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Vermieter betritt wann immer er will die Wohnung?

Folgendes Problem:

Also meine Freundin zieht gerade aus ihrer Wohnung aus und hat Probleme mit ihrem Vermieter sie bat mich hier für sie nach zu fragen. Vielleicht kenn sich jemand mit dieser Rechtslage aus.

Sie räumt gerade die Wohnung leer und der Vermieter wollte einen Zweitschlüssel da er damals interessenten die Wohnung zeigen wollte als meine Feundin nicht zuhause war damit war sie natürlich auch einverstanden und gab aus diesem Grund ihm dem Schlüssel.

Er hat aber seit dem den Schlüssel ohne Grund behalten und nicht zurückgegeben und betritt nun wann immer er will unangekündigt die Wohnung ( seid Wochen auch am Wochenende) wenn sie nicht dort ist. Erst hinterher gibt er ihr Bescheid er sei dort gewesen. Auch mit frendem Menschen die sie nicht kennt.

Sie erzählte mir, dass er einmal da war als meine Freundin alleine dort war und der Vermieter wollte kurz vorbeischauen auch vorher angemeldet allerdings nicht 2 Tage vorher angemeldet sondern nur ein 1 stunde vorher ungefähr ( ist das erlaubt? Sollte er sich nicht mindestens 2 Tage vorher anmelden?)um was mit ihr zu besprechen.

Doch er kam nicht alleine sondern mit einer unbekannten Person die nichts mit dieser Sache zu tun hatte. Es war eine fremde Person angeblich ein Freund, sie hat sich in dieser Situation bedrohlich gefühlt und nicht sicher.

Eine Frage hat der Vermieter meiner Freundin sich dadurch strafbar gemacht das er eine andere Person einfach so reingelassen hatte er hatte geklingelt und meine Freundin hat aufgemacht aber die dachte es sei nur der Vermieter alleine) ohne ihr vorher Bescheid zu geben und den Schlüssel nicht zurückgegeben hat und die Wohnung jederzeit betritt wann immer er will?

Er hat diesem Freund sogar die Wohnung jeden Raum gezeigt wärhend sie dabei war also kein Interessent das ist sicher..auch wenn meine Freundin auszieht und alles fast leer ist "wohnt "sie ja quasi noch da und zahlt Miete bis zur offiziellen Schlüsselübergabe. Zudem geht der Vermieter in jedes Zimmer wie er will und "räumt " unaufgefordert mit auf damit es schneller geht.

Der Vermieter scheint ziemlich aufdringlich zu sein und droht ihr regelmäßig. Und will sie so schnell wie möglich los haben.

Was meint ihr? Nun hat sie Angst das der Vermieter jederzeit unangemeldet mit anderen Personen reinkommt oder sonst wem den Zweitschlüssel gibt, da er ziemlich streitsüchtig sein soll.

Sie traut sich kaum mehr dort hin um ihre Sachen zu holen oder ihn anzusprechen.

Was sollte sie tun bzw wie kann ich ihr helfen? Kann sie ihn deswegen anzeigen? Vorallem weiß sie ja nicht ob er öfter reinkommt als er ihr sagt wenn sie nicht da isr.

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Deckenleuchten lieber vom Elektriker anschließen lassen?

Hallo ihr Lieben,

Vielleicht eine bescheuerte Frage aber ich gehe immer auf Nummer sicher :)

ich habe mir Lampen bestellt da mir noch viele in der neuen Wohnung fehlen.

Ich habe nun schon öfter gegoogelt und herausgefunden das ist das als Laie gar nicht mit den Kabeln an der Decke verbinden darf.

Ich habe Sorge das etwas passiert wenn ich es selber mache, obwohl ich den Badspiegel bereits selbst angeschlossen habe und nichts passiert ist.

Mir ist bewusst das viele es einfach privat machen, da ich noch nicht lange hier wohne hätte ich nur den Großvater meiner Freundin der Erfahrung hat, aber selbst wenn da was passiert übernimmt die Versicherung nichts, soweit ich es verstanden habe.

Nun ich wohne in der Wohnung einer Wohngenossenschaft, ich zahle monatlich Geld für Handwerker kosten.

Sollte ich am besten die Vermietung kontaktieren und diese fragen ob sie einen Elektriker schicken können der das dann durchführt?

Ich bin ganz verwirrt von den ganzen Beiträgen die ich bis jetzt gelesen habe und weiß nicht mehr, was man jetzt selbst machen darf und was rein rechtlich der Elektriker machen soll. Nicht das ich die Vermieter deshalb kontaktiere ich Geld zahle und sowas eigentlich hätte von einem Bekannten durchführen lassen können.

Meine frage ist: Darf die sich von dem Großvater montiert werden oder zählt diese Art von Installation schon unter dieses Gesetzt?

Danke für eure Hilfe!

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