Ehrenamtsfreibetrag/Fahrgeld?

1 Antwort

Der Ehrenamtsfreibetrag von 720 € kann als Pauschalbetrag steuerfrei ausgezahlt werden.

Grundsatz:

Steuerfreie Einnahmen müssen erst einmal steuerpflichtig sein damit man sie steuerfrei stellen kann.

Die Ehrenamtspauschale stellt grundsätzlich eine steuerpflichtige Einnahme dar; das heißt, sie kann, je nach Gegebenheit, einer steuerlichen Einkunftsart zugeordnet werden.

Durch § 3 Nr. 26a EStG werden diese, eigentlich steuerpflichtigen Einkünfte, steuerfrei gestellt.

Bei der Ehrenamtspauschale wird die Zeit abgegolten, die man ehrenamtlich aufwendet (im Grunde eine Art Lohnersatz).

Die Fahrtkosten können weiterhin zusätzlich steuerfrei erstattet werden - denn hier handelt es sich um die Erstattung tatsächlicher sachbezogener Aufwendungen, bei der keine (Gewinn-)Einkommenserzielungsabsicht vorliegt. Diese Erstattungen sind also nicht steuerbar (können keiner Einkunftsart zugerechnet werden).

Dublin69 
Fragesteller
 02.07.2017, 09:50

Erst mal herzlichen Dank für deine Mühe ,weil die Herren der Diakonie sagen : Sie müssen aus gesetzlichen Gründen von diesem Freibetrag das monatliche Fahrgeld/Monatskarte abziehen und das denke ich das es nicht so ist und so wie ich es aus ihrem Text auffasse sit es gar nicht so .Den ich sehe es so das sie die 720 € die sie dann von der Landeskirche 'für mich bekommen' einfach die Chance nehmen und mir das Jahresfahrgeld davon abziehen um mehr in ihren Kassen zu haben ......siehst du das auch so ? Danke für deine erneute Antwort 

DerSchopenhauer  02.07.2017, 12:16
@Dublin69

Das sehe ich auch so...