Anbei erhalten Sie die von mir angekündigte weitere Stellungnahme zur Durchsicht und Freigabe sowie die Abrechnung der meinerseits entstandenen Gebühren. Wie bereits erwähnt wäre ich ausnahmsweise dazu bereit, meine Kosten auf 83,54 EUR zu reduzieren, auch wenn wir uns vorab auf 154,70 EUR pauschal einigten.
ich habe mich nicht geeinigt.
Ich halte es für sinnvoll, die Angelegenheit auf dem vorgeschlagenen Vergleichswege zu beenden, sofern Frau xy (und natürlich auch Sie) zustimmt/en, siehe anbei.
So es weiterer, umfangreicher Tätigkeit meinerseits in dieser Sache bedarf, bin ich mit Blick auf den bereits entstandenen Zeitaufwand dazu gezwungen, Ihnen die ursprünglich vereinbarte Summe vollständig in Rechnung zu stellen.
Was bedeutet das jetzt? Muss ich dem Rechtsanwalt sagen, dass er das so abschicken kann? Er schreibt die Rechtsanwältin an, dass mit 120€ alles erledigt ist wenn sie das überweist. Warum holt er nicht die 83,54€ oder 154,70€ von ihr?