Rechtsanwalt wegen bereits bezahlter Rechnung
Hallo, im Juli habe ich bei bücher.de ein Buch für 10 Euro bestellt. Habe dummerweise vergessen zu bezahlen! Dann kam die Mahnung über 20 Euro. Habe ich natürlich bezahlt! Bin ja selber Schuld. Das war im Oktober. Anschließend kam ein Brief von Infoscore Forderungsmanagement über eben diese Summe. Habe ich gar nicht reagiert, weil ich ja bereits bezahlt habe. Bis dann der 2. Brief von denen kam. Habe angerufen und das erklärt. Die Frau wusste nichts von einer zahlung meinerseits und wollte die Daten die ich in der Überweisung angegeben habe von mir. hab ich ihr alles gesagt, hat auch gestimmt. Sie wollte dann den Beleg. Email geht aber nicht nur Fax. Allerdings wurde mir das zu bunt, hab ja schließlich bezahlt und war immer ein guter Kunde bei bücher.de. So am Montag kam jetzt Post vom RA Haas und Kollegen.über 90 Euro. gerade eben ruft mich die gute Frau von diesem Anwalt an. Habe ihr erklärt was los ist und dass ich dachte das sei geklärt. Da schnauzt die mich an in einem Ton! Habe mehrmals NETT erklärt dass ich bezahlt habe schon bevor Infoscore sich eingeschaltet hatte und das auch dem Infoscore mitgeteilt habe. Sagt sie: Aber sie waren in Zahlungsverzug! Hin und her...bis ich sie irgendwann mal gefragt habe wie sie eigentlich mit mir redet? Und wenn sie ihren Ton nicht besser wählt gebe ich die Sache meinem Anwalt. Sie meinte daraufhin: Gut, dann klären wir das gerichtlich und hat aufgelegt. Habe heute Abend jetzt den termin bei meinem RA. habe die Firma auch gegoogelt und da steht nichts gutes über die. Was meint ihr? Kann ich jetzt doch noch Ärger bekommen oder zählt es, dass ich ja bereits VOR den ganzen Briefen bezahlt hatte???
7 Antworten
Das geht nie im leben vor Gericht
Mit insgesamt 10 € Mahngebühren ist der GL bestens bedient
Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben
Mehr ist nicht durchsetzungsfähig !
Die Inkassogebühren wären selbst im Verzugsfall ebenfalls nicht durchsetzungsfähig (Link zur rechtsprechung als Kompl an dein Postfach)
Am Besten dur retournierst schriftlich gegenüber dem RA
"...Sehr geehrtes RA Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrem Inkassopartner werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro o9der der RA das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig
Ach und dem Anwalt werde ich natürlich so einen netten Brief schicken:)
Hass und Kollegen ist nur eine Masseninkassokanzlei mit einem Postausgang von 20 bis 30 Tausend Briefen in der Woche
Da sitzen also keine High End Juristen mit grauen Schläfen ;)
Du brauchst gar nichts mehr zu tun. Hefte alles schön ab und warte auf den Mahnbescheid - falls überhaupt einer kommt. Auf den mußte du allerdings reagieren. Kreuze dort das Kästchen an, daß du die Forderung als Ganzes bestreitet und schicke es ans Gericht zurück. Die Gegenseite wird sich dann gut überlegen, ob sie sich weitere Kosten auflädt. Schließlich lebt sie davon, dass Dumme sich einschüchtern lassen und zahlen.
Ich kenne ähnliches Problem mit Tele2. Habe vom Kunden Service 2 Bestätigungen bekommen das genannte Rechnungen nicht mehr Bezahlt werden Brauchen, da schon Beglichen und trotzdem kam Post vom Forderungs Managment. Konnte erst geklärt werden indem ich das später eingeschaltete Inkasso unternehmen darüber informiert habe und Nachweise geschickt habe. Seit dem ist Ruhe.
Zu deiner Frage:
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Überprüfe ob die Kontonummer und Bankleitzahl auf der Überweisung und Kontoauszug mit der von Bücher.de übereinstimmt. Auch die anderen Daten sollten übereinstimmen. Der Grund: Es kann sein das der PC dort die Überweisung gescannt hat Zahlen vertauscht hat (Rechnungsnummer, etc.) und deine Einzahlung nicht deinem Konto dort zugeschrieben werden konnte.
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Versuche bei Bücher.de mit einer anderen Abteilung zu reden vielleicht sind die Aufnahme fähiger. Wenden sie sich vielleicht sogar an deren Vorstands Etage.
Allgemein sammle und sichte nochmal Aufmerksam die unterlagen, vielleicht fällt dir ja etwas auf. Ich würde wenn nicht erforderlich von Prozess abraten. Der dauert nämlich und Kostet. Sprich dein Vorgehen mit deinen Anwalt ab.
Eigentlich wollte ich auch Bücher.de kontaktieren aber bereits im ersten schreiben von infoscore steht, dass der Kontakt nun ausschließlich über sie zu laufen hat und beim Anwalt das gleiche... Noch, dass ich dann noch wegen Belästigung oder so Ärger Krieg :-D
3 Mal dürfen sie fragen warum. Weil beide wahrscheinlich auf Provisionsbasis Arbeiten. Sprich sollten sie selbst das Problem so mit Bücher.de klären, würden die beiden leer ausgehen. Allein an den Gebühren ihres Anwaltes sehen sie ja wie viel der Gegnerische Anwalt verdienen kann.
Sollten sie dennoch Zweifel haben fragen sie kurz ihren Anwalt ob das ein Problem werden kann. Dauert nicht mal 5 Minuten. Oder sie lassen das Gespräch mit Bücher.de von ihrem Anwalt führen. Das bringt vielleicht mehr als wenn sie als Otto Normalo dort anrufen.
bring zu gericht den kontoauszug mit und erfreue dich an dem tag frei und an der kostenerstattung
du solltest die daten vergleichen, ob du die 20€ mit der frist gezahlt hast und der rest danach kam
dann ist alles fein
in der 20€ mahnung war doch bestimmt eine frist, wenn du die eingehalten hast, ist alles super
diese mahnung und den auszug mitbringen, wo deine zahlung drauf ist
Stimmt soweit auch zu. Einfach ignorieren, was so kommt. Wenn die einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, diesem widersprechen.
Man könnte auch über eine negative Feststellungsklage nachdenken. Das freut sicher deinen Anwalt (leicht verdientes Geld) und ärgert die Gegenseite (Kosten ohne Ende).
was ist eine negative Feststellungsklage?:)
Hier leitest du quasi die Klage ein um gerichtlich festzustellen dass an dem ganzen nix dran ist. Ganz nett bei Abzockern, da überlegen die sich das in Zukunft 3x ob sie es versuchen. Aber man sollte def. sicher sein im Recht zu sein.
Eine negative Feststellungsklage ist ein Mittel, von dem man Gebrauch machen kann, wenn man gerichtlich das nicht bestehen einer Forderung feststellen lassen will.
In dem Fall wärst du Kläger, die Beweislast läge jedoch weiterhin beim Forderungssteller (in dem Fall Beklagter). Ist ein probates Mittel gegen Abzocker, die ihre zwielichtigen Forderungen nicht vor einem Gericht breitgetreten haben möchten.
Du hast bezahlt und Ende.
Möglicherweise hatte sich das bei denen überschnitten oder buecher.de hat deine Zahlung nicht an sie gemeldet.
Wie auch immer. Du hast es Ihnen gesagt, sie wissen es nun. Die sollen keinen Aufstand machen.
Dass Ihnen Kosten entstanden sind ist ihr Problem.
Ich hoffe du hörst nie wieder was von Infoscore.
Ich hoffe das geht so einfach :-) Habe schon mal alle Unterlagen und mein Kontoauszug bei bücher.de ausgedruckt. Bin gerade nur noch leicht schockiert wie die mit mir umgesprungen ist. Dass sich das überschnitten hat glaube ich auch, kann ja mal passieren, aber dass die nach meinem Anruf nicht mal geprüft haben und immer weiter draufdonnern wundert mich sehr...
Danke für den sehr ausführlichen Beitrag und den klasse Link. Bin immer schockierter über die ganze Sache. War vorhin auch bei meinem Anwalt. Der sagt dass er die Anwälte bereits kennt und ich abwarten soll. Hab alles getan und man kann mir gar nichts:-) er sagt selbst die schreiben der Kanzlei seien völlig formlos und fehlerhaft:-) ich soll abwarten ob ein Brief vom Gericht kommt und falls ja Widerspruch einreichen, er schickt der anderen Seite dann eine saftige Rechnung über seine kosten. Bin jetzt sehr beruhigt! Dachte schon ich steh jetzt wie ein Dubel da. Ärgere mich jetzt sogar, dass ich ohne Murren die hohen Mahngebühren bezahlt habe...