Mahnbescheid zurück verlangen

3 Antworten

Die Paragrafen passen beide nicht ganz.

Du kannst es ganz schlicht formulieren. Du bittest um schriftliche Bestätigung des Eingangs deiner Zahlung sowie um Übersendung des entwerteten Titels (Vollstreckungsbescheid vom ...) im Original an dich.

meisterstroee 
Fragesteller
 23.02.2014, 17:12

Ein Brief das die zahlung erledigt ist habe ich aber nicht den Titel obwohl ich das am telefon gesagt habe oder soll ich nochmal schriftlich machen

karo13  23.02.2014, 17:13
@meisterstroee

Immer alles schriftlich. Nur zum Verständnis, gab es denn wirklich einen Titel oder nur einen Mahnbescheid?

meisterstroee 
Fragesteller
 23.02.2014, 17:14
@karo13

In der Schufa stehts drin habe damals auch viel weggeworfen hab nicht mehr alles beisammen

karo13  23.02.2014, 17:26
@meisterstroee

Naja du solltest schon wissen, was genau du eigentlich von denen haben möchtest ;) Dann schreib einfach du bittest um Herausgabe des entwerteten Titels mit Fristsetzung und schau was sie antworten.

mepeisen  23.02.2014, 18:22
@karo13

Aus einem unwidersprochenen Mahnbescheid entsteht ein Vollstreckungstitel. Deine Frage ergibt also irgendwie gar keinen Sinn.

karo13  23.02.2014, 18:24
@mepeisen

Doch, es gibt ja immer noch die ganz Verrückten, die einen Mahnbescheid sofort vollständig bezahlen.

mepeisen  24.02.2014, 07:21
@karo13

Das ist, wenn die Forderung berechtigt ist, auch keine schlechte Idee. Da das Mahngericht aber von der vollständigen Bezahlung nichts mitbekommt, wird es auf Antrag des Gläubigers trotzdem einen Titel herausgeben. Da ist es trotzdem keine schlechte Idee, das zumindest zu klären, ob die einen Titel haben.

karo13  24.02.2014, 09:55
@mepeisen

Deswegen ja die Frage -.- im Übrigen sollte man, wenn man bezahlt hat und trotzdem ein VB beantragt und ausgegeben wird, unbedingt Einspruch erheben.

mepeisen  23.02.2014, 18:22
Die Paragrafen passen beide nicht ganz.

Wieso? Natürlich passt 371 BGB.

karo13  23.02.2014, 18:26
@mepeisen

Ein Schuldschein ist nicht dasselbe wie ein Titel.

mepeisen  24.02.2014, 07:23
@karo13

Na dann. Dann liegen die vielen Gerichte, die auf Grundlage des 371 BGB einer Klage auf Herausgabe des Titels stattgeben, wohl alle falsch. Ich würde mal behaupten, dass Gerichte mehr Ahnung haben wie du und ich, was solche Dinge angeht.

Es steht nur deswegen nicht "Titel" in diesem Gesetz, weil das Gesetz deutlich mehr umfasst als bloß einen Vollstreckungstitel. Es beinhaltet auch beispielsweise Schuldanerkenntnisse oder ähnliches.

Die automatische Löschung eines Schufa-Eintrages erfolgt drei Jahre, nachdem die Schuld beglichen wurde. Es ist aber möglich, auch vor dieser Löschfrist die eigene Kreditwürdigkeit wieder herzustellen.

Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden: der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 2.000 €, die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt, es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln. Trifft eine dieser Voraussetzungen nicht zu, bleibt die Forderung wie bisher als "Erledigt" bis zum Ende der Speicherfrist (in der Regel drei Jahre) im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.

Quelle: https://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/gespeicherteinformationen/loeschen_von_informationen/loeschen_von_informationen.jsp

Beispiel: "Wertes Inkasso. Ich fordere Sie auf, mir binnen 7 Tagen den entwerteten Titel im original auszuhändigen gemäß §371 BGB. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, weise ich einen Anwalt an, auf Ihre Kosten eine Klage auf Herausgabe des Titels anzustrengen. Ich werde weder diskutieren noch einer Fristverlängerung zustimmen."