Brief vom Anwalt - Zahlungsaufforderung

3 Antworten

Du solltest in diesem Fall auf jeden Fall auch einen Anwalt einschalten und eine bezahlte Rechtsschutzversicherung vorweisen können - ansonsten wäre es eventuell günstiger gewesen, die 80 € längst zu bezahlen. Ein Anwalt arbeitet nicht umsonst und der kennt Wege, um an dein Geld zu kommen...

Sascha1401 
Fragesteller
 18.02.2014, 18:43

... und dann ? hätte ich die 80 bezahlt, wären laut deren Rechnung 20 € offen gewesen. Dies wäre auch zum Anwalt gegangen und er hätte dann auch wieder gefordert. Die Summe wäre die selbe gewesen

mepeisen  18.02.2014, 18:49
@Sascha1401

Der unstrittige Teil sollte grundsätzlich bezahlt werden. Immer. Wenn 80€ korrekt sind, dann bezahlt man die 80€. Gegebenenfalls ergänzt man mit einem entsprechenden Verwendungszweck, wofür das Geld gedacht ist.

Dies wäre auch zum Anwalt gegangen und er hätte dann auch wieder gefordert. Die Summe wäre die selbe gewesen

Das ist die falsche Denke. Wenn du die 80€ bezahlt hättest, wäre er nur wegen den 20€, die ja falsch sind deiner Meinung nach, zum Anwalt gegangen. Das heißt: Er hätte nur noch die Hand für etwas aufgehalten, was er nicht durchsetzen kann. So aber hält er die Hand auf und würde das nun vor Gericht gehen würde dir der Richter auch sagen: Ja, alles schön und gut, aber warum die 80€ nie bezahlt, wenn die doch korrekt sind? Und am Ende hast du doch Gerichtskosten und Co. an der Backe.

Umgekehrt: Wenn du im Recht bist und die 80€ bezahlst, dann sagt der Richter der Gegenseite "Er hat doch die 80€ bezahlt, was wollt ihr denn noch? Die anderen 20€ sind doch gar nicht berechtigt." Klage wird abgewiesen und die Gegenseite hat die Kosten an der Backe.

deruser1973  18.02.2014, 18:51
@Sascha1401

was weiss ich, wieviel du hättest bezahlen sollen. Wenn ein Anwalt mit im Spiel ist und man selber nicht Jura studiert hat, hat man meisstens Pech und zahlt - incl. der Strafe (=Anwaltskosten) - ich kann leider auch nicht mehr sagen.

Entwerder du bleibst hart und zahlst nicht, dann können weiter Kosten entstehen oder du bezahlst und versuchst auf eine Einigung, dass du die Anwaltskosten nicht übernehmen musst (ich glaub da aber nicht dran)... Oder du hast einen eigenen Anwalt, der das für dich klärt...

Soll ich die Rechnung trotzdem bezahlen?

Ja, zumindest die 80€, siehe deruser1973 für Details, warum.

zweitens: Kann man dies unter vorbehalt ?

ja. Im Verwendungszweck "unstrittiger Teil gemäß Nachricht, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht"

Dann abwarten, wie die Gegenseite reagiert.

Verständnisfrage: was willst du denn jetzt nicht zahlen? 150 € Hauptforderung, 100 € Anwaltskosten, richtig? Und von den 100 € willst du 20 € nicht zahlen, weil..?

Eine Zahlung unter Vorbehalt macht hier aus meiner Sicht keinen Sinn. Zahl doch alles bis auf die 20 € und schreib nochmal ne Mail an den Anwalt, wo du ihm das mitteilst und begründest.