Folgendes hat sich zugetragen:
Herr X ist mit seinem E-Bike zur Bank gefahren. Da vor der Bank keine Möglichkeit gegeben ist das E-Bike anzuschließen, entschließt sich Herr X sein E-Bike mit in den Vorraum/Automatenraum zu nehmen, un dieses dort kurz abzustellen um schnell am Auotmaten Geld abzuheben. Beim Versuch die Räumlichkeiten mit dem E-Bike zu betreten kommt ein Mann (Herr Y) auf diesen zu, packt sein Fahrrad am Lenke mit den Worten: "Sie dürfen hier mit dem Fahrrad nicht rein". Herr Y trug blaue Kleidung und war nicht als Mitarbeiter einer Securityfirma zu erkennen. Auch hat Herr Y sich nicht als diesen Herrn X zu erkennen gegeben, bzw. ausgewiesen. Herr X forderte Herr Y auf sein E-Bike, und somit sein Eigentum loszulassen. Doch Herr Y kam dem nicht nach. Es kam zu einem hin und her, was ca. 6 min andauert. Irgendwann befand Herr X sich vor der Bank.
Nun behauptet Herr Y , Herr X hätte ihn verletzt, indem Herr X versuchte den Griff von Herr Y von seinem Rad zu lösen. Weiterhin soll Herr X Herr Y bedroht und beleidigt haben. Im Gegenzug hat Herr X sich durch die Rangelei durch Herr Y eine Verletzung zugezogen, die auch dokumentiert is. Desweiteren ist Herr x durch Herr Y beleidigt wurden, bzw. wurde das Rad am Schutzblech beschädigt.
Herr Y hat Herr X wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung angezeigt.
Im Gegenzug hat Herr X Herr Y wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verleumdung angezeigt.
Nun meine Fragen.
Wie ist hier Eventuell die Rechtslage?
Darf Herr Y das Eigentum von Herr X ohne dessen Zustimmung anfassen?
Was muss Herr Y eigentlich tun um dass es erst gar nicht so weit kommen konnte?
Was könnte Herr X erwarten?
Ist das ein Fall der Notwehr?