Eltern wollen mich nach ihren Wünschen verändern. Hilfe!?

Meine Eltern gehen mir derzeit gewaltig auf die Nerven. Sie haben genug eigene Probleme (Alkohol, Arbeit), aber die wollen sie nicht sehen und terrorisieren mich dafür den ganzen Tag. Jetzt wollen sie über mein Aussehen entscheiden.

Ich soll anziehen was sie wollen. Ich wäre zu freizügig, meine Klamotten wären zu eng anliegend und ich zeige zu viel Haut. Dabei kleide ich mich nicht anders als andere Mädchen in meinem Alter. Ich bin übrigens 14 Jahre alt.

Jetzt sollen auch noch meine Haare geschnitten werden. Es würde nuttig aussehen mit meinen Klamotten und dazu auch noch blonde, glatte Haare bis zum Popo. Außerdem wären meine Haare total kaputt.

Dazu würden meine Haare ständig wie ein Vorhang weit vor meinem Gesicht hängen, weil sie von mir immer offen getragen werden.

Meine Eltern wollen einen Friseurtermin vereinbaren wo mir meine polangen Haare richtig gekürzt werden. Da meine Haare nur platt und formlos runterhängen würden, soll mir dazu ein richtiger Haarschnitt verpasst werden.

Ich kriege zu viel mit meinen Eltern. Sie sind leider sehr konsequent und machen was sie wollen. Ich fühle mich gar nicht mehr geliebt. Eher wie deren Eigentum. Ich bin überfordert.

Leider habe ich keine Hilfe von der Familie. Meine Großeltern sind leider alle tot und zu anderen Angehörigen haben wir keinen Kontakt.

Kleidung, Haare, Erziehung, Styling, Eltern, Eigentum
Katze ohne meine Einwilligung im Tierheim abgegeben. Ist das richtig, dass das Tierheim sie annimmt und weit?

Meine Katze würde von meiner Mama ohne meine Einwilligung abgegeben. Hatte am Montag einen richtig schlimmen Tag Streit,Unfall und konnte einfach nicht mehr .. bin nachhause und habe meine Katze gesucht und Mama meinte sie hat sie abgegeben. Alles war weg von ihr bis hin zum Essen alles einfach..
Bin seid Montag Abend auf der Suche nach ihr und heute habe ich in Tierheimen angerufen und Mann sagte mir das sie dort war (könnten es herausfinden anhand des ihren Pass von Tierarzt  was meine mama anscheint mit gegeben hat) .meine Mama sagt nichts darüber sie sagt die ganze Zeit sie weiß nicht wo sie ist und so wie ich sie kenne wird sie auch nichts sagen ihr Problem war bis heute nur ihr haar weil sie zu sehr pingelich ist was die Sauberkeit im Haushalt angeht. Sie solle mit einer Begleitung dort gewesen sein am Montag aber weiß nicht wer habe viele angerufen jedoch ohne jeglichen Erfolg. Ich habe kein Kaufvertrag das ich die Katze gekauft habe weil ich einfach die Katze bekommen habe und das Geld gegeben habe hab sie großgezogen.
Ich bezahle alles von ihr ihr Essen Ihre Spielsachen ihre Arzt besuche einfach alles seid dem 01.05.2017 bezahle ich und auf dem pass vom Tierarzt steht auch mein Name als Besitzer (vor und Nachnamen) und meine Adresse und Handynummer.
Die Katze würde bereits laut des Tierheims in Gelnhausen weiter vermittelt mit wahrscheinlich alle Sachen von ihr (wert:ca400€) oder mehr.
Meine Mama war nicht der Besitzer und hat sie abgegeben .

KANN ICH SIE ZURÜCK BEKOMMEN ..? Bitte um dringende Hilfe ... ich ertrage diesen leid nicht mehr..

Tiere, Haustiere, Katze, Recht, Tierheim, abgeben, Eigentum
Haus/Wohnungskauf - Straße nicht voll erschlossen - Absicherung gegen spätere Erschließungskosten?

Moin!
Also es sieht so aus: Meine Freundin und ich wollen uns demnächst eine Eigentumswohnung kaufen und haben auch schon ein Objekt in Aussicht. Es ist eine Neubauwohnung und die komplette Erschließung der Wohnung ist bereits im Kaufpreis mit enthalten.

Allerdings hat mein Stiefvater nun von einem Fall erzählt, dass die Eigentümer von Immobilien in einer anderen Straße für die Erschließung der Straße aufkommen mussten, was die Eigentümer teilweise echt in den Ruin getrieben hat.

Ich habe also mit dem Amt für Straße und Verkehr Kontakt aufgenommen und nachgefragt wie es mit der Erschließung der Straße aussieht, in der unser Wunschobjekt liegt, woraufhin ich folgende Antwort bekam:

die Straße An Smidts Park wurde im Jahr 1965 teilweise erschlossen. Eine Abrechnung für den nördlichen Gehweg erfolgte im Jahr 1969. Das heißt, dass hier lediglich eine Teilabrechnung erfolgte. Der geforderte Erschließungsbeitrag wurde durch den damaligen Eigentümer gezahlt. 
Eine erste endgültige Erschließung erfolgte demnach nicht. Eine Aussage ob und wann eine erste endgültige Erschließung erfolgen wird, kann nicht hier getätigt werden. 
Sollten Sie eine Anliegerbescheinigung benötigen, kann Ihnen diese gegen eine Gebühr von 40,00 € ausgestellt werden. Diese Anliegerbescheinigung hat zum Inhalt, dass derzeit keine Beiträge zu zahlen sind.

Das heißt doch, dass wenn die Straße zum Beispiel aber in X Jahren voll erschlossen werden soll, Kosten auf uns zukommen werden, oder? Gibt es eine Möglichkeit sich wirklich gegen die Kosten absichern zu können oder muss man jetzt praktisch mit dem Risiko kaufen, dass sich in X Jahren die Behörden an uns wenden und wir für die Erschließung der Straße aufkommen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Recht, Eigentum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Straße, Erschließung, Erschließungskosten, Wirtschaft und Finanzen
Im Garten einen Fahnenmast aufstellen?

Darf man sich im Garten einfach so einen Fahnenmast aufstellen. Wir sind eigentümer und unsere garten ist benutzungsrecht aber ist eine 12 partei haus . ich habe gelesen das;

 Im Garten einen Fahnenmast aufstellen, solange der nicht fest einbetoniert wird, ist dagegen grundsätzlich erlaubt. Welche Flagge dann weht, ist dem Mieter überlassen - das deckt das Recht auf Meinungsfreiheit ab. Auch wenn das immer wieder Anlass zu Klagen ist: so machte ein Fall in Chemnitz Schlagzeilen, als ein Vermieter eine Mieterin gerichtlich dazu bewegen wollte, eine Piratenflagge aus dem Fenster zu entfernen. Ohne Erfolg: die Flagge durfte bleiben. 

und;

Erlaubnis ist jedoch nach wie vor umstritten. Das Hissen der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge ist durch Artikel zwei und fünf des Grundgesetzes geschützt und somit jedem gestattet

und;

Fahnen dürfen aufgehängt werden, aber sie dürfen den Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen. Das bedeutet, dass die Flagge zum Beispiel das Fenster des Nachbarn nicht bedecken darf, sei es auch nur beim Flattern im Wind.“ –

 Kann mir mein Nachbar oder mein Vermieter den Deutschlandschmuck verbieten? Kai Solmecke, Partneranwalt bei Roland Rechtsschutz, weiß: „Fahnen dürfen aufgehängt werden, aber sie dürfen den Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen. Das bedeutet, dass die Flagge zum Beispiel das Fenster des Nachbarn nicht bedecken darf, sei es auch nur beim Flattern im Wind.

also was es richtig und was es falsch.

Recht, Eigentum
Man hat das Haus verkauft, darf man den EON Vertrag vorzeitig raus. Also das Sonderkündigungsrecht gebraucht machen?

Hallo Leute,

ich hoffe sie können mir helfen, was der Kunde jetzt machen soll.

Erstmal zum Anfang, November 2016 hat man bei E.ON den Direktgas gebucht, wo auch in den AGB des Vertrages, die Umzug Klausel gibt. Ich zitiere

Bei einem Umzug oder einem vollständigen Ausbau der Gasanlage kann der Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (nach § 314 BGB) bleibt unberührt.

EON ist nicht der Grundversorger bei mir, sondern ein Drittanbieter. Der Vertrag wurde November 2017 um 1 Jahr automatisch weiter verlängert. Aber im Januar fand man einen Käufer der das Haus kaufen möchte, man hat den Kaufvertrag unterschrieben und gegen Ende April 2018 soll der Wechsel stattfinden.

Zur Sicherheit hat man im Februar 2018 den EON Vertrag gekündigt zum ende des Laufzeit in diesem Fall 30.11.2018, weil man denkt es wäre so korrekt.

Aber, der Kunde ist sich unsicher und weiß nicht, was er machen soll, wenn der Wechsel vom Haus stattgefunden hat, weil der Kunde möchte nicht bis 30.11.2018 den Vertrag zahlen.

Hat der Kunde für das Haus verkaufen ein besonderes Recht? Kann der Kunde vorzeitig raus? Kein Kunde möchte für diesen Zähler weiterzahlen, wenn man nicht mehr der Besitzer ist, man kann ja nie wissen ob nicht weiter verbracht wird, obwohl man selber nicht dort wohnt.

Haus, Kündigung, Gas, Strom, Recht, Immobilien, Eigentum, eon, sonderkündigungsrecht, Besitzerwechsel
Bei Wohnungskauf vorher renovieren?

Hallo zusammen,
Meine Freundin und ich haben eine Wohnung gekauft. Die Verkäuferin ist was Kapital angeht nicht mehr fähig damit umzugehen weshalb Sie eine Betreuer aufgesetzt bekommen hat. Die ganze Prozedur mit dem Notar und Amtsgericht hat sich durch das Betreuungsgericht ziemlich in die Länge gezogen. Notariell wurde alles soweit abgewickelt, heißt: Kaufvertrag wurde erstellt und auch vom Gericht genehmigt. Grundbuchvorvermerk ist erfolgt. Notar haben wir schon bezahlt. Rechnung für Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragung haben wir ebenfalls erhalten. Es fehlt uns lediglich die Auflistung vom Notar damit wir die Verkäuferin und ihre Schulden begleichen können ( sollte laut Notar auch bis Ende nächster Woche kommen). Den Schlüssel haben wir schon seit Januar nur haben wir noch nicht angefangen zu renovieren. Mündlich hatte ich das ok, schriftlich wollte ich es mir einholen, jedoch habe ich nur eine schwammige Rückmeldung erhalten, dass sie momentan nicht im Lande sei und sich meldet. Stand ist, die Verkäuferin hat sich nicht wie versprochen gemeldet und reagiert auf meine Nachrichten nicht. Wir wollen nur langsam anfangen zu renovieren (Laminat raus, eine Wand raus reißen, tapezieren, Steckdosen usw.), da wir sonst kostbare Zeit verlieren und Termine wieder verschieben müssen. Was sagt ihr dazu? Wir sind uns einfach nur unsicher, weil alles schon so lange gedauert hat und man mit so einer Prozedur niemals gerechnet hätte. Die Wohnung ist ja quasi bald unsere. Über Rückmeldungen würde ich mich freuen. Danke !
Viele Grüße
Jan

Wohnung, Recht, renovieren, Eigentum
Balkongeländer zu niedrig, Hausverwaltung bleibt untätig, was nun?

Hallo, und zwar handelt es sich um meine Eigentumswohnung, die ich nun vermieten werde. Bislang hab ich drinne gewohnt und mich hat es nicht gestört, dass das Balkongeländer ca. 15cm zu niedrig ist. Ich habe das Problem bereits mehrmals bei der Hausverwaltung und auch in den Eingentümerversammlungen als Thema angesprochen. Es waren auch mal Fachkräfte da, die alles nachgemessen habe, bzgl Sicherheit. Dabei ist rausgekommen, dass das Geländer 15cm höher sein muss, da jetzt Gefahr droht, dass jemand runterstürzen könnte. Da ich nun meine Wohnung vermiete, möchte ich natürlich, falls etwas passieren sollte, nicht herangezogen werden. Daher habe ich bei der Hausverwaltung abermals angerufen und der Dame nochmal meine Sorgen genannt und ihr gesagt, dass ich ein Schreiben aufsetzen werde, wo ich auf die Haftung verzichte (ob das nun etwas bringt- sei mal dahingestellt; wollte einfach, dass sie aktiv wird). Die Dame meinte am Telefon, sie könne nichts dagegen tun, da sich die anderen Parteien weigern würden zu bezahlen. (3 Häuser á 6 Wohnungen/Mietparteien, sind erst seit kurzem wieder "zusammengegangen", dadurch weigern sich die anderen beiden Häuser, dass sie "unser" Haus "mitfinanzieren", weil ihre auf den aktuellen Stand sind.) Daraufhin sagte ich ihr, dass ich bereit wäre, es aus meine eigene Tasche zu bezahlen, dies darf ich aber auch nicht, weil die Hausansicht gleich aussehen muss. Was kann ich nun tun? Ich habe echt bedenken, meine Mieter in die Wohnung zu lassen und auch Angst, dass wenn was passiert, ich herangezogen werde.

Wohnung, Recht, Balkon, Eigentum, Hausverwaltung
Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zwangsversteigerungen von Immobilien. Bezüglich der Übernahme des Mietvertrags ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen.

Der Ersteher hat doch nach Zuschlag erstmal keine Daten, weder Bauakten, Kaufvertrag, Mietvertrag noch sonst irgendwas.

  • Woher weiß der Ersteher, wer der Mieter ist und was im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer vereinbart wurde?
  • Wenn der neue Eigentümer dem Mieter zwecks Eigennutzung kündigt, bekommt er bis dahin noch Miete?
  • Wer verfügt über eine eventuell geleistete Kaution des Mieters und muss der Ersteher diese bei Auszug zurück zahlen?
  • Wie läuft das mit der Kündigung?
  • Wenn der Mieter nicht öffnet oder nicht unterschreiben will oder sich sonst irgendwie quer stellt. Wie kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Wohnung rechtskräftig, unanfechtbar gekündigt wurde?
  • Geht er gleich zum Anwalt oder gibt es eine sichere Methode ohne Anwalt?
  • Sollte man am besten gleich einen Anwalt einschalten, auch im Hinblick auf eventuell notwendige Zwangsräumungen?
  • Bekommt der Notar nach einer Zwangsversteigerung auch noch etwas zutun oder übernimmt diese Schritte das Versteigerungsgericht?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. :-)

Es wäre nett, wenn jemand eine grobe Übersicht geben würde, welche Schritte überhaupt dann noch notwendig sind, bis der Neubesitzer allen Aktenkram erledigt hat und der Vorbewohner (ob Eigentümer oder nicht) ausgezogen ist. Wen muss der Neubesitzer wegen was in welcher Reihenfolge aufsuchen, auf was muss er warten und an wen muss er wann was zahlen.

Zwangsversteigerung, Eigentum, Zuschläge, Ablauf, abwicklung, Erwerb

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