Mit 16 Jahren und A1 Führerschein im EU oder EWR Ausland fahren?
Hallo, dürfte man mit 16 Jahren A1 Motorräder (also 125er) im EU und EWR Ausland fahren? Nach EU-Richtlinie ist das Mindestalter ja auf 16 Jahre gesetzt. Manche Mitgliedsstaaten der EU haben dies jedoch höher gesetzt, auf 18 Jahre.
Darf man dann aber trotzdem als Ausländer in dem entsprechendem EU-Ausland unter 18 Jahren fahren, weil es ja die EU vorgibt und das Mindestalter 18 Jahre gilt nur für die Staatsbürger des entsprechenden Staates?
Oder wie ist das geregelt?
Mir fällt als Beispiel z.B. die Niederlande ein, da ist das Mindestalter ja 18 Jahre.
3 Antworten
Das Führerscheinrecht ist in der EU alles andere als einheitlich. Nationale Vorschriften sind zu berücksichtigen. Wenn du also in einem Land noch nicht fahren darfst, solltest du das auch nicht tun.
Oftmals ist in solchen Fällen die vorübergehende Einreise von Touristen gestattet. Du solltest aber zur Info bei der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes nachfragen.
Grundsätzlich ist das lokale Mindestalter zu respektieren. Niederlande duldet es aber. Belgien hingegen ist problematisch.
Also am besten eine Route wählen die nicht durch Belgien führt.