Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.

Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?

Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?

Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.

Recht, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fahrtkosten, Meldepflicht, Wohnsitz, Ausbildung und Studium, Wohnungsgeberbestätigung
Kann mir jemand Steuern erklären?

Huhu liebes GuteFrage.Net ,

ich habe jetzt letztens beim Stream auf Twitch.tv den Affiliate Status erreicht und wollte mich jetzt zugern dort anmelden. Mir ist bewusst , dass Donations,Subscriptions und Bits alles ( sofern es ausgezahlt wird ) versteuert werden muss. Steuern sind mir leider gänzlich neu und ich habe jetzt eine Menge halbwissen angesammelt , was mir hoffentlich jemand hier ergänzen kann ! :)

Fragen :
1. Da ich noch Schüler bin und nicht Arbeite nebenher , habe ich keine Berufliche Einnahme , somit fällt Twitch ja noch unter meinen Freibetrag soweit ich weiß. Was spielt noch alles in den Freibetrag mit ein ( z.b Kindergeld o.Ä. ) ?

2. Einnahme von Subscriptions werden erst ausgezahlt , wenn sie über 100€ in 45 Tagen liegen , darum mach ich mir also erstmal keine Sorgen , aber wie steht es um Donations ? Fallen die unter den Freibetrag und wie muss ich diese Angeben , falls ich sie angeben muss um nicht Steuern zu hinterziehen ?

3. Wie genau ''formen'' sich eigentlich Steuern ? Zahle ich die Monatlich , also praktisch wenn ich jetzt 500€ verdienen sollte in einem Monat , würde ich dann im selben Monat die Steuern zahlen ? Oder wird mir das nachdem ich es beim Finanzamt angegeben habe automatisch vom Konto abgebucht/von den Einnahmen abgezogen ? Und wie das mit dem Freibetrag in Verbindung steht interessiert mich auch :D

4. Letzte Frage erstmal , ob sich was bezüglich dieses Themas ändert , sobald ich Volljährig bin , was nichtmehr allzu lange dauert ( 2 Wochen ).

Ich würde mich wirklich sehr über recht einfach formulierte erklärungen freuen!

Danke im vorraus

Finanzen, Steuern, Streaming, Einkommensteuer, Freibetrag, Twitch
Bundeswehr: Fahrtkosten zurückholen oder ähnliches möglich?

Schönen guten Tag liebe Community!

Zuerst möchte ich sagen, dass ich wirklich wenig Ahnung von dem Thema habe, obwohl ich mich schon gut durchgelesen habe. Eventuell weil man sehr viel verschiedenes liest. Deshalb jtz nochmal kurz gefragt für die, die es mir beantworten können.

Kurz das Problem: Meine Ausbildung beginnt demnächst und ich muss dafür 3 Jahre 800km+ von Zuhause weg. Ich wohne auch noch bei meinen Eltern mit 19 und habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt. Jedoch möchte ich, auch wenn es nur einmal im Monat oder jede zwei, gerne Nachhause. Würde das gehen? Wenn ja, dann -

  • Wie oft kann die Bundeswehr mir die Fahrt nach Hause mit einem Zugticket ermöglichen?
  • Kann man das Ticket in Geld tauschen, um z.B. seine Spritkosten damit zu decken, wenn man sich für das Autofahren entscheidet? Wenn ich das richtig gesehen habe, kann sogar ein Kurzsteckenflug für mich günstiger sein, was ja auch eine win-win Situation wäre.
  • Ich habe auch gelesen, dass man die einfache Fahrt(nur hin) in der Steuererklärung angeben kann und somit Recht auf 0,30€ pro gefahrenen Kilometer hat. (Bis 4500€, sonst verlangen sie wohl Nachweise) Ist das alles so richtig?

Ich würde mich wirklich über jede Antwort von euch freuen!

Liebe Grüße.

Finanzen, Steuern, Bundeswehr, Ausbildung, Steuererklärung, Einkommensteuer, Fahrtkosten, Finanzamt, Fahrtkostenerstattung, Bundeswehr-Karriere, Bundeswehr-Ausbildung
Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht?

Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht? Ich habe nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, liegt bei ca. 6000€ im Jahr und steuer fällt erst bei ca. 8500€ an bei Singel. Wie ist das dann wenn ich jetzt z.B. 10.000€ Aktiengewinne im Jahr habe, muss ich dann auch keine Steuererklärung abgeben und kann ich mich darauf berufen, dass das Finanzamt geschrieben hat, dass ich nicht mehr zu Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin. Bzw. wenn das Finanzamt 3 Jahre später kommt kann ich dann sagen, dass ich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet war oder gilt das dann trotzdem als Steuerhinterziehung?

Seit dem Jahr 2015 bin ich nicht mehr zur Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet. Für das Jahr 2016 wollten sie dann plötzlich eine Steuererklärung und haben mir 200€ Bussgeld angedroht und zusätzlich bei Nichtabgabe mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Dann bin ich zum Finanzamt vorbeigegangen und habe das Schreiben gezeigt und dann haben die ganz schnell alles wieder zurückgenommen und gesagt, dass das bei ihnen im Computer nicht richtig erfasst war und ich keine Steuererklärung abgeben muss. Sollte es Probleme geben soll ich mich nochmals melden.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Aktien, Einkommen, Einkommensteuer, Steuerhinterziehung, Quellensteuer, Wirtschaft und Finanzen
Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

Finanzen, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pfändung, Wirtschaft und Finanzen
Ehrenamtsfreibetrag/Fahrgeld?

Hallo ,

ich arbeite bei der Tafel Ehrenamtlich 4-5 Tage in der Woche für je 4 Std( seit 3 Jahren ) ,jetzt wurde mir von der Diakonie angeboten das ich einen Ehrenamtsfreibetrag von 720€ bekomme ,sie müssen mir nur den Betrag auf 4 oder 5 mal auszahlen ...Freude war groß .

Seither habe ich monatlich meine Monatsbusfahrkarte bekommen 54.-€ im Monat sonst nichts. Vorgestern erzählte mir der Tafelchef von dem Freibetrag von 720.-€ müssen sie mir das Jahres Fahrgeld aber abziehen ,d.h.648.-€ /Rest 72.-€ von dem Ehrenamtsfreibetrag übrig ....ich sagte zu ihm das dies ein Witz sein.Wie machen sie es bei den anderen Ehrenamtlichen die im Monat zwischen 54 und 160.-€ ( einige kommen mit Auto und werden nach km bezahlt ) müssen die dann das Fahrgeld wieder zurückzahlen und das ich dies nicht fair finde und ich das nicht ganz glaube .Weil diesen Ehrenamtsfreibetrag bekommen sie ja von der Evang. Landeskirche überwiesen ,im Eindefekt bringt es nur der Tafel/Diakonie Kasse etwas und nicht mir .Bei der ersten Erwähnung als man mir sagte das ich diesen Ehrenamtsfreibetrag bekomme ( als Anerkennung für meinen Einsatz ) ,war davon noch nicht die Rede das dass Fahrgeld abgezogen werden muss ,laut Tafel Chef müssen sie das so machen vom Gesetz her ......ich glaube das nicht und deswegen frage ich euch hier mal wie sich das so Verhält .

Vielen Dank für eure Antwort

Steuern, Ehrenamt, Einkommensteuer, Steuerrecht
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung

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