Vorgerichtliche Inkassokosten einklagbar?

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problemchen: ich als Selbständiger habe neulich eine Rechnung nicht rechzeitig bezahlen können, und nach der 3. Mahnungen per eMail habe ich die Hauptforderung einschließlich der 7,50 € Mahngebühren bezalt. Zeitgleich hat sich ein Inkassobüro bei mir gemeldet. Nicht schön, aber so etwas passiert. Die Hauptforderung betrug 67 €, angebliche Mahnkosten des Auftraggebers (bei vollautomatisiert versendeten eMail-Mahnungen) nun 20 €, Inkassokosten gut 70 €.

Da Inkassokosten in der ständigen Rechtsprechnung nicht anerkannt werden (Schadensminderungspflicht des Gläubigers), habe diese dann auch nicht mehr bezahlt.

Hier ein paar Gerichtsurteile dazu: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/archive/index.php/t-53663.html?s=e8d981aacba0b3fffb5fcbf9e87e13d4

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, da hatte das Inkassobüro dann auch recht bald aufgegeben.

Heute habe ich jedoch einen Brief eines (mit dem Inkassobüro verbundenen) RA erhalten. Das hat mich dann doch etwas erstaunt. Er fordert neben den vorgerichtlichen Inkassokosten nun auch seine Geschäftsgebühr und Auslagen. In der Summe sind wir jetzt bei 153 €.

Ich habe eigentlich keine große Lust, meinen Anwalt mit diesem Blödsinn zu behelligen. Die 153 € möchte ich natürlich auch nicht zahlen. Ich könnte mir vorstellen, die Differenz zu den 20 € angeblichen Mahnkosten noch zu bezahlen und es dann darauf ankommen zu lassen.

Es wäre nicht das erste Mal, daß ich mich vor Gericht selbst vertreten hätte. Aber besonders scharf bin ich da natürlich auch nicht drauf, zumal der Gerichtsstand laut AGB sicherlich beim Gläubiger wäre.

Wie sind Eure Erfahrungen? Wie reagieren Gerichte und Inkassodunstkreis bei "Vollkaufleuten"? Gibt's da Unterschiede? Mahnbescheid wär ja nicht das Problem - dem würde ich widersprechen. Aber eine Klage wegen vorgerichtlicher Inkassogebühren? Ist das wahrscheinlich? Bluffen die? Was meint Ihr?

Rechtsanwalt, Inkasso, Klage, Mahnbescheid
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Recht, Anwalt, Gericht, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zivilrecht
Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

Recht, Titel, BGB, Forderung, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckung
Inkasso droht wegen offener Rechnung

Habe ein großes Problem. Hatte im November was bei Douglas bestellt und durch Weihnachten und Silvester vergessen die Rechnung zu überweisen. Nach 5,6 Wochen ist es mir eingefallen und habe sofort den Kundenservice darüber informiert und ihnen geschrieben das ich die Rechnung beglichen habe. Das war am 24.1 - darauf kam dann unfreundlich zurück das es ihnen egal sei, das sie am 21.1 das Inkasso eingeschaltet haben und ich mit denen das bitte regeln sollte. Sie hätten mir angeblich 3 Mahnungen zukommen lassen auf die ich nie reagiert hätte. Ich will niemanden was vor machen. Aber diese 3 "Mahnungen" habe ich nie bekommen und aufgrund auch dessen vergessen.

Gut, erst dacht ich mir ach das Inkasso schreiben ist eh erst dann gültig wenn's ankommt. Am 1.2 kams dann an, da war die Rechnung aber schon seit ner Woche bezahlt.

Jetzt habe ich denen ein schreiben geschickt wo drin steht das ich denen untersage meine Daten weiter zu geben und den Kontakt per Telefon untersage und ich Widerspruch gegen die "Bearbeitungsgebühren" einlege, das ging am 15.3 raus ... Heute kam ein schreiben vom Anwalt das ich das Zahlen muss sonst geht es vor Gericht und das wird sehr hohe kosten auf sich haben.

Ich verstehe das nicht, Douglas stellt sich stur und bezahlt die Rechnungen nicht und gesteht noch nicht mal ein das die Mahnungen nie angekommen sind. Ich meine dürfen die überhaupt das Inkasso einschalten wenn keine Mahnungen angekommen sind??

Ich habe erst gedacht naja komm Inkasso die Nerven ja oft und versuchen dir Angst zu machen damit du das Geld schnellst möglichst überweist.... vorallem weil es für doch rechtlich nicht okay ist, mir keine Mahnungen zu schicken.

Ist das rechtlich überhaupt erlaubt ?? Wenn am 23.1 das schreiben erstellt wurde um am 24.1 die Rechnung beglichen wurde das schreiben aber erst am 1.2 ankam. Gilt das ?? Oder hat sich das nicht überbrückt.

Douglas, Inkasso
Wann ist eine Rechnung der Telekom verjährt, bzw wie lange kann ein Inkassountern. diese einford

Hallo,

ich habe eine Uralte Forderung von der Telekom und weis nicht ob diese berechtigt ist. Damals war alles sehr turbolent und ich hatte den Überblick verloren. Leider weis ich nicht mehr genau wie lange ich dort nicht mehr Kunde bin. Vermutlich ca. 10 Jahre. Irgendwann fing ich an das Chaos zu beseitigen und bezahlte meine Rechnungen. Dann kam irgendwann nach ca. 5-6 Jahren ein Schreiben von Seiler und Kollegen ;-). Erst mal dachte ich stimmt bestimmt und hab ne Ratenzahlung vereinbart. Anschliessend kam ein Schreiben der selben Firma über eine weiter Forderung.... ;-) auf die ich denke ich einen Stundungsantrag gestelllt habe. Bin mir aber nicht sicher. Daraufhin sehr misstrauisch geworden und mal google befragt und mich promt geärgert. Ich habe ca. 400 € in 10 € Schritten abgestottert. Habe gelesen Sie wäre verjährt. gewesen. Nun bekomme ich letztens ein schreiben das ich fertig wäre und den Dauerauftrag löschen soll. einen tag später der brief über die andere Forderung worauf ich folgendes geantwortet habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr letztes Schreiben beinhaltete das ich meinen Dauerauftrag löschen soll da die Forderung erledigt sei. Sollten Sie dir Meinung sein eine Forderung zu haben bitte ich Sie mir mitzuteilen welche (original Abschrift). Desweiteren verlange ich einen Nachweis darüber das sie berechtigt sind diese Forderung geltend zu machen. Darüber hinaus teile ich ihnen mit, dass ich schon mindestens 10 Jahre nicht mehr Kunde der Telekom bin. Sollte eine Forderung bestehen was ich nicht glaube, ist diese bereits verjährt. Sollten Sie mir weitere unberechtigte Forderungen schicken, werde ich Klage gegen Sie erheben.

Darauf erhielt ich heute einen Brief von EOS SAF das Seiler und kollegen nicht mehr zuständig seien und ganz fett obendrauf ab sofort sind wir ihr ansprechpartner..

weis jetzt nicht ob ich auf gelbe post warten soll oder denen was ähnliches schreiben..... würde mich freuen über hilfreiche antworten

Rechnung, Rechtsanwalt, Schulden, Inkasso, Telekom
Natural Health Network + National Inkasso GmbH Düsseldorf , was tun?

Guten Abend zusammen.

Ich habe folgendes Problem:

letztes Jahr bestellte ich mir Diätmittel bei der Fa. Natural Health Network. Ein Tag später erkannte ich zufällig, dass es sich hierbei um eine Betrüger Firma handelt. Habe sofort das Geld zurücküberweisen lassen bei meiner Bank und die Annahme von dem Paket verweigert. Heute erhielt ich von der National Inkasso GmbH eine Mahnung mit folgendem Text:


Sehr geehrte(r) Herr/Frau XXX,

hiermit mahnen wir erneut die Bgelichung Ihrer offenen Rechnung Nummer XX an.

Bitte zahlen sie umgehend bis zum 13.01.2014:

Hauptforderung : 103.96 € Mahngebühren des Auftraggebers: 0,00 € Auslagen: 0,00€ Mahngebühren: 8,00 € Summe: 111,96 €

Bitte zahlen Sie an das vn uns mit der Bearbeitung der Mahnung beauftragte Inkassounternehmen: National Inkasso GmbH KTO: 3395 BLZ: 50865503 Volksbank Eppertshausen Verwendungszweck: XXX

Rückfragen richten Sie bitte an unsere oben gennanten Kontaktdaten. Wir seisen darauf hin, dass im Falle eines weiteren Zahlungsverzuges automatsich die Firma National Inkasso GmbH mit der kostenpflichtigen Beitreibung der Forderung beauftragt wird.

Mit freundlichen Grüßen Mahnabteilung Natural Health Network


Im Internet habe ich bereits gelesen dass manch Andere ebenfalls diese Mahnung erhalten haben.

Was soll ich nun tun? Einfach ignorieren oder einen Widerruf schreiben (wenn ja, wie sollte ich dieses Schreiben formulieren, bin nicht gerade gut darin^^)

Mfg, Nosira

Betrug, Inkasso
Hauptforderung bezahlt bekomme meine Brille nicht

Hallo zusammen ich habe eine frage und bitte um hilfe. Das Problem ist ich habe mir im August 13 zwei Brillen machen lassen eine Sonnenbrille und eine Sehbrille. Jetzt ist mein Problem gewesen das ich leider von einer Nachbarin zusammen geschlagen worde und die Arbeit verloren habe. Konnte mir dann erstmal nur die billigere Brille holen von ca 125 euro .Daruf hin bin ich im Oktober nach apollo optik gegangen mit meiner Verlobten haben denen es genauso geschildert und dort sagten mir die Mitarbeiterin das es keine Problem sei wenn sie die Brille ende Januar anfangen Februar abholen. Und fragte nach ob es wirklich kein weiteren Kosten gibt. Und sie versicherte mir das es kein Problem sei und auch kein weiteren Kosten gibt. Und im November hab ich das selbe nochmal gefragt und mir worde das gleiche gesagt. Den rief ich dort nochmal an mitte November und ein herr sagte mir ich habe noch 52 wochen zeit bevor es gemeldet wir. So am 25.1.13 kam ein brief von inkasso mit der Hauptforderung 184.90 mit den Zinsen usw.. alles zusammen 305.48 euro. Eine Mahnung habe ich nie erhalten weder von apollo noch von inkasso. Daruf hin rief ich dort an und sagte denen genau das selbe. die sagte mir dann ich soll dieses in einer email erläutern mit den Namen von den Mitarbeitern die es sagten ( das tat ich dann auch) und die Frau von der inkassofirma meinte zahlen sie die Hauptforderung 184.90 euro dann bekommen sie ein brief wo halt drin steht brille bezahlt und sie können die Brille abholen. Tja bezahlt ist die Brille nur die Gebühren der Inkassofirma noch nicht. Aber meine Brille bekomme ich einfach nicht. Die schicken mich als hin und her. Und sagen mir ich muss alles zahlen obwohl die Mitarbeiter mir versichert haben das kein inkasso eingeschaltet wird. Danke im voraus

Inkasso
Vergleichsangebot einer Inkassofirma an den Schuldner. Rechtliche Lücken?

Nehmen wir mal man hat Schulden bei einer Inkasso Firma, man hat diese Schulden anerkannt, die Schulden sind erst etwa 2 Jahre alt und die Inkasso Firma hat einen Titel bereits gegen einen erwirkt.. Dann bekommt man von der Inkasso Firma ein Schreiben wie z.B. soetwas hier:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Verbindlichkeiten belaufen sich auf X Euro, aus rein wirtschaftlichen Erwägungen unsererseits bieten wir Ihnen einmalig eine vergleichsweise Regelung wie folgt an:

( ) Zahlbar innerhalb von 2 Monaten 80% von Summe X

oder

( ) Zahlbar innerhalb von 2 Wochen 50% von Summe X

BITTE ANKREUZEN.

Unser Angebot steht darüber hinaus unter der Bedingung, dass Sie uns dieses Schreiben mit Ihrer Unterschrift INNERHALB VON 5 TAGEN zurücksenden. Andernfalls behalten wir uns vor, die Forderung weiter zu veräußern.

MFG GMBH usw..

Urschriftlich zurück

Geburtsdatum: Tel.Nr.: Konto Nr: BLZ: Name der Bank: Konto Inhaber: Konto Inhaber: Bank einzug Ja ( ) Nein ( )

Unterschrift:


Jetzt zu meiner Frage bzw Fragen:

  1. Ist dies ein gängiges Formular für einen Vergleich oder müsste man dort irgendeine Formulierung etc. besonders beachten bzw. ist dort irgendwo ein Hacken versteckt?

  2. Könnte die Inkasso Firma wenn man dieses Formular fristgerecht ausfüllen und zurückschicken würde und die Summe X dann innerhalb der Frist zahlt, irgendwann den Rest der Summe einfordern?

  3. Ist es ok das Sie die Frist zum zurück schicken auf 5 Tage gesetzt haben oder ist das ein Druckmittel um eventuelle Risiken nicht zu bedenken?

  4. Wenn die Firma einen Titel gegen einen hat, kann man Sie nach der Zahlung dazu auffordern diesen an einen rauszugeben?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten

Schulden, Recht, Inkasso
Hilfe, Gläubiger reagiert nicht auf meine Schreiben

Ich hatte eine strittige Forderung die über das Amtsgericht lief und leider zugunsten des Gläubigers zugesprochen wurde. Das heisst also ich muss zahlen. Da es ein höherer Betrag ist und ich weitere Kosten vermeiden möchte wenn eine Vollstreckung eingeleitet wird, hatte ich den zuständigen Rechtsanwalt (der in allen Gerichtsschreiben genannt wurde) um eine Ratenzahlung gebeten. Ich bekam einmal eine Rückantwort, wenn ihm das Urteil vorliege, würde eine Ratenzahlungsvereinbarung kein Problem sein. So weit so gut. Daraufhin habe ich nachdem das Urteil ebenfalls an den Rechtsanwalt übersandt wurde, diesen weitere 2 mal angeschrieben um nun eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Ich bekam keine Antwort mehr. Nun habe ich den Rechtsanwalt Heute zum dritten Mal per E-Mail in dieser Angelegenheit angeschrieben und bekam nur die lapidare Auskunft, er hätte meine Bitte an das zuständige Inkassobüro (benennt dieses aber nicht) weitergeleitet und ich solle ihn Zukunft davon absehen ihn in dieser Sache weiterhin zu kontaktieren. Was soll ich denn nun davon halten? Immerhin zeigt mein mehrmaliges Nachfragen doch, dass ich auch zahlungswillig bin. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Ich will das auch nicht im Sande verlaufen lassen, da ich Angst habe, dass dann eines Tages einfach der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, weil ich mich nicht gemeldet habe und ich das noch gütlich klären möchte. Anrufen möchte ich da nun ehrlich gesagt ungern, wenn die Antwort schon so Unfreundlich ausgefallen ist.

Rechtsanwalt, Forderung, Inkasso
Mahnbescheid von APCOA Parking / COEO Inkasso Abzocke

Hallo Community, wir müssen aus gesundheitlichen Gründen unserer Tochter (Schwerbehinderung 100%) immer innerhalb der Uni Frankfurt parken. Diese Parkplätze innerhalb und außerhalb sind durch die APCOA Parking Gesellschaft vermietet. Hier parken wir schon seit mehreren Jahren und bezahlten mittlerweile schon mehrere hundert Euro über die letzten Jahre. Damals bezahlten wir unser Parktiket (3,60€) mit der EC Karte, da anscheinend das Konto nicht genug Deckung hatte, kam am 28.10.2010 eine Rücklastschrift an APCOA. Jetzt erhielten am 27.11.2013 ein Schreiben von COEO Inkasso, die im Auftrag von APCOA 84,16 wollten. Also mehr als 3 Jahre später. Kurz darauf die 2. und letzte Mahnung. Beide ignorierten wir, da wir uns keiner Schuld bewusst waren und auch nicht zuordnen konnten. Danach hat COEO Inkasso einen Mahnbescheid beantragt der am 23.12.2013 beim Amtsgericht Hagen eingegangen ist und bearbeitet wurde und anschließend am 02.1.2014 an uns per Einschreiben uns zugestellt wurde, mit einer Summe von insgesamt 171,47€ ! Jetzt meine Frage, greift hier die Verjährungsfrist, da das Einschreiben nach dem 01.01.2014 zugestellt wurde? Ist die COEO Inkasso berechtigt bei einem Betrag 171,47€ zu fordern, auch wenn einmalig eine Forderung von nur 3,60€ nicht bezahlt wurde? Woher hat COEO Inkasso unsere Daten und müssen diese Daten mir nicht mitgeteilt werden? Ich hoffe uns das uns jemand hier helfen kann, Danke schon mal vorab.

Inkasso, Mahnbescheid, Verjährung, coeo Inkasso
Schulden aus Handyvertrag. Keine Vertragsunterlagen vorhanden, Vollstreckungsbescheid

Hallo,

also ich habe Folgendes Problem: Ich hatte vor vielen Jahren ein paar Schulden und eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Als ich mit meiner Ausbildung fertig war habe ich mit dem Gerichtsvollzieher die Vereinbarung getroffen das ich jeden Monat so viel bezahle wie mir möglich ist. Das hab ich bis 2008 auch erledigt gehabt und bin davon ausgegangen Schuldenfrei zu sein. Als ich 2010 ein Haus kaufen wollte wurde mir gesagt, das ich einen Schufa Eintrag wegen knapp 1000 Euro durch die Mobilcom hab. Daraufhin bin ich zum Amtsgericht gegangen und zum Gerichtsvollzieher die mir beide bestätigt haben das ich keine Schulden habe. Ich habe versucht die Mobilcom zu erreichen, was telefonisch nicht möglich war. Ich habe daraufhin ein Fax geschrieben ( in dem ich auch meine neue Adresse angegeben habe) und auch daraufhin keine Reaktion kam. Letzten Monat habe ich aufeinmal einen Brief von HfG Inkasso im Briefkasten, der mich wohl nur zufällig erreicht hat, weil da noch die Adresse drauf stand unter der ich schon 8 Jahre nicht mehr lebe. Ich hatte mich immer richtig umgemeldet und einen Nachsendeantrag gestellt. In dem Brief verlangen sie von mir nun 1600 Euro. Ich habe daraufhin per Einschreiben an HfG und Mobilcom geschrieben, das ich mich nicht an einen Handyvertrag erinnern kann (kann ich wirklich nicht) und das sie mir die Vertragsunterlagen zu schicken sollen. Daraufhin kam nun ein Brief in dem steht das die Vertragsunterlagen nicht mehr vorhanden sind und eine Kopie von einem Vollstreckungsbescheid von 2004 auf dem etwas von 970,35 steht. Allerdings ist auf dem Aktenzeichen ein Stempel, so das man dies nicht mehr erkennen kann. Ausserdem steht da etwas von Mobilcom und einer Rechtsanwaltskanzlei aber nichts von HfG Inkasso, weswegen ich auch nicht an die bezahlen will, schon garnicht 1600 Euro. Der Bescheid soll mir wohl am 24.02.2004 zugestellt worden sein, woran ich mich auch nicht erinnern kann. Kann ich dagegen irgendwie vorgehen?

Recht, Handyvertrag, Inkasso, mobilcom
Rechtsanwalt wegen bereits bezahlter Rechnung

Hallo, im Juli habe ich bei bücher.de ein Buch für 10 Euro bestellt. Habe dummerweise vergessen zu bezahlen! Dann kam die Mahnung über 20 Euro. Habe ich natürlich bezahlt! Bin ja selber Schuld. Das war im Oktober. Anschließend kam ein Brief von Infoscore Forderungsmanagement über eben diese Summe. Habe ich gar nicht reagiert, weil ich ja bereits bezahlt habe. Bis dann der 2. Brief von denen kam. Habe angerufen und das erklärt. Die Frau wusste nichts von einer zahlung meinerseits und wollte die Daten die ich in der Überweisung angegeben habe von mir. hab ich ihr alles gesagt, hat auch gestimmt. Sie wollte dann den Beleg. Email geht aber nicht nur Fax. Allerdings wurde mir das zu bunt, hab ja schließlich bezahlt und war immer ein guter Kunde bei bücher.de. So am Montag kam jetzt Post vom RA Haas und Kollegen.über 90 Euro. gerade eben ruft mich die gute Frau von diesem Anwalt an. Habe ihr erklärt was los ist und dass ich dachte das sei geklärt. Da schnauzt die mich an in einem Ton! Habe mehrmals NETT erklärt dass ich bezahlt habe schon bevor Infoscore sich eingeschaltet hatte und das auch dem Infoscore mitgeteilt habe. Sagt sie: Aber sie waren in Zahlungsverzug! Hin und her...bis ich sie irgendwann mal gefragt habe wie sie eigentlich mit mir redet? Und wenn sie ihren Ton nicht besser wählt gebe ich die Sache meinem Anwalt. Sie meinte daraufhin: Gut, dann klären wir das gerichtlich und hat aufgelegt. Habe heute Abend jetzt den termin bei meinem RA. habe die Firma auch gegoogelt und da steht nichts gutes über die. Was meint ihr? Kann ich jetzt doch noch Ärger bekommen oder zählt es, dass ich ja bereits VOR den ganzen Briefen bezahlt hatte???

Anwalt, Inkasso, Mahnung
Erst zahlt Kunde nicht, dann nur einen Teil - Hilfe - Was können wir machen?=

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann ist selbstständig und führt einen Malermeisterbetrieb. Leider liegt nun folgender Sachverhalt vor:

Ein Kunde hat ihn beauftragt eine Mauer zu streichen. Rechnungsbetrag dabei war 240,00 € zzgl. MwSt. Die Rechnung hat der Kunde auch erhalten (es liegt dazu eine schriftliche Bestätigung vor). Allerdings äußerte sich der Kunde, dass er die Rechnung erst begleichen will, wenn er Fotos von der Wand nach dem Anstrich zusätzlich bekommt.

Hintergrund dazu ist: der Kunde selbst lebt bei Bielefeld und das Haus, wo die Mauer gestrichen wurde, befindet sich in Ostdeutschland. Gesagt - getan. Kunde hat natürlich die gewünschten Bilder erhalten. Nach einiger Zeit musste mein Mann allerdings feststellen, dass der Kunde nicht zahlt. Demnach haben wir diesen eine Mahnung geschickt (per Mail sowie per Post), da der Kunde weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagierte.

Leider hat sich nach Fristablauf immer noch nichts. Mein Mann hat den Kunden dann nochmal versucht anzurufen (diesmal mit unterdrückter Nummer). Natürlich ist er an das Telefon gegangen und äußerte sich wie folgt: "Sie erhalten das Geld im Laufe der nächsten Woche." Wir glauben an das Gute und warteten ab. Allerdings erfolglos. Daraufhin haben wir nun die 2. Mahnung abgeschickt. Diese Frist dafür ist auch abgelaufen. Wir dachten, dass wir es trotzdem nochmal telefonisch versuchen sollten: Der Kunde äußerte sich nun wie folgt: "Ganz Ostdeutschland hat mich über den Tisch gezogen. Sie bekommen schon Ihr Geld." Dann legte er einfach auf. Man muss zusätzlich noch erwähnen, dass der Kunde aktuell als Bürgermeister für die SPD seiner Gemeinde kandidiert.

Nachdem Telefonat hat der Kunde nun 100,00 €(inkl. MwSt) überwiesen. Leider nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. Ich verstehe einfach nicht, wie ein kandidierender Bürgermeister erstens offene Rechnungen nicht zahlt, obwohl er sich in seinem Wahlprogramm für wirtschaftliche und soziale Aspekte "einsetzt" und zweitens sich so diskriminierend für "Ossis" äußert.

Wie kann gegen den Kunden vorgegangen werden? Ich bitte um dringende Hilfe! Wir bestehen auf die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages!

Vielen Dank vorab.

Rechnung, Handwerk, Inkasso, Mahnung, Handwerkerrechnung
Strafzettel aus Ungarn/London- EPC-Einspruch-Abgelehnt- was nun?

Hallo meine Lieben! Nach meinem Einspruch habe ich dieses Schreiben von diesen Verbrechnern bekommen. Wie soll ich nun reagieren? einfach nix machen??? Haben die hier Inkasso Recht?? Vielen Dank !

Einspruch abgelehnt-Begründung: Das Fahrzeug mit dem obigen Kennzeichen beging einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies führte dazu, dass ein Verwarnungsgeldbescheid von Euro Parking Collection plc (EPC) ausgestellt wurde. EPC ist ein autorisierter Dienstleistungsanbieter mit behördlicher Vollmacht zur Verfolgung und Ausstellung von Bescheiden und zur Eintreibung ausstehender Verwarnungsgelder/Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, die für Fahrzeuge ausgestellt wurden, die außerhalb der Rechtsgewalt der ausstellenden Organisation registriert sind. Dem Verkehrssünder wurde aufgrund dieser Vollmacht ein Bescheid ausgestellt. Da der Verstoß unter der rechtlichen Zuständigkeit der ausgebenden Stelle stattfand, gilt das Landesrecht (, in diesem Fall das Ungarische). In diesem Fall trägt der registrierte Fahrzeughalter/-mieter die Verantwortung unabhängig davon wer das Fahrzeug gefahren hat.

Obgleich die Gesetzgebung des Landes, in dem der Verkehrssünder seinen Wohnsitz hat, hinsichtlich des Ablaufs des Rechtsverfahrens von Bedeutung ist, gilt bezüglich der Anwendbarkeit das Rechtsprinzip des Landes, in dem der Verstoß stattfand. Dieser Grundsatz ist relevant in Bezug auf die Verfolgung der Verstöße und die Durchsetzung der Verwarnungsgeldbescheide. Der Verweis auf die Verordnung des Europarats Nr. 44/2001 dient zur Demonstration der Vollmachten, welche die ausstellende Organisation bei der Verfolgung von Verkehrssündern hat, deren Wohnsitz außerhalb ihrer Rechtsgewalt liegt. Das hindert die ausstellende Organisation jedoch nicht an der Ausübung ihres Rechts zur Verwendung ihrer landesüblichen Methoden zur Durchsetzung des Rechts. In Abhängigkeit von der ausstellenden Organisation können außerdem Maßnahmen wie das Anbringen von Parkkrallen und das Abschleppen oder die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an der Grenze angewandt werden.

Das letztendliche Ziel der ausstellenden Organisation ist nicht die unfaire Diskriminierung gegen im Ausland registrierte Fahrzeuge, sondern die Anwendung der Verkehrsbestimmungen im fairen Maß für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Ort der Fahrzeugregistrierung. Auf diese Weise soll die Einhaltung und Respektierung der inländischen Straßenverkehrsordnung garantiert werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihrer Fahrt durch ein Ihnen ungewohntes Land die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die geltende Straßenverkehrsordnung vollständig zu verstehen. Achten Sie bei der Zahlung der entsprechenden Park- oder Mautgebühren darauf, die Quittung zur zukünftigen Referenz aufzubewahren.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Betrag beglichen wird, damit Ihnen zusätzliche Kosten erspart bleiben. Die Zahlung kann gemäß den Anweisungen auf dem Bescheid erfolgen. Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben,

London, EeePC, Gerichtsvollzieher, Inkasso, Mahnung, Strafzettel, Ungarn
Zalando will Geld für zurückgeschickten Artikel und auch noch hohe Mahngebühren

Ich habe vor ca. 10 Monaten mehrere Artikel bei Zalando bestellt, von denen ich einige wieder zurückgeschickt habe. Aber 6 Monate später habe ich plötzlich einen Brief von Zalando erhalten, in dem mir gesagt wurde, dass ich einen dieser zurückgeschickten Artikel bezahlen muss. Leider habe ich keine Möglichkeit zu beweisen, dass ich den Artikel wirklcih zurückgeschickt habe.

Mir ist das übrigens schon einmal passiert, allerdings haben damals die Leute im Lager nochmals nachgeschaut und den Fehler gefunden. Da es jetzt länger her ist, schätze ich, dass es nicht mehr möglich ist.

Ich habe versucht Zalando die Sache zu erklären, aber heute landete ein Brief bei mir im Briefkasten, dass ich den Artikel zu bezahlen habe, zusätzlich noch hohe Mahngebühren bezahlen (wahrscheinlich nicht überteuert, da Mahngebühren meiner Recherche nach immer so hoch sind).

Da dieser Artikel nicht einmal in meinem Besitz ist und ich zudem noch seit Monaten krank geschrieben bin und es mir echt übel geht, ist das natürlich sehr frustrierend und zermürbend für mich. Zalando selbst kann ich gar nicht mehr kontaktieren, da alles über eine dritte Stelle nun geht.

Gibt es irgendwas, das ich tun kann? Ich habe ein wenig im Internet geschaut und das ist schon einigen passiert. Ich bin echt maßlos enttäuscht von Zalando, dass ich hier als Verbraucher gar keine Chance habe zu beweisen, was sich in deren Lager befindet.

Kann mir jemand helfen, da ich hier echt am verzeweifeln bin. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Anwalt, Bestellung, Inkasso, Zalando
Centerparcs nichtgerechtfertigte Rechnung, nun dubioses Inkassoschreiben, rechtens?

Hallo in die Runde, Ich habe Anfang des Jahres eine Center Parc Buchung stornieren müssen, die in der 2. Hälfte des Jahres statt finden sollte. Ich habe eine Stornomail erhalten und kurz darauf eine Stornorechnung in Höhe von 49,95, die ich auch beglichen habe. Alles war ok, niemand meldete sich mehr, also ging ich davon aus, dass dann alles geklärt sei. Dann kam die Woche wo eigentlich der Urlaubsaufenthalt stattfinden sollte. Genau in der Woche bekam ich von Center Parcs einen Brief mit einer Rechnung in Höhe von 199,90 Euro für meinen Aufenthalt und das direkt in 2. Mahnstufe. Ich habe zuerst Kontakt per E-mail aufgenommen, keine Reaktion. Ich habe angerufen, man hat mich mit der Mahnabteilung verbunden, nach einer Weile bekomm ich dann andauernd ein Besetztzeichen. Keine 2 Wochen später erhielt ich Post von einem niederländischen Inkassounternehmen, die mich in gebrochenem google-translator Deutsch aufforderte unverzüglich die 199,90 zu bezahlen. Laut ihrer Rechnung wären es sogar 250,- es wurde aber die Anfangszahlung von 49,95 die ich geleistet habe, abgerechnet. Ich habe nie eine derartige Rechnungsaufstellung von Center Parcs bekommen, geschweige denn glaube ich kaum dass ich so hohe Stornogebühren hätte, ich habe 5 Monate im Vorraus storniert und diese Stornokosten wären über die Hälfte der Urlaubskosten. Nun kommt aber der eigentliche Hammer: Das Inkassounternehmen teilte mir mit, dass sie pro überzogenen Tag!! 40 Euro!! berechnen. Dürfen die das?? Ich habe auch das Inkassounternehmen angeschrieben, ausser einer niederländischen Auto-Mail keine Antwort. Bei Anruf, meldet sich ebenso nur eine niederländische Firma die kein Wort Deutsch versteht. So habe ich alle Unterlagen inkl. Zahlungsbeleg an Center Parcs und Inkasso per Einschreiben verschickt, bis heute keine Rückmeldung. Das ganze ist nun fast ein Monat her und jeden Tag wachsen meine Sorgen dass sich die Summe beim Inkasso verdoppelt, verdreifacht usw... Was soll ich nur machen?Ist die Forderung vom Inkasso rechtens? Ich weiss ja nicht mal für was ich da bezahle? Danke für Antworten

Inkasso, Mahnung

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