Parkkosten steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Die Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale von 0,30 €/Entfernungskilometer abgegolten. Das beinhaltet auch Nebenkosten wie Parktickets. Anders schaut es aus, wenn die Parkgebühren im Rahmen einer dienstlichen Auswärtstätigkeit entstehen.

Bluemoonie 
Fragesteller
 18.03.2018, 21:59

oh wirklich? :/ schade. heißt das, ich habe die ganzen Quittungen umsonst gesammelt? es ist ja so, dass ich keine Wahl hatte, weil es da keine andere Parkmöglichkeit gab und hatte dadurch zusätzlich kosten in Höhe von ca. 170 euro.

Bluemoonie 
Fragesteller
 18.03.2018, 22:11

danke Steuerbaer. oh Mist und ich habe die Quittungen die ganze Zeit so akribisch gesammelt. 😂 steuerbaer, weißt du zufällig auch welche Angabe ich bei den Arbeitsmitteln pauschal machen kann?

Steuerbaer  18.03.2018, 22:13
@Bluemoonie

Arbeitsmittel können pauschal ohne Nachweis mit 110 Euro angegeben werden,

Stoertebeker91  18.03.2018, 22:30
@Steuerbaer

Gibt es dazu eine Rechtsnorm?

Steuerscherge  19.03.2018, 10:49
@Stoertebeker91

nein. Diese sogenannte "Pauschale" ist keine - es handelt sich lediglich um eine Nichtaufgriffsgrenze.

Bluemoonie 
Fragesteller
 06.05.2018, 14:27

hallo, wenn ich etwas pauschal angegebe, muss ich dann das Wort "Pauschale" im Text schreiben?

Dienstlich genutzter Privatwagen --> Alle Kosten sind mit 30 Cent pro Entfernungs-km abgegolten, es sei denn eindeutig dienstlich veranlasste Fahrt (Auswärtstätigkeit).

Privat genutztes Dienstfahrzeug --> Alle Kosten sind Betriebsausgaben / Werbungskosten. Der Privatnutzungsanteil muss allerdings als geldwerter Vorteil / Umsatz gebucht werden. Über 1%-Methode oder Fahrtenbuch (Vollkostenrechnung).

Die kannst du nicht absetzen. Nur die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer Wohnung - Arbeit.