Ehrenamtsfreibetrag/Fahrgeld?
Hallo ,
ich arbeite bei der Tafel Ehrenamtlich 4-5 Tage in der Woche für je 4 Std( seit 3 Jahren ) ,jetzt wurde mir von der Diakonie angeboten das ich einen Ehrenamtsfreibetrag von 720€ bekomme ,sie müssen mir nur den Betrag auf 4 oder 5 mal auszahlen ...Freude war groß .
Seither habe ich monatlich meine Monatsbusfahrkarte bekommen 54.-€ im Monat sonst nichts. Vorgestern erzählte mir der Tafelchef von dem Freibetrag von 720.-€ müssen sie mir das Jahres Fahrgeld aber abziehen ,d.h.648.-€ /Rest 72.-€ von dem Ehrenamtsfreibetrag übrig ....ich sagte zu ihm das dies ein Witz sein.Wie machen sie es bei den anderen Ehrenamtlichen die im Monat zwischen 54 und 160.-€ ( einige kommen mit Auto und werden nach km bezahlt ) müssen die dann das Fahrgeld wieder zurückzahlen und das ich dies nicht fair finde und ich das nicht ganz glaube .Weil diesen Ehrenamtsfreibetrag bekommen sie ja von der Evang. Landeskirche überwiesen ,im Eindefekt bringt es nur der Tafel/Diakonie Kasse etwas und nicht mir .Bei der ersten Erwähnung als man mir sagte das ich diesen Ehrenamtsfreibetrag bekomme ( als Anerkennung für meinen Einsatz ) ,war davon noch nicht die Rede das dass Fahrgeld abgezogen werden muss ,laut Tafel Chef müssen sie das so machen vom Gesetz her ......ich glaube das nicht und deswegen frage ich euch hier mal wie sich das so Verhält .
Vielen Dank für eure Antwort
1 Antwort
Der Ehrenamtsfreibetrag von 720 € kann als Pauschalbetrag steuerfrei ausgezahlt werden.
Grundsatz:
Steuerfreie Einnahmen müssen erst einmal steuerpflichtig sein damit man sie steuerfrei stellen kann.
Die Ehrenamtspauschale stellt grundsätzlich eine steuerpflichtige Einnahme dar; das heißt, sie kann, je nach Gegebenheit, einer steuerlichen Einkunftsart zugeordnet werden.
Durch § 3 Nr. 26a EStG werden diese, eigentlich steuerpflichtigen Einkünfte, steuerfrei gestellt.
Bei der Ehrenamtspauschale wird die Zeit abgegolten, die man ehrenamtlich aufwendet (im Grunde eine Art Lohnersatz).
Die Fahrtkosten können weiterhin zusätzlich steuerfrei erstattet werden - denn hier handelt es sich um die Erstattung tatsächlicher sachbezogener Aufwendungen, bei der keine (Gewinn-)Einkommenserzielungsabsicht vorliegt. Diese Erstattungen sind also nicht steuerbar (können keiner Einkunftsart zugerechnet werden).
Das sehe ich auch so...
Erst mal herzlichen Dank für deine Mühe ,weil die Herren der Diakonie sagen : Sie müssen aus gesetzlichen Gründen von diesem Freibetrag das monatliche Fahrgeld/Monatskarte abziehen und das denke ich das es nicht so ist und so wie ich es aus ihrem Text auffasse sit es gar nicht so .Den ich sehe es so das sie die 720 € die sie dann von der Landeskirche 'für mich bekommen' einfach die Chance nehmen und mir das Jahresfahrgeld davon abziehen um mehr in ihren Kassen zu haben ......siehst du das auch so ? Danke für deine erneute Antwort