Urlaubsanspruch – die besten Beiträge

Ist das so für Azubis erlaubt?

Hallo, ich habe eine Frage und hoffe jemand hat eine Antwort, da ich nirgendwo eine passende gefunden habe.

Ich bin im 2ten Lehrjahr, habe aber meine Ausbildung (Bereich) gewechselt und habe einen neuen Chef.

November letzten Jahres haben wir Urlaub geplant, bevor mein Wechsel stattgefunden hatte und habe mich wie befohlen eingetragen für das ganze Jahr. (2024)

Ich hatte vor dem Wechsel Blockschule, nach der ich mich beim planen gerichtet hatte. Nun auf der neuen Schule habe ich keine mehr und normal pro Woche 2 mal Schulpflicht.

Das bedeutet, ich darf mir nur noch innerhalb der Ferien (Ostern, Sommer, Herbst und Winter) Urlaub planen und somit waren manche, nicht alle Tage dann "falsch" und haben sie offen gelassen. Bis auf den Sommerurlaub, wo auch Sommerferien im gleichen Zeitraum sind. 15.7-23.8.2024 Hessen.

In diesem Zeitraum haben sich 2 ganz neue Mitarbeiter für die ganzen Ferien 3 Wochen am Stück eingetragen, ohne Rücksicht auf die anderen. 1 weitere Mitarbeiterin auch 3 Wochen am Stück und ich wollte nur 1 Woche.

Ich habe meinen Chef gefragt, wie es nun aussieht er meinte, wenn er den 2 neuen nicht den Urlaub gibt am Stück, werden die krank machen. Und fehlen dennoch Leute im Betrieb.

Mein einziger und erster geplanter Urlaub für dieses Jahr (genehmigt bis jetzt) ist Beginn März 1 Woche. Sonst habe ich noch 29 Resttage Urlaub ungeplant.

Meine Frage nun, da ich mir in den Ferien nur Urlaub nehmen darf und Sommer weg fällt:

Darf/muss ich vom März (Oster) bis Oktober (Herbstferien) 6 Monate am Stück durcharbeiten, wegen der Begründung von meinem Chef und wegen der Rücksichtslosigkeit von den anderen, obwohl ich es nicht will.

Vielen dank für die Antworten.

Arbeitgeber, Ausbildungsvertrag, Azubi, Berufsschule, Urlaubsanspruch

Wie viele Urlaubsstunden stehen mir zu?

Liebe Community,
Ich bin Werkstudentin und bin, was meinen Urlaubsanspruch betrifft, leider nicht ganz sicher.

Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag zu meinem Urlaubsanspruch:
"Der Arbeitnehmer erhält den gesetzlichen Urlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr, wobei sich die Stundenzahl eines Urlaubstages durch die Wochenarbeitszeit/5 errechnet. Weiterhin erhält der Arbeitnehmer 4 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr, wobei sich die Stundenzahl eines Urlaubstages durch die Wochenarbeitszeit/5 errechnet. Die zusätzlichen Urlaubstage werden im Krankheitsfall anteilig nicht erworben und können im Krankheitsfall zum Jahreswechsel nicht ins Folgejahr übernommen werden. Für die monatlichen Teile des Kalenderjahres erhält der Arbeitnehmer pro Kalendermonat hiervon 1/12."

Im Jahr 2023 habe ich insgesamt 948,5 Stunden gearbeitet.
Durchschnittlich also:
Januar: 16 h pro Woche, insgesamt 64 h.
Februar: 16 h pro Woche, insgesamt 66 h.
März: 16 h pro Woche, insgesamt 80 h.
April: 16 h pro Woche, insgesamt 70 h.
Mai: 16 h pro Woche, insgesamt 71 h.
Juni: 16 h pro Woche, insgesamt 72 h.
Juli: 16 h pro Woche, insgesamt 47 h.
August 32 h pro Woche, insgesamt 148 h.
September: 11 h pro Woche, insgesamt 50,5 h.
Oktober: 16 h pro Woche, insgesamt 75 h.
November: 22 h pro Woche, insgesamt 97 h.
Dezember: 27 h pro Woche, insgesamt 108 h.

Die Buchhalterin erklärte mir, dass in der Lohnbuchhaltung mit 4,33 Wochen im Monat gerechnet wird. Der Urlaubsstundenanspruch in einer 40 Std. Woche sind somit 2078 Stunden (40 stunden x 4,33 Wochen x 12 Monate).
Bei 948,5 Arbeitsstunden x 160/2078= 73 h Urlaubsanspruch.

Nun bin ich, was die Kalkulation betrifft verwirrt. Woher kommt die 160 mit Bezug auf die 4,33 Wochen? Und kann man das so nachvollziehen?
Leider ist es so, dass der Buchhaltung im Jahr 2022 schon einmal ein Fehler unterlaufen ist und ich um einen ganzen Monatslohn kämpfen musste, der mir beinahe nicht ausgezahlt wurde. Das Vertrauen in die Buchhaltung des AG ist daher zugegebenermaßen ziemlich zerrüttet. Ich wäre sehr sehr dankbar um Hilfestellung.

Vielen lieben Dank vorab!

Buchhaltung, Urlaubsanspruch, Werkstudent, Werkstudentenjob, Werkstudententätigkeit

Urlaubsanspruch bei praxisintegrierten dualen Sudium?

Hallo :)

Vielleicht gibt es da draußen jemand der mir helfen kann. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich mache derzeit (mit 29 Jahren) noch mal ein duales Studium. Ich arbeite pro Woche 3 Tage im Betrieb und habe 2 Tage pro Woche Vorlesung in der Hochschule. Urlaub kann ich mir in der vorlesungsfreien Zeit nehmen, oder die Wochen komplett arbeiten, oder wenn ich die drei Tage im Betrieb bin. Vor und nach den Prüfungen (sind in einer Woche am Ende von jedem Semester) habe ich zwei Wochen komplett nur Studium.

Ich habe von meinem Arbeitgeber 18 Tage Urlaub für das komplette Jahr bekommen und ich empfinde es als sehr sehr wenig, zumal das Studium was ich in Kooperation mit dem Unternehmen mache ja zu meiner Arbeit dazugehört und ich nicht nur ein Werkstudent bin. Ich lerne da ja, wie ich später im Betrieb eingesetzt werden kann um eine Position im mittleren Management zu besetzen.

Erholen kann ich mich kaum und ich vermute dass hier auch die Phrasen "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" und "unterschrieben ist unterschrieben" kommen (nicht böse gemeint und bitte nicht falsch verstehen)😅. Ich dachte zuerst, dass es mit 18 Tagen geht, ist ja eine absehbare Zeit, aber gesundheitlich geht es mir damit nicht wirklich gut. Zumal meine anderen Studienkollegen 26-30 Tage Urlaub bekommen mit der Argumentation, dass das Studium mit zur Arbeit gehört.

Frage: Hätte ich eventuell Anspruch auf mehr Urlaubstage oder sind 18 Tage gerechtfertigt? Ich möchte es rein informativ wissen.🤔

Danke schon einmal im Voraus :)

Urlaub, duales Studium, Urlaubsanspruch, Urlaubstage

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