Geldwerter Vorteil Arbeitgeberanteil auf Arbeitnehmer umlegen

4 Antworten

Grundsätzlich trifft den Arbeitgeber die Haftung für nicht richtig abgerechneten Arbeitslohn und die damit verbundene Einbehaltung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Wie im üblichen Recht gilt auch hier die Verjährung. Liegt schuldhaftes Verhalten beim Arbeitnehmer vor, so haftet er gegenüber dem Arbeitgeber für das Mehrergebnis an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Ist allerdings zivilrechtlich Verjährung eingetreten, weil die Ansprüche nach BGB verjährt sind, kann nur der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen werden. Der Arbeitgeber kann das Mehrergebnis an Steuern und Sozialversicherungbeiträgen nur dann beim Arbeitnehmer einfordern, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft für die Nachzahlung verantwortlich ist. Liegt das Verschulden beim steuerlichen Berater, so kann dieser den Schaden bei seiner Vermögensschaden Haftpflicht anmelden. Welcher Vorteil soll entstehen, wenn sich der Arbeitgeber ratierlich den gezahlten Nachzahlungsbetrag beim Arbeitnehmer zurückholt. Sofern man am Arbeitsplatz hängt, sollte man mit dem Arbeitgeber einen Kompromiß eingehen. Wie genau der aussehen kann, hängt von den Umständen ab.

Zunächst zu deiner Angabe, dass dein Arbeitgeber UND der Arbeitnehmer (= du) den geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagen versteuern müssen.

So wie du es schreibst meint man, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer dafür Steuern (Einkommensteuer, Lohnsteuer) zahlen müssen.

Das ist aber nicht richtig. Siehe z.B. http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Arbeitnehmer-muessen-einen-geldwerten-Vorteil-nicht-zwingend-lohnversteuern.html

Entweder zahlt NUR der Arbeitnehmer (also du) für diesen geldwerten Vorteil Einkommensteuer (+ Sozialabgaben) mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Dein Arbeitgeber führt dafür als Vorauszahlung erhöhte Lohnsteuer ab. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber (selbst) KEINE Steuern zahlen.

ODER

Dein Arbeitgeber übernimmt alleine die Versteuerung, indem er dafür einen pauschalen Steuersatz zahlt. In diesem Fall musst du als Arbeitnehmer für den geldwerten Vorteil keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zahlen. In diesem Fall kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du ihm die pauschal gezahllte Steuer + gegebenfalls den Verwaltungsaufwand erstattest. Hier kommt es darauf an was Arbeitsvertraglich oder Tarifvertraglich vereinbart ist.

Wohlgemerkt, der Arbeitgeber KANN die pauschale Versteuerung machen - er muss es nicht (außer vertraglich so vereinbart). Der Regelfall ist, dass der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil "selbst" versteuern muss.

Bevor aufgrund deiner bisherigen Angaben spekuliert wird, kläre welche der beiden oben genannten Versteuerungsmöglichkeiten in deinem Fall zutrifft!

Hat dir dein Arbeitgeber überhaupt die private Nutzung des Firmenwagen nachweislich erlaubt?

Welche Steuer(nach)zahlungen will sich dein Arbeitgeber von dir zurückholen? Das musst du ganz genau schreiben!

Wie bezeichnet dein Arbeitgeber die Abzüge von deinem Brutto-Arbeitslohn auf deinen monatlichen Gehaltsabrechnungen?

Gibt es dazu ein Schreiben von deinem Arbeitgeber? Bitte vollständig und wörtlich wiedergeben.

Wie begündet dein Arbeitgeber die Lohnabzüge? Bitte vollständig und wörtlich wiedergeben.

Hallo

nach langen hin und her weis ich jetzt um was es geht. Es geht garnicht um dem Geldwerten Vorteil sondern um die Umsatzsteuer. Die Firma muss weil das Auto privat genutzt wurde Umsatzsteuernachzahlen weil der Steuerberater das Auto zu 100% zu der Firma gerechet hat (Fahrtenbuch ausser acht gelassen) und dadurch ändert sich sehr viel bei der Umsatzsteuer.

Vermieterheini1  15.11.2014, 07:15

Hallo windoofuser,

du hast meine Fragen vom 12.11.2014 - 7:08

"Hat dir dein Arbeitgeber überhaupt die private Nutzung des Firmenwagen nachweislich erlaubt?

Wie bezeichnet dein Arbeitgeber die Abzüge von deinem Brutto-Arbeitslohn auf deinen monatlichen Gehaltsabrechnungen?

Gibt es dazu ein Schreiben von deinem Arbeitgeber? Bitte vollständig und wörtlich wiedergeben.

Wie begündet dein Arbeitgeber die Lohnabzüge? Bitte vollständig und wörtlich wiedergeben."

immer noch nicht beantwortet !!!


So wie ich es aus deinen dürftigen Angaben schließe, hast du unbefugt den Dienstwagen für private Fahrten mißbraucht.

Wenn das so ist,

dann wäre ich an deiner Stelle "ganz still", denn bei einem so groben Verstoß gegen die Arbeitnehmerpflichten hätte dein Arbeitgeber das Recht dich nicht nur fristlos zu entlassen, sondern über die nachzuzahlende Umsatzsteuer + Verzugszinsen hinaus vollen Schadenersatz von dir zu verlangen. Da käme etliches an weiteren Kosten auf dich zu.

Das ist ein Fall für die Rechtsberatung - Ganz deutlich. Es gibt da sehr viel wenn und als und wäre.

Grundsatz stimmt natürlich: Entgelt ist alles in Geld und Geldeswert.

Da das Einkommen ist... Jetzt ist die Frage außerdem - Wie ist denn die Einigung mit dem Finanzamt gewesen? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder ganz großzügig und der hat gesagt, dass war bisher ein Darlehen. Dann will der Arbeitgeber die Kosten erstattet haben.

Wurde als Netto-Bezug gerechnet, dann wird es richtig teuer und die Sozialversicherung kommt auch noch.

Oder man konnte es als Brutto-Bezug durchsetzen.

Ganz unterschiedliche Beträge.

Dabei drängen sich jetzt mehrere Fragen auf: Ein Fahrtenbuch heißt für mich: Du durftest eigentlich nicht privat fahren. Darüber wollte der Arbeitgeber einen Nachweis erreichen, per Fahrtenbuch. Oder aber es wurde gesagt: Auch die privaten Fahrten eintragen.

Jetzt kommt die interessante Frage der Verjährung. Ob und wie weit er die Beträge holen kann ist auch noch so eine Frage. Dann kommt die nächste Frage: Wie läuft das mit den Überstunden. Werden die versteuert und mit Sozialkassenbeiträgen bedacht?

Dein Chef ist durchaus in der Lage die Schadenshöhe allein durch die aufgeführten Dinge zu beeinflussen. Ich sehe so etwa drei Möglichkeiten.

Du lässt es im Namen des betrieblichen Friedens so weiter laufen. Risiken weiterer Haftungen inklusive.

Oder Du sprichst ihn direkt an und versuchst eine Verständigung zu finden. Wäre aber schwierig.

Dritte Variante kostet dafür Geld, sorgt aber für etwas mehr Rechtssicherheit. Einen Steuerberater finden, der sich traut oder einen Anwalt der rechnen kann (kein Scherz, es gilt da ein lateinischer Grundsatz, verzeihe meine sprachliche Unbeholfenheit, danach lautet der Merksatz "Juris non calculat" oder so ähnlich. Juristen rechnen nicht).

Gerade bei der Lohnabrechnung gibt es sehr viele Hürden in der Berechnung.

So könnte man m.E. hier noch einmal die Sache von der anderen Seite aufrollen und auch künftig für Ruhe sorgen. Vermutlich ist das auch für das friedliche miteinander besser. Selbst wenn man nicht auf die vielleicht eingetretene Verjährung beharrt.