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Kaution in einer WG zurück bekommen?

Hallo zusammen,

ich wohne momentan mit meiner Mitbewohnerin in einer WG welche sie angemietet hat, also es läuft alles auf ihren Namen. Beim Einzug habe ich allerdings die Hälfte der Kaution dazu getan und will diese natürlich nach meinem Aufzug wieder zurück haben. 

Da meine Mitbewohnerin den Mietvertrag alleine unterschrieben hat, habe ich erst fast einen Monat nachdem wir eingezogen sind erfahren, dass wir eine Mindestmietdauer von 3 Jahren haben. Jetzt ziehe ich aber bereits nächsten Monat aus, 3 Monate vor Ablauf der mindestmietdauer, heißt meine Mitbewohnerin hätte 3 Monate alleine die Miete irgendwie stemmen müssen anders ging es aber nicht und das war auch okay.

Jetzt hat sie allerdings auch eine Wohnung für Oktober angemietet und hatte gehofft mit einem Nachmieter hier eher raus zu kommen. Bis jetzt wurden aber alle Nachmieter von unserer Vermieterin abgelehnt. Ich habe theoretisch mit der Sache nichts mehr am Hut aber jetzt heißt es, da meine Mitbewohnerin nicht zwei mieten gleichzeitig bezahlen kann für die nächsten 2 Monate, dass unsere Vermieterin die letzten beiden Mieten von der Kaution abziehen soll.

Damit bin ich aber natürlich nicht einverstanden. Die Hälfte davon gehört mir und ich kann nichts dafür, dass meine Mitbewohnerin doppelt Wohnungen anmietet und dies dann nicht bezahlen kann. Sie will bzw kann mir meinen Anteil aber auch nicht auszahlen. Jetzt ist meine Frage ist das rechtens? Gibt es eine Möglichkeit doch noch meinen Teil der Kaution zurück zu bekommen oder kann sie das einfach bestimmen. Wir haben damals es auch nicht schriftlich festgelegt wer wieviel Kaution bezahlt hat was im Nachhinein natürlich jetzt ärgerlich ist. 

Kündigung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, WG, Zeitmietvertrag

Wer ist zuständig Vermieter oder Bauunternehmer?

Mietshaus Erstbezug 2020.

2023 Vermieter kündigt an, Balkonsanierung durchführen zu lassen.

Im April 2023 gehts los. Kinderspielplatz und 2 obere Etagen mit je 9 Wohnungen.

Kinderspielplatz bis dato nicht fertig.

Ab 15.6.23 solls endlich losgehen mit den Balkonen.

Die Balkone sollen freigeräumt werden durch den Mieter.

Zu den Wohnungen (Mietern) gibt es keine ordentliche Absprache, weder vom Vermieter noch vom Bauunternehmen.

Es sind keine Kellerräume vorhanden in denen man die Balkonmöbel und Pflanzen unterstellen könnte. Nach Rückfrage beim Vermieter verweigert dieser diese Zusammenarbeit und verweist auf den Bauunternehmer.

FRage: Wer ist in dieser Angelegenheit der Ansprechpartner für den Mieter?

Bis dato sind noch mehre Balkone nicht bearbeitet worden. Da es keine Absprache gibt wie vorgegangen wird und wie lange es dauern wird sind die Balkone auch noch nicht geräumt (wohin damit auf unbestimmte Zeit?)

Die wenigen fertigen Balkone wurde zunächst so bearbeitet, daß der Unterbau ( bei 6x 1,50) daß tonnenweise Kieselsteine per Schubkarre mitten durch die Wohnung entsorgt wurde und danach mit dem Personenaufzug nach unten transportiert wurde. Alle Verlegungspannele wurde über diesen Weg entsorgt und neue auf diesem Weg zum Balkon transport.iert. Schweres Gerät( Säge) und alle notwenigen

Schienen zum Verbau wurden durch die Wohnung transportiert. 3- 5 Bauarbeiter ramponieren den Eichenparkettboden.

Was ist wenn ein Schaden ensteht. Wer ist Ansprechpartner.

Heute, taufrisch habe ich auf meinem Balkon gesessen als plötzlich schwappweise

Wasser und Kieselsteine auf mich niederprasselten (Überliegende Etage Balkon Fallrohr) Es ist mir nichts weiter passiert aber ich war nass und die Steinehätten mich treffen können.

Wer ist Ansprechpartner wenn etwas passiert? Wenn es der Vermieter ist mit dem ich ausschließlich einen Mietvertrag habe frage ich mich wie ich in der Sache ihm gegenüber reagieren muß.

Vermieter, Renovierung

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