der Sturmschaden meiner Scheune von 1867
Moin, Moin,
so nun ist es raus, für die Schadenregulierung des Sturmschadens wird mir eine Abfindung von 8000 Euro angeboten ohne Wiederaufbau und Reparaturverpflichtung. Begründung: Obliegenheitsverletzung und Sanierungsstau..... (wir hatten Sturm von Windstärke 12!!!!). - es wird ein Zeitwert vo 10% Festgesetzt. Der gleitende Neuwert ist 6500 MK (1914 Wert). Der Betrag reicht nicht aus um z. B. das Asbest Dach abzubauen und zu entsorgen. Was passiert mit dem Rest? Meine Frage: was kann ich tun um eine höhere Entschädigung zu bekommen? Bitte lest dazu die letzten Fragen zu der Scheune.
Gruß von der Ostsee