Muss Mieter Deckenstrahler reparieren?
Im Bad ist ein Deckenstrahler/leuchte defekt. Dieser wurde mit vermietet und gehört somit zur Mietsache. Der Vermieter bestätigt auch das dieses Leuchtmittel zur Mietsache gehört, teilt jedoch mit das man diesen Defekt selber reparieren soll oder für die Reparatur zahlen soll, welche dann vom Hausmeister erledigt würde. Der Vermieter verweist anschließend auf den Mietvertrag unter dem Punkt Instandhaltung (siehe Anhang).
Hat der Vermieter recht und muss der Mieter die Leuchte reparieren? Wenn ja, muss der Mieter auch das neue Leuchtmittel selber kaufen, obwohl es zur Mietsache gehört?
Anhang: Ausschnitt Mietvertrag
