben die gesagt darf ich damit einmal fahren und hatte Panik bekommen innerlich da mein er keine Drossel drinn hatte heisst das der Roller 70 läuft habe dann gesagt das der Roller kein Öl mehr im Tank hat und kaputt gehen kann also haben sie es sein gelassen mit dem fahren stattdessen haben sie mich dann nach Papiere und Ausweis und Führerschein gefrgta habe ihnen das vorgezeigt und zu dem hat einer der Polizisten dann gesgat das das in den Papieren steht etwas kurios ist und zwar hat der TÜV Prüfer in den Papieren die 45 kmh durchgestrichen und 25 drunter geschrieben was denen nicht wirklich gefallen hat haben gefragt ob ich das gemacht habe sann haben die mein Kennzeichen gecheckt und haben fest gestellt das aus auf 45 kmh angemeldet ist obwohl der Roller auf 25kmh angemeldet ist dann hat einer von denen gesgat wie schnell der Roller läuft also habe ich gesgat das er nur 50 55 kmh schnell ist dann haben die gesgat Ok du beko.mst einen breif nachhause und eine Anzeige dein Vater eben so da mein Vater der Halter ist und ich der Fahrer jetzt meine frage wqs kann noch auf mich zukommen kann mir noch meine prüfbescheinigung weg genommen werden oder kann der Roller noch einkassiert werden oder was ko.mt noch alles auf mich zu wisst ihr das?

PS: ich weiss es war dumm den Roller schneller zu fahren als ich eigentlich darf

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Wie mache ich eine Privat Klage wenn die Polizei mir nicht hilft bekomme Mord Drohungen?

Es fing damit an, dass ich von einer fremden Person die ich noch nie gesehen habe die ich nicht kenne bedroht wurde und werde. Offiziell läuft das ganze als Stalking und es liegt ein Annäherungsverbot vor, an das sich leider nicht gehalten wird. Ich bekomme Mord Drohungen und diese Person ist bereits mehrfach vor Gericht gewesen wegen etlichen Gewaltaten an Kindern und Frauen. Ging leider jedes Mal mit einer geringen Geldstrafe aus, die nicht gezahlt wurde. Es liegen mehrere Annäherungsverbote von unterschiedlichen Frauen vor, die sich ebenfalls gemeldet haben nach einem Hilfe Aufruf. Es handelt sich um einen Erwachsenen sehr aggressiven Mann.

Die Staatsanwaltschaft hat die Sache ohne Strafe eingestellt mit Begründung "private Streitigkeiten". Ich könne nun wenn ich mir was von verspreche unter bestimmten Bedingungen eine privat Klage machen. Diese möchte ich gerne. Jedoch heißt es von der Staatsanwaltschaft ich solle mich an eine Schlichtungsstelle wenden am Ort des Täters. Jedoch ist das Problem das er nur dadurch gefunden wurde durch Ortung etc ich bekam massive und bekomme nach wie vor sehr heftige Drohungen, dass man mir alle Knochen bricht, mir wird aufgelauert und ich habe angst wie die anderen frauen und Kinder zu wenden, die dem ebenfalls zum Opfer fielen. Ich solle mich, bevor ich eine privat Klage machen könne an irgend eine Schlichtungsstelle wenden um "private streitigkeiten" zu klären. Jedoch habe ich Angst um mein Leben und weiß nicht wo ich diese stellen finde.

Verbote habe ich zusammen alle bereits gemeldet beim Amtsgericht, jedoch bekommt der Herr keine Strafe dafür, trotz mehrfacher Verstöße,da ich leider nicht zweifelsfrei (trotz Zeugen, die mit bei Polizei waren bei Gericht und aussagen) dies betätigen konnten. Sprachnachrichten von anonymen Facebook Accounts wo eindeutig seine Stimme ist (er gibt sich nicht mal Mühe es zu verheimlichen) und chats und Zeugen Aussagen wären nicht ausreichend. Ich hätte 14 tage Zeit es zurück zu nehmen ansonsten müsse ich wohl eine Strafe zahlen da ich nicht zweifelsfrei nachweisen könne (trotz eides Staatlicher Versicherung), dass ich erneut massiv bedroht und beleidigt wurde. Nun geht er so weit, dass er auch meine gesamte Familie bedroht und droht mich vor den Augen meiner Familie zu tö***. Er beschreibt genau den Vorgang wie er es tun will

Ich möchte mich so schnell wie möglich an so eine Schlichtung Stelle wenden kann mir jemand helfen einen link oder erklären was genau das ist.

Wie gesagt ich kenne den Herrn nicht und sah ihn noch nie bevor er mir drohte. Er wohnt auch 500 km entfernt von mir aber hat es auf mich abgesehen. Das ist sein Tatmuster und bevor er ein neues opfer sucht, terrorisiert und misshandelt er seine Opfer jahrelange. Leider macht keiner was. Gerne kann ich wenn gewünscht noch den genauen Wortlaut des Richters dazu schreiben.

Kann mir bitte jemand helfen. Ich habe so schon Depressionen und er macht mich kaputt

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Meinung des Tages: Seit dem 01.07.2024 dürfen Cannabis-Clubs aktiv werden – was haltet Ihr davon?

Manche hielten es für einen (schlechten) Aprilscherz, andere haben sehnlichst auf den Tag gewartet: Ab dem 01.04.2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Selbstverständlich unter strengen Regeln – etwa, wie viel mit sich geführt werden darf oder wo der Konsum strikt verboten ist. Doch ein großer Teil fehlte bisher: Die Möglichkeit des Anbauens in größerem Stil.

Was bisher erlaubt ist

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder den ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen beispielsweise im Eigenheim zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Diese Regelung gilt je volljähriger Person/Haushalt. Außerdem dürfen laut dem neuen Gesetz Erwachsene 25 Gramm mit sich führen, im eigenen Haushalt dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden.

Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, wo ein Joint konsumiert werden darf: Fußgängerzonen sind dabei tagsüber beispielsweise tabu, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind. Auch in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ist der Konsum untersagt. Der Bannkreis beträgt 100 Meter um die Eingänge herum.

Start der Cannabis-Clubs und Vorschriften

Vereine, die größere Mengen von Cannabis produzieren wollen, dürfen seit dem 01.07.2024 an den Start gehen. Allerdings gibt es auch dafür natürlich wiederum einige Auflagen. Auch hier gilt, dass die Mitglieder seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen müssen. Eine Mitgliedschaft muss außerdem mindestens drei Monate dauern, um den sogenannten „Drogentourismus“ zu vermeiden. Außerdem dürfen Mitglieder des Vorstandes der etwaigen Vereine nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft sein.

Angebaut werden darf zudem nicht in Wohngebäuden, ebenso wenig darf mit auffälligen Schildern darauf hingewiesen werden. Werbung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie der Konsum 100 Meter um den Eingang der Cannabis-Clubs herum. Auch gilt erneut ein Abstand zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen: 200 Meter Distanz müssen dazwischen liegen.

Anbauvereine können nun eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen Standort, Mitgliederanzahl, die Größte der Anbauflächen, die voraussichtlich produzierte Cannabismenge pro Jahr, Sicherheitsmaßnahmen und außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angegeben werden.

Wird die Erlaubnis dann ausgestellt, ist sie für sieben Jahre gültig und kann bereits nach fünf Jahren verlängert werden. Derzeit rechnen einige Bundesländer mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von drei Monaten.

Kritischer Betrachtung von Seiten der Polizei

Obwohl es auch in den Cannabis-Clubs strikte Regeln zur Abgabe gibt – dazu gehört beispielsweise die Maximalabgabe von 25 Gramm pro Tag/Mitglied und monatlich maximal 50 Gramm, sowie ein weiterer Grenzwert für 18-21-Jährige, die monatlich nur 30 Gramm mit maximal zehn Prozent THC bekommen – gibt es von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel. Befürchtet wird laut Alexander Poitz (stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP), dass Anbauvereine aus dem Bereich organisierter Kriminalität missbraucht wird, um eigene kriminelle Strukturen auszubauen.

Befürchtet wird außerdem, dass dadurch, dass bald wesentlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird, eine gesteigerte Gefahr und eine negative Auswirkung für Kinder und Jugendliche bestehen könnte.

Obwohl Befürworter der Cannabis-Legalisierung damit gerechnet haben, dass Sicherheitsbehörden durch eine Legalisierung entlastet werden, sei das laut Poitz bis dato nicht eingetreten. Im Gegenteil: Durch das neue Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzlich Aufgaben, die voraussichtlich zu einer Mehrbelastung führen werden. Der Gewerkschafter fordert deshalb vom Bund, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Unsere (weiteren) Fragen an Euch:

  • Welche Auswirkungen der Legalisierung habt Ihr bisher mitbekommen?
  • Was denkt Ihr über die Vorschriften, die es bisher gab und kommend für die Vereine geben wird?
  • Denkt Ihr, die Vorschriften werden ausreichen, sodass es nicht zum befürchteten "Drogentourismus" kommen wird?
  • Seht Ihr einen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche?
  • Überwiegen Eurer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile bei der neuen gesetzlichen Regelung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-legalisierung-130.html
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-teillegalisierung-102.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Bild zum Beitrag
Ich halte nichts von den Vereinen, denn ... 58%
Ich halte Cannabis-Clubs für sinnvoll, weil ... 33%
Ich sehe das anders und zwar ... 10%
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